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Vertrag unwirksam? Das muss jetzt der Bundesgerichtshof entscheiden.
© dpa

Neues EuGH-Urteil: Lebensversicherern drohen Massenrücktritte

Wer seine Lebensversicherung kündigt, verliert Geld. Ein neues Urteil stärkt Kunden nun bei einem Rücktritt den Rücken. Betroffen sind Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen worden sind.

Ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) könnte unzufriedenen Lebensversicherungskunden helfen, ihre Verträge nachträglich anzufechten und auszusteigen. Das Luxemburger Gericht kippte am Donnerstag eine deutsche Gesetzesvorschrift, die für alle zwischen 1994 und 2007 geschlossenen Lebensversicherungspolicen gilt. Danach ist ein solcher Vertrag auf jeden Fall gültig, wenn der Kunde ihm innerhalb eines Jahres nach Zahlung der ersten Prämie nicht widersprochen hat – und zwar selbst dann, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht gar nicht erst aufgeklärt worden war. Welche Konsequenzen dieses Urteil hat, muss nun der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden.
Sollte der BGH zu dem Schluss kommen, dass die Altverträge unwirksam sind, könnten die Kunden sämtliche gezahlten Beiträge zurück verlangen. Wer sich von dem Vertrag lösen will, fährt mit dieser Lösung besser als mit einer normalen Kündigung. Bei dieser bekommen Kunden nämlich nur den geringeren Rückkaufwert ersetzt, weil Abschluss- und Verwaltungskosten an ihnen hängen bleiben.

Nach Angaben der Allianz Leben, die im Mittelpunkt des Prozesses steht, sind branchenweit 108 Millionen Verträge mit einem Beitragsvolumen von 400 Milliarden Euro betroffen, davon allein bei der Allianz neun Millionen Verträge mit 62 Milliarden Euro eingezahlten Beiträgen. Trotz dieser Dimension zeigten sich die Versicherung und der Versicherungsverband GDV gelassen. Die Ausschlussfrist, die der EuGH für unwirksam erklärt hat, falle nur dann ins Gewicht, wenn der Versicherte seine Unterlagen nicht vollständig erhalten habe oder er über das Widerrufsrecht nicht korrekt informiert worden sei. Bei der Allianz sei das jedoch nicht geschehen, sagte eine Sprecherin. Bei anderen Unternehmen auch nicht, meint der GDV.

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