Energiewende: Ministerium übergeht das Parlament beim EEG
Brüssel soll das Erneuerbare-Energiengesetz noch während der Bundestags- und Bundesratsbefassung genehmigen. In Sachen Energieeffizienzrichtlinie vertröstet das Ministerium auf das zweite Halbjahr.
Noch während Bundestag und Bundesrat die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) beraten, hat die Bundesregierung der Europäischen Kommission die Gesetzentwürfe zur Genehmigung vorgelegt. Darüber hat Energieminister Sigmar Gabriel (SPD) am Dienstag die Fraktionsführungen im Bundestag informiert. „Für die weiteren Beratungen bedeutet das aber, dass alle im Bundestag beschlossenen Änderungen vorab mit der Kommission erörtert werden müssen“, heißt es in dem Brief, der dem Tagesspiegel vorliegt. Oliver Krischer, Fraktionsvize der Grünen, ist empört: „Das grenzt an Erpressung, denn Bundestag und Bundesrat können kaum noch Änderungen durchsetzen, wenn alles schon komplett in Brüssel notifiziert ist.“ Er kündigte Widerstand gegen diese „De-facto-Entmachtung“ an.
Dass das Haus Gabriel wenig von den Änderungsanträgen aus den Ländern hält, stellte der zuständige Staatssekretär Rainer Baake in einem Brief an die Chefs der Staatskanzleien der Länder klar. „Nach einer ersten Durchsicht zeigt sich, dass die Anträge in ihrer Gesamtheit zu einem deutlichen weiteren Anstieg der EEG-Umlage führen würden“, schrieb er. Am Freitag soll der Bundesrat erstmals beraten.
Bei der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie ist dagegen vorläufig nicht mit Initiativen zu rechnen. Am 5. Juni läuft zwar die Umsetzungsfrist für die EU-Richtlinie ab. Doch das deutsche Energieministerium plant bis dahin keine weiteren Umsetzungsschritte. Am 16. April hatte das Ministerium bei der EU-Kommission einen Bericht zur Gebäudesanierung eingereicht, der die bestehenden Förderinstrumente und rechtlichen Vorgaben erläutert, und zugegeben, dass diese „nicht ausreichen“.
Auf Anfrage des Tagesspiegels antwortet eine Sprecherin: „Die Bundesregierung bereitet derzeit eine Meldung bezüglich der Erfüllung der Energieeinsparvorgaben aus Artikel sieben der Energieeffizienzrichtlinie vor.“ Demnach müssen Einsparziele genau beziffert und strategische Maßnahmen mitgeteilt werden. Konkret nennt sie aber nur den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz, der „in der zweiten Jahreshälfte“ vorgelegt werden soll, nach Ablauf der Frist. Die EU-Kommission will sich vor dem 5. Juni nicht äußern. Bei nicht rechtzeitiger Umsetzung der Richtlinie droht Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren.