Massenverfahren gegen Volkswagen: Justizministerin hält Vergleich im Diesel-Verfahren für möglich
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht rechnet nicht mit einem schnellen Urteil. Möglich sei aber ein Vergleich, meint sie.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht rechnet nicht mit einem schnellen Urteil im Diesel-Massenverfahren gegen VW, hält aber auch einen Vergleich mit VW für möglich. „Im Fall VW geht es um komplexe Sachverhalte, über die die Gerichte vermutlich Beweis erheben werden, was eine gewisse Zeit dauert“, sagte die SPD-Politikerin dem Tagesspiegel.
Dafür seien diese Beweisfragen dann auch geklärt, und Verbraucher könnten sich später darauf berufen. Möglich sei es aber auch, dass „das Verfahren mit einem Vergleich abschließt, in dem eine finanzielle Entschädigung enthalten ist“, meint die Ministerin.
Verbraucherschützer sehen das ähnlich, VW weist einen Vergleich aber bisher zurück. Ein Vergleich würde den Dieselklägern Folgeprozesse ersparen, in denen sie ihren individuellen Schaden geltend machen müssten.
Mehr als 450.000 Menschen haben sich der Klage angeschlossen
Am Montag findet die erste Verhandlung im Musterfeststellungsverfahren des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen VW vor dem Oberlandesgericht Braunschweig statt. Inzwischen haben sich mehr als 450.000 Menschen dem Musterverfahren angeschlossen, Anmeldungen sind nur noch bis zu diesem Sonntag beim Bundesamt für Justiz möglich.
Das Musterfeststellungsverfahren verhelfe Verbrauchern „einfach und kostengünstig zu ihrem Recht“, sagte Lambrecht. Dass das Verfahren in Braunschweig und damit im Kernland von VW stattfindet, hält die Ministerin nicht für ein Problem. „Die Richter und Gerichte sind unabhängig und allein an Recht und Gesetz gebunden, und die Praxis zeigt, dass der eigene Anspruch unserer Richterinnen und Richter an ihre Unabhängigkeit sehr hoch ist“, betont Lambrecht.