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Eine Frage der Hygiene: Die Geräte werden ständig desinfiziert.
© DAVIDS/Sven Darmer

Fitnessstudios in Berlin sind wieder geöffnet: Keine Dusche, keine Umkleide, keine Sauna

Seit heute sind die Berliner Sportclubs wieder geöffnet. Doch es gibt große Einschränkungen. Kann man jetzt den Beitrag kürzen?

Am frühen Morgen ist es noch ruhig im Clays-Sportsclub in Berlin-Zehlendorf. Um sechs Uhr öffnet das Fitnessstudio an der Truman Plaza. Rund 15 Mitglieder sind gekommen, um nach langer Zeit wieder einmal zu trainieren. Knapp zwölf Wochen waren die Fitnessclubs in Berlin geschlossen, seit Dienstag dürfen sie wieder öffnen – allerdings mit Auflagen.

Wegen des Mindestabstands in den Clubs sind viele Geräte gesperrt. Schwimmbäder und Saunen bleiben geschlossen, selbst das Duschen ist nicht erlaubt.

In den Spinden kann man zwar seine Wertsachen einschließen, umziehen muss man sich aber zu Hause. Auch für Fitness- oder Yogakurse gibt es Begrenzungen. Bei Clays dürfen maximal sieben Teilnehmer einen Kurs besuchen, bei Fitness First richtet sich die Anzahl der Teilnehmer nach der Größe des Kursraums. Für beide Clubs gilt aber: Ohne vorherige Anmeldung keine Kursteilnahme.

Berlin hat lange gezögert, den Betrieb von Fitnessstudios wieder zu erlauben. Zu groß war die Angst, dass sich Menschen mit Covid-19 infizieren, wenn sie gemeinsam trainieren und schwitzen. Nur Bayern ist noch später dran, Ministerpräsident Markus Söder (CSU) erlaubt das Training erst wieder ab dem 8. Juni.

Dagegen ist Nordrhein-Westfalen, das die Fitnessclubs bereits am 11. Mai geöffnet hatte, schon bei den ersten Lockerungen. Duschen und Umkleiden vor Ort sind wieder möglich, auch die Pools dürfen wieder benutzt werden.

Bei Holmes Place wird Fieber gemessen

Dagegen sind die Clubmanager in Berlin jetzt erst einmal damit beschäftigt, die behördlichen Einschränkungen umzusetzen.

Bei Holmes Place wird Fieber gemessen, liegt die Temperatur über 37,2 Grad, dürfen die Besucher das Studio nicht betreten. Kurse, bei denen mit Geräten gearbeitet wird, finden derzeit nicht statt, für Yoga- oder Pilateskurse muss man eine eigene Matte mitbringen.

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Fitness First begrenzt die Trainingseinheiten auf 75 Minuten. Pro 20 Quadratmetern Clubfläche darf eine Person ins Studio, in den Berliner Clubs können daher – je nach Größe – im Schnitt zwischen 45 bis 165 Menschen gleichzeitig trainieren. Wer nur auf der Fläche Sport machen will, muss sich vorher nicht anmelden. Bei Clays rechnet man nicht mit längeren Wartezeiten. Der Club hat eine Fläche von 3500 Quadratmetern und belegt zwei Etagen.

Abstand halten: Viele Geräte sind gesperrt.
Abstand halten: Viele Geräte sind gesperrt.
© dpa

Muss man den vollen Beitrag bezahlen?

Doch so sehr sich viele Fitnessfans freuen, wieder trainieren zu können, fragen sich viele, ob sie den vollen Mitgliedsbeitrag zahlen müssen, obwohl sie einen Teil der Angebote gar nicht nutzen können. Zu Recht, sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Sie findet vor allem die fehlenden Duschmöglichkeiten problematisch. „Was sollen denn die Berufstätigen tun, die vor der Arbeit noch zum Sport wollen?“, fragt Rehberg. Sollten die Duschen über längere Zeit nicht benutzt werden können, könne das ein Grund für eine fristlose Kündigung sein, meint die Verbraucherschützerin.

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Ob die beschränkte Teilnahme an Kursen oder Wartezeiten an den Geräten dazu berechtigen, den Mitgliedsbeitrag zu kürzen, sei dagegen eine Frage des Einzelfalls. Das hänge vom Vertrag ab und der Frage, ob man früher ohne Beschränkungen trainieren konnte.

Aquafitness fällt ins Wasser: Die Schwimmbäder bleiben vorerst zu.
Aquafitness fällt ins Wasser: Die Schwimmbäder bleiben vorerst zu.
© FOTOLIA

Wer Mitglied in einem gut ausgestatteten Studio ist und für Schwimmbad und Sauna einen entsprechenden Aufschlag bei den Beiträgen zahlt, muss nicht den vollen Betrag zahlen, wenn der Wellnessbereich geschlossen ist. „Die vertragliche Leistung wird nicht voll erbracht, daher kann man den Monatsbeitrag mindern“, rät Rehberg, in Frage komme etwa eine Kürzung um ein Drittel.

Wobei sich fragt, warum der Senat diese Einschränkung überhaupt macht. Immerhin ist das Schwimmen in Freibädern wieder erlaubt, und das Umweltbundesamt hält eine direkte Übertragung von Sars-CoV-2 über Wasser für „höchst unwahrscheinlich“.

Studios bieten keine Erstattungen an

Was mögliche Kürzungen betrifft, empfiehlt die Verbraucherschützerin jedoch, das Gespräch mit dem Fitnessstudiobetreiber zu suchen. Das ist auch nötig. Denn von sich aus bieten die Studios derzeit keine Entschädigungen an.

McFit hat jedoch zumindest einen neuen, günstigen Flextarif für 19,90 Euro im Monat aufgelegt, der monatlich kündbar ist. Fitness First plant keine Senkung der Mitgliedsbeiträge und verweist auf die für Mitglieder kostenlosen Online-Kurse. Clays will zusätzliche Termine für gut nachgefragte Kurse anbieten und will begehrte Veranstaltungen auch in Zukunft online übertragen. „Wir sind zuversichtlich, dass wir mit diesen zusätzlichen Angeboten die Einschränkungen im regulären Kursbereich für unsere Mitglieder kompensieren können“, sagt Sprecherin Christine Göttert.

„Es wird noch viel Ärger mit Fitnessstudios geben“, glaubt Verbraucherschützerin Rehberg. Das gilt besonders für die Gutscheine, die die Clubs ihren Mitgliedern für die Zeit der Schließung ausstellen dürfen. „Die Mitglieder können diese Gutscheine sofort einlösen“, sagt Rehberg. Viele Studios gingen aber davon aus, dass die Mitglieder die Gutscheine nur an das Ende des Vertrags hängen können, dass sich der Vertrag also automatisch um diese Zeit verlängert. „Das steht aber so nicht im Gesetz“, kritisiert Rehberg.

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