Hygiene-Ampel: Neuer Vorstoß für bundesweite Kennzeichnung
Nordrhein-Westfalen will eine bundesweit einheitliche Restaurant-Ampel durchsetzen. Geplant ist eine Bundesrats-Initiative.
Nordrhein-Westfalen unternimmt einen neuen Anlauf für eine bundesweit einheitliche Hygiene-Kennzeichnung in Restaurants. Mitte Februar treffen sich im Düsseldorfer Verbraucherministerium Vertreter der Bundesländer, um über eine neue Bundesratsinitiative zu beraten. Das geht aus der Einladung hervor, die dem Tagesspiegel vorliegt.
Nach der Niedersachsen-Wahl hat Rot- Grün in der Länderkammer die Mehrheit. Diese will Nordrhein-Westfalens Verbraucherminister Johannes Remmel (Grüne) nutzen, um doch noch eine bundesweit einheitliche Kennzeichnung durchzusetzen. Das wollen die Verbraucherminister der Länder schon lange, haben sich aber bislang nicht gegen ihre eigenen Wirtschaftsminister durchsetzen können. Derzeit geht jedes Bundesland eigene Wege. In Berlin haben einige Bezirke wie etwa Pankow eigene Internet- Seiten, in denen sie über die Ergebnisse der staatlichen Lebensmittelkontrollen informieren. Darüber hinaus existiert das Internetportal „Sicher essen“, das Gaststätten berlinweit auflistet.
Doch auch in Berlin gibt es Probleme. Ende November 2012 hatte das Verwaltungsgericht Tempelhof-Schöneberg auf Klage des Cafébesitzers Joachim Soltmann entschieden, dass das Bewertungssystem zu pauschal und zu undurchsichtig ist. Ein Urteil mit Folgen: Aus Angst vor Schadenersatzforderungen der Wirte machen die meisten Bezirke bei der landesweiten Seite nicht mehr mit. Nur noch vier sind dabei. Nun hat die Senatsverwaltung die Sache an sich gezogen. „Wir haben Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt“, sagte Sprecherin Claudia Engfeld. „Wir wollen eine Klärung auf höherer Instanz.“
Auch Nordrhein-Westfalen wünscht sich eine größere Rechtssicherheit. Statt eines Flickenteppichs möchte Remmel eine bundesweit einheitliche Hygiene- Ampel. Derzeit würden Rechtsunsicherheiten die Einführung eines solchen Kontrollsystems in den Ländern verhindern, heißt es in Düsseldorf. Zudem bräuchten die Länder eine Rechtsgrundlage, um die Ampelergebnisse nicht nur im Internet, sondern auch vor Ort zu veröffentlichen.
Im Bundesverbraucherministerium ist man „verwundert“. Ohne Verständigung der Länder, ohne ein gemeinsames tragfähiges Konzept, das für die Überwachungsbehörden umsetzbar sei, könne der Bund keinen Rechtsrahmen für ein einheitliches Kontrollbarometer auf den Weg bringen, sagte Sprecher Holger Eichele dem Tagesspiegel. Das sei aber auch nicht nötig: „Landesminister Remmel könnte jetzt schon die gewünschte Regelung auf den Weg bringen, er versteckt sich aber stattdessen hinter dem Bund.“
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