Preisabsprachen bei Lebensmittelhändlern: Kartellamt verhängt Millionenstrafen
Das Bundeskartellamt hat eine ganze Serie von Bußgeldbescheiden verschickt. Betroffen sind eine ganze Reihe namhafter Unternehmen, darunter auch Firmen wie Edeka und Rewe - es verlangt einen dreistelligen Millionenbetrag.
Das Bundeskartellamt hat Bußgeldbescheide in Höhe von insgesamt 151,6 Millionen Euro an Lebensmittelhersteller und Handelsunternehmen verteilt. Damit hat es einen Großteil der Bußgeldverfahren abgeschlossen, die bereits Anfang 2010 eingeleitet worden waren. Betroffen sind auf der Handelsseite Metro, Edeka, Rewe, Kaufland, Aldi, Fressnapf und Das Futterhaus. Auf Herstellerseite mussten die Alfred Ritter GmbH, Johnson & Johnson, die Dr. Kurt Wolff GmbH und Haribo ein Bußgeld zahlen. Melitta hingegen erhielt neben anderen einen Bußgelderlass, da das Unternehmen zur Aufklärung beitrug.
Es ging um sogenannte „vertikale Preisabsprachen“, also Verabredungen zwischen Händlern und Herstellern über den Endpreis. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, betonte am Donnerstag, dass Absprachen zulasten des Endverbrauchers verboten sind: „Hersteller dürfen keinen Druck auf die Händler ausüben oder monetäre Anreize gewähren, um bestimmte Endverkaufspreise sicherzustellen.“ Genau das war aber oftmals geschehen. So hätten, wie aus einem Fallbeispiel des Kartellamtes hervorgeht, Haribo-Verantwortliche häufig versucht, den Händler von einem niedrigen Aktionspreis abzubringen. Führte diese „argumentative Einflussnahme“ nicht zum Erfolg, habe Haribo bisweilen sogar gedroht, die Ware nicht oder nicht vollständig auszuliefern, was in einigen Fällen tatsächlich praktiziert worden sei.
Die Vielzahl der Verdachtsfälle zwang das Kartellamt, seine Untersuchungen zu konzentrieren: „Wir haben im Ergebnis ausschließlich solche Handlungen sanktioniert, die eine deutliche Wettbewerbsbeschränkung und einen klaren Kartellrechtsverstoß darstellen“, erläuterte Mundt das Vorgehen. Wenn die Firmen das Bußgeld bezahlt haben, ist das Verfahren beendet.
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