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Die Anzahl der Flüge, die mehr als drei Stunden später ihren Zielflughafen erreichten als geplant, sank leicht.
© dpa

Piloten-Streiks verhageln Statistik: Lufthansa mit den meisten Flugausfällen

Die Zahl der Flugausfälle in Deutschland ist erneut deutlich gestiegen. Doch Geschädigte haben oft gute Chancen auf Schadenersatz.

"Flight delayed": ein Schock für viele vollgepackte Familien und Geschäftsreisende auf deutschen Flughäfen. 18.483 Flüge fielen im vergangenen Jahr hierzulande aus. Das sind rund eintausend mehr als 2014, ergab eine Studie des Fluggastportals "EUclaim". Immerhin - die Anzahl der Flüge, die mehr als drei Stunden später ihren Zielflughafen erreichten als geplant, sank leicht: Mit 5.487 Flüge waren es rund einhundert weniger als noch vor einem Jahr.

Lufthansa unrühmlicher Sieger

Mit 12.310 ausgefallenen Flügen belegte die Deutsche Lufthansa bei der Studie den ersten Platz. Bei insgesamt 529.553 geleisteten Lufthansa-Flügen eine Ausfallquote von 2,32 Prozent. Auf das Jahr gerechnet sind das immerhin 33 Flüge pro Tag. Der größten deutschen Fluglinie machten im vergangenen Jahr vor allem die Pilotenstreiks zu schaffen.

Die Fluglinien Germanwings (2520) und Air Berlin (1608) folgen mit großem Abstand auf den Plätzen zwei und drei. Sie bieten im Vergleich zur Lufthansa aber auch deutlich weniger Flüge an.

Blieben die Flugausfälle bei der Lufthansa im Vergleich zu 2014 konstant, stiegen sie bei Konkurrent Germanwings um mehr als ein Viertel an, errechneten EUclaim-Experten. Die Düsseldorfer Billigfluglinie war demnach auch von den Streiks beim Mutterkonzern Lufthansa betroffen.

Musterknabe Condor

Deutlich weniger böse Überraschungen als noch im Vorjahr erlebten dagegen Gäste der Fluggesellschaft Condor: Die Anzahl der Flugausfälle sank um rund 23 Prozent auf 338. Damit setzt sich nach Einschätzung von EUclaim ein erfreulicher Trend fort. Denn die viertgrößte deutsche Fluggesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main konnte die Flugausfälle seit 2012 (588) kontinuierlich reduzieren.

Flugreisende hatten es im September besonders schwer. Am 9. des Monats blieben die meisten Fluggäste auf ihren Koffern sitzen: die meisten der 1.028 Ausfälle waren auf Streiks bei der Lufthansa zurückzuführen. Dahingegen konnten die Fluggäste am 15. März 2015 relativ problemlos reisen – an diesem Tag verzeichnete EUclaim lediglich neun Vorfälle.

Passagiere haben Recht auf Entschädigung

Wessen Flug ausfiel oder sich verspätete, hat oft Anspruch auf Schadensersatz. Dennoch würden viele Fluggäste den Konflikt mit den großen Fluglinien scheuen - oft fehlt das Wissen über die eigenen Rechte. Vielfach ignorieren Airlines aber auch die Rechte ihrer Gäste und verweisen auf höhere Gewalt, berichtet EUclaim-Geschäftsführer Hendrik Noorderhaven.

Keinen Anspruch auf Schadensersatz haben Kunden bei extremen Wetterphänomen oder streikbedingten Ausfällen. Die Höhe des zu leistenden Schadensersatzes muss oft individuell bemessen werden. Zwischen 250 und 600 Euro Schadensersatz stehen dem Fluggast zu, wenn das Flugzeug mehr als drei Stunden später am Zielort eintrifft.

"Bei Annullierung, Überbuchung und einer Verspätung um mindestens zwei Stunden haben Fluggäste einen Anspruch gegenüber der Fluggesellschaft auf kostenlose Betreuung", sagt Dunja Richter, Juristin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Konkret bedeutet dies, dass den Passagieren Snacks und Erfrischungen sowie zwei Telefongespräche, Telex, Fax oder E-Mails zustehen, so Richter weiter.

Schnelligkeit zählt

Wurde der Anschlussflug nicht erreicht, können Kunden bei ihrem Reiseveranstalter einen Reisemangel geltend machen. Eine Kostenrückerstattung ist selbst dann möglich, wenn der Kunden beide Flüge individuell zusammengestellt hat, wie Dunja Richter sagt: "Der Europäische Gerichtshof entschieden, dass selbst bei einer geringfügigen Verspätung ein Anspruch auf Ausgleichzahlung besteht, wenn dadurch der Anschlussflug verpasst wird".

Wichtig ist, dass der Kunden seinen Anspruch auf Mängelgewährleistung spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reise gegenüber seinem Reiseveranstalter geltend machen, so Richter weiter.

Anders sieht es dagegen mit Forderungen an Airlines aus, die ihren Hauptsitz nicht in der EU haben. Kunden sollten am Besten schon vor Flug ihre Rechte auf Rückerstattung prüfen.

Rechtsberatung nicht immer kostenlos

Auf vielen Webseiten wie www.euclaim.de können Fluggäste ihren Vorfall auf mögliche Schadensersatzforderungen überprüfen lassen. Das ist oft von Erfolg gekrönt: Angaben von EUclaim zufolge muss in fast 98 Prozent der Fälle die Airline zahlen. Kostenlos ist jedoch meist nur die Auskunft.

Bei erfolgreicher Klage kassiert der Dienstleister eine Provision der geleisteten Entschädigungssumme - bei EUclaim immerhin 22,5 Prozent. Deutlich günstiger ist die Beratung bei den Verbraucherzentralen. Auf der Website der Verbraucherschützer lassen sich auch entsprechende Musterbriefe runterladen.

Daniel Mosler

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