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Wirtschaft: Microsoft wird nicht zerschlagen

Bundesgericht bestätigt im Kartellprozess außergerichtlichen Vergleich – nur sanfte Auflagen für den Software-Konzern

Berlin (msh). Der SoftwareKonzern Microsoft wird nicht zerschlagen und muss auch nicht mit harten Auflagen rechnen, um mehr Wettbewerb auf dem Software-Markt zu ermöglichen. Das entschied am Freitag (Ortszeit) die US-Bundesrichterin Colleen Kollar-Kotelly in dem seit 1998 laufenden Kartellverfahren gegen den Konzern. Damit bestätigte die Richterin weitgehend einen außergerichtlichen Vergleich, den Microsoft vor einem Jahr mit dem US-Justizministerium geschlossen hatte. Die neun Bundesstaaten, die gegen diesen Kompromiss gestimmt hatten und ein härteres Vorgehen gegen Microsoft forderten, konnten sich nicht durchsetzen. Endgültig ist die Entscheidung aber noch nicht: Die unterlegenen Bundesstaaten haben die Möglichkeit, in Berufung zu gehen.

Der Prozess gegen Microsoft läuft bereits seit vier Jahren. Noch unter Führung der Clinton-Administration hatte die zum US-Justizministerium gehörende Wettbewerbsbehörde ein Verfahren gegen den Software-Konzern eingeleitet. Der von Bill Gates gegründeten Firma wird vorgeworfen, ihr Monopol bei Betriebssoftware für Personal Computer (Windows) auszunutzen, um Konkurrenten aus dem Markt zu drängen.

Exemplarisch ist der Fall Netscape. Zu Beginn des Internet-Booms beherrschte die Firma mit dem „Navigator“ den Markt für Programme, mit denen Computernutzer im Web surfen können (Browser). Microsoft verschlief den Trend, trat dann aber mit dem Internet Explorer gegen den Navigator an. Um dessen Verbreitung zu beschleunigen, wurde das Programm kostenlos angeboten und in das Windows-Betriebssystem integriert. Das heißt, alle mit Windows ausgelieferten Computer hatten einen Internet-Explorer vorinstalliert. Für die Kunden bestand nun kein Anreiz mehr, den konkurrierenden Browser zu installieren. Inzwischen hat der Navigator keine Bedeutung mehr.

Ähnlich verfährt Microsoft inzwischen mit anderen Programmen, zum Beispiel für das Abspielen von Videos und Musik oder für die Bearbeitung von Bildern. Microsoft will mit den Zusatzprogrammen die Funktionalität von Windows ausbauen, erschwert Konkurrenten aber die Verbreitung ihrer Programme. Weitere Vorwürfe der Ankläger: Microsoft soll die konkurrierende Programmiersprache Java der Firma Sun in seiner Software nicht unterstützen und bestimmte PC-Hersteller benachteiligt haben. Bill Gates konnte wohl nicht glauben, das ihm das Verfahren wirklich gefährlich werden könnte – bis zum Juni 2000, als ein Richter die Zerschlagung des Konzerns anordnete. Ein Berufungsgericht hob die Entscheidung dann aber wieder auf. Unter der neuen Bush-Regierung änderte sich die harte Haltung gegen Microsoft, und schließlich einigte sich der Konzern mit dem Justizministerium vor einem Jahr auf einen Kompromiss, der jetzt weitgehend seine Gültigkeit behält.

PC-Hersteller sollen danach künftig mehr Freiheiten erhalten, Programme fremder Hersteller an die Windows-Programme zu koppeln. Zudem soll Microsoft technische Informationen über das Betriebssystem offen legen, damit die Wettbewerber ihre Software besser auf Windows abstimmen können. Nach der Entscheidung des Bundesgerichts soll ein Ausschuss, dem Mitglieder des Microsoft-Vorstands angehören, die Einhaltung des Abkommens überwachen. Die Beschränkungen sollten mindestens fünf Jahre gelten, sofern sie nicht per Gerichtsbeschluss verlängert würden, erklärte Richterin Kollar-Kotelly. US-Justizminister John Ashcroft begrüßte das Urteil. Sein Ministerium werde sicherstellen, dass Microsoft sich an die Entscheidung halte. Sie sei ein großer Sieg für Verbraucher und Unternehmen.

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