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Lkw Zugmaschinen von Mercedes-Benz stehen auf einem Parkplatz im Werk Wörth.
© dpa/Uli Deck

Bundesverband Güterverkehr: Lkw-Kartell droht Milliardenzahlung

Preisabsprachen unter den großen Lkw-Herstellern hatten bereits zwei Klagen zur Folge. Aktuell wird eine dritte vorbereitet, mit Zahlungen ist frühestens 2022 zu rechnen

Den großen Lkw-Herstellern MAN, Daimler, Volvo/Renault, DAF und Iveco drohen Schadensersatzforderungen in Höhe von mehr als einer Milliarde Euro. Grund sind zwei Mammut-Klagen von rund 7.000 Speditionen und anderen Unternehmen aus 26 Ländern wegen des von den Herstellern gebildeten Kartells und daraus resultierenden überhöhten Preisen für rund 150.000 Lkw.

„Wir gehen derzeit von einem Schaden von über eine Milliarde Euro aus“, sagte Dirk Engelhardt, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) am Mittwoch in Frankfurt. Eine dritte Klage gegen die Lkw-Hersteller bereitet der BGL zusammen mit dem Rechte-Dienstleister Financialright und der Kanzlei Hausfeld vor.

Das Kartell und die Preisabsprachen, die seit 1997 praktiziert worden waren, wurden 2011 aufgedeckt und hatten zu Rekord-Geldbußen durch die Europäische Union in Höhe von knapp 2,9 Milliarden Euro geführt. Geschädigt worden waren alle Käufer und Leasingnehmer von Lkw mit einen Gesamtgewicht von mindestens sechs Tonnen.

Urteil frühestens 2022

Die erste Klage hatte der BGL im Dezember 2017 am Landgericht München eingereicht, die zweite Klage mit rund 40.000 Seiten Mitte Dezember ebenfalls in München. Sie beziehen sich allein auf 95.000 Lkw in Deutschland. Zu den Forderungen von rund einer Milliarde Euro Schadensersatz – was im Schnitt pro Lkw etwa 6.500 Euro bedeutet – kommen nach Angaben von Hausfeld-Anwalt Alex Petrasincu Zinsansprüche von „mindestens 300 Millionen Euro“.

Mit endgültigen Urteilen und dann auch mit Zahlungen können die betroffenen Spediteure und Unternehmen nach Angaben von Engelhardt frühestens 2022 rechnen. Denn die Ansprüche verjähren erst Ende 2021. Davor seien die Hersteller sicher nicht zu Vergleichen bereit, ist der BGL-Geschäftsführer überzeugt.

Auch bei der dritten Klage, die der Verband mit Financialright und Hausfeld vorbereitet, können geschädigte Unternehmen ihre Forderungen abtreten. Erst dadurch seien viele kleine und mittelgroße Unternehmen, so Petrasincu, in der Lage zu klagen. Zögen die Firmen alleine vor Gericht, seien die Kosten immer noch viel zu hoch. Treten Unternehmen ihre Forderungen an den BGL ab, zahlen sie nur eine Provision an Financialright, wenn das Verfahren für sie erfolgreich abgeschlossen wird.  

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