VW-Dieselskandal: Internationaler Haftbefehl gegen Ex-Manager
Reisen ins Ausland oder gar in die USA sind für einige ehemalige VW-Führungskräfte derzeit nicht empfehlenswert. Die US-Justiz will ihnen in Zusammenhang mit dem Abgas-Skandal den Prozess machen.
Der VW-Dieselskandal entwickelt sich für einige Ex-Manager und Entwickler des Autokonzerns zum internationalen Krimi. Die US-Justiz und Interpol haben einem Bericht zufolge einen internationalen Haftbefehl gegen fünf frühere Führungskräfte erlassen. Unter ihnen befindet sich auch der ehemalige VW-Entwicklungschef Heinz-Jakob Neußer. Wegen ihrer möglichen Verstrickung in den Abgas-Skandal muss nach den Betroffenen eigentlich nicht gefahndet werden, denn auch bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig wird gegen sie ermittelt.
„Es gibt nun noch weniger Anlässe, von einer Fluchtgefahr auszugehen“, hieß es am Freitag in Justizkreisen. Solange sich die Beschuldigten in Deutschland aufhielten, müssten sie mit keiner Auslieferung an die USA rechnen. Bei Reisen ins Ausland drohe ihnen hingegen eine Verhaftung. „Von einer Bergwanderung in Österreich oder einem Strandurlaub in Florida ist abzuraten“, hieß es.
Kein Einfluss auf Ermittlungen in Deutschland
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig erklärte, sie nehme die Berichte zur Kenntnis. „Etwaige internationale Haftbefehle gegen VW-Manager hätten keinen Einfluss auf unsere Ermittlungsarbeit“, sagte Oberstaatsanwalt Klaus Ziehe dem Tagesspiegel. In Braunschweig laufen Ermittlungen gegen 40 Beschuldigte im Kontext des VW-Skandals.
Nach einem Bericht von „Süddeutscher Zeitung“, NDR und WDR wurde der internationale Haftbefehl auch gegen Bernd Gottweis erlassen, den früheren Vertrauten von Ex-VW-Chef Martin Winterkorn und ehemaligen Leiter des Konzernausschusses für Produktsicherheit. Er soll bereits frühzeitig von den Softwaremanipulationen bei Diesel-Fahrzeugen erfahren haben, die Ende 2015 aufgeflogen waren, und bei den Braunschweiger Ermittlungen Martin Winterkorn schwer belasten.
Vom US-Justizministerium und von Interpol in Lyon gab es am Freitag keine Bestätigung. Auch Volkswagen wollte sich nicht äußern. Die Anwältin von Heinz-Jakob Neußer sagte der dpa, ihr Mandant werde persönlich keine Auskunft geben. Sie fügte aber hinzu, der Schritt der Behörden sei nicht überraschend, sondern eine „erwartbare Konsequenz“ der Anklagen in den Vereinigten Staaten. Dort wurde auch gegen Neußer ermittelt. Dem Bericht zufolge wird die Fahndung im Kreise der Verteidiger der Beschuldigten als „neue Eskalationsstufe“ bezeichnet.
VW-Manager in den USA droht lange Haftstrafe
Aus dem VW-Konzern ist zu hören, das Vorgehen der US-Justiz sei „nicht außergewöhnlich“, es entstehe nun aber in der Öffentlichkeit der Eindruck, als ermittelten nur die US-Behörden gegen frühere VW- Mitarbeiter. Konzernverantwortliche betonen, die Beschuldigten seien alle keine Mitarbeiter des Unternehmens mehr.
Anfang des Jahres war ein früherer VW-Manager am Flughafen von Miami (Florida) vom FBI festgenommen worden. Er war bei VW bis März 2015 in leitender Funktion mit Umweltfragen in den USA betraut. Im Mai hatte ein Berufungsgericht bestätigt, dass der Mann nicht auf Kaution freigelassen werden darf. Sein Prozess wird wohl im Januar 2018 beginnen, ihm droht eine lange Haftstrafe.
Bei der zivilrechtlichen Aufarbeitung des Diesel-Skandals hat ein VW-Händler erstmals ein manipuliertes Fahrzeug zurückgekauft. Wie berichtet erstritt ein VW-Kunde vor dem Landgericht Arnsberg ein entsprechendes Urteil. Ungewöhnlich daran: Anders als in den meisten anderen Fällen wird VW keine Berufung gegen einlegen. Die Düsseldorfer Kanzlei Rogert & Ulbrich teilte mit, zwei weitere Urteile seien ebenfalls in erster Instanz rechtskräftig. Erstmals seit Aufdeckung des Skandals würden Betroffene entschädigt und könnten ihr Fahrzeug zurückgeben.
VW nennt verbraucherfreundliche Urteile "Ausnahmen"
Während Verbraucherschützer von einer „richtungsweisenden Entscheidung“ sprachen, bestritt VW am Freitag allerdings, dass dies eine grundsätzlich neue Vorgehensweise in den juristischen Auseinandersetzungen sei. Dies werde vielmehr „eine Ausnahme“ bleiben. Volkswagen erachte die Urteile weiterhin für „rechtsfehlerhaft“ und halte an der Rechtsauffassung fest, „dass eine Schadensersatzpflicht der Volkswagen AG gegenüber Käufern betroffener Fahrzeuge nicht in Betracht kommt“. Nach Angaben des Unternehmens gibt es derzeit 3500 Klagen, 350 erstinstanzliche Urteile seien bisher ergangen.
Kürzlich hatte Volkswagen eine rechtsverbindliche Garantie auf die Umrüstung von 2,5 Millionen Dieselwagen abgelehnt, die von der Rückrufaktion betroffen sind. Für den ADAC reicht eine freiwillige Zusage, die nicht einklagbar ist, aber nicht aus. „Die Autobesitzer benötigen die Gewissheit, einen unmittelbaren und gerichtlich durchsetzbaren Anspruch direkt gegen den Hersteller zu haben“, sagt ADAC-Generalsyndikus Christian Reinicke. Es müsse jetzt sichergestellt werden, „dass Verbraucher auch auf Dauer keine Nachteile durch die fehlerhafte Software erleiden“.