Wohnungsgenossenschaften: Unter Genossen: Eigentümer und Mieter zugleich
Wer sich in gemeinschaftliches Eigentum einkauft, kann Geld sparen und genießt ein Dauerwohnrecht.
Keine Lust mehr auf überzogene Mieten und die Angst, dass die Wohnung irgendwann gekündigt wird? Der Kauf eines Häuschens oder einer Eigentumswohnung kann in Zeiten niedriger Zinsen interessant sein. Doch nicht jeder hat dafür das Geld. Viele scheuen außerdem die damit verbundenen Risiken und Verpflichtungen. Eine andere Möglichkeit kann eine Genossenschaftswohnung sein.
Was ist das Besondere am genossenschaftlichen Wohnen?
Genossenschaftliches Wohnen ist ein Mittelweg zwischen Miete und Eigentum. „Das Besondere ist, dass man nicht nur Mieter, sondern auch Mitglied ist“, sagt die Genossenschaftsreferentin des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), Monika Kegel.
Die Mitglieder sind Miteigentümer der Genossenschaft. Dieser wiederum gehören die Wohnungen, die an die Mitglieder vermietet werden. In Deutschland gibt es nach Angaben des Verbandes rund 2000 Wohnungsgenossenschaften. Sie haben rund 2,2 Millionen Wohnungen und 2,8 Millionen Mitglieder.
Wie wird man Mitglied? „Sie müssen Geschäftsanteile erwerben können, das ist die einzige finanzielle Hürde“, erklärt der Geschäftsführer des Instituts für Genossenschaftswesen der Universität Münster, Eric Christian Meyer. Bei Erwerb der Mitgliedschaft müssten in der Regel ein bis zwei Genossenschaftsanteile gezeichnet werden, sagt Kegel. „Wenn man dann auch tatsächlich in eine Wohnung einziehen will, müssen meist gestaffelt nach Wohnungsgröße weitere Anteile erworben werden.“
Wie viel Geld muss man investieren?
Je nach Genossenschaft seien bei Nutzung einer Wohnung um die 600 Euro bis zu etwa 3000 Euro zu zahlen, sagt Kegel. Gerade in älteren und etablierten Genossenschaften gehe es nicht um die ganz großen Summen, sagt Meyer. „Bei Neugründungen kann dies anders aussehen.“ Hier könne es vorkommen, dass man 10 000 Euro und mehr aufbringen müsse, um am Ende in eine Wohnung einziehen zu können, sagt Kegel. „Vor allem junge Genossenschaften, die Grundstücke erwerben, neu bauen oder Bestände übernehmen, brauchen mehr Eigenkapital.“ Oft komme für den Erwerb der Anteile deutlich mehr zusammen, als in herkömmlichen Mietwohnungen für die Kaution fällig werde, gibt Kay Görner von der Verbraucherzentrale Sachsen zu bedenken. „Man kann nachfragen, ob man auch in Raten zahlen kann.“
Sind Genossenschaftswohnungen günstiger?
Die Nutzungsgebühr liege häufig unter dem Mittelwert des Mietspiegels, sagt Kegel. „Es geht aber nicht darum, billig zu wohnen, sondern preiswert und sicher“, betont Meyer. Es entstehe ein Mietpreis, der dem Wohnwert angemessen sei. „Es ist auch nicht so, dass diejenigen, die in eine Genossenschaftswohnung ziehen, arm sein müssen.“ Genossenschaften böten viele Möglichkeiten.
Kann man sofort in eine Wohnung einziehen?
Dafür gibt es keine Garantie. „Das kann schnell gehen, es kann aber auch ein Jahr oder länger dauern“, sagt Meyer. „Das hängt von der einzelnen Wohnungsgenossenschaft, der Lage und dem eigenen Anspruch ab.“ Er rät Interessenten, sich zeitig über Wohnungsangebot und mögliche Wartezeiten zu informieren.
Welche Vorteile bieten Wohnungsgenossenschaften?
„Man genießt ein Dauerwohnrecht, wenn man die üblichen Regeln einhält, die für jeden Mieter gelten“, sagt Meyer, etwa das pünktliche Bezahlen der Nutzungsgebühr. Auf der anderen Seite habe man aber die Flexibilität eines Mieters, sagt Kegel. Der Nutzungsvertrag könne gekündigt werden wie ein anderer Mietvertrag auch. Sorge, dass die Genossenschaft die Wohnung kündigt, müssten die Mitglieder in der Regel nicht haben. „Es gibt keine Eigenbedarfskündigung, die ist ausgeschlossen“, sagt Kegel.
Die Genossenschaftsmitglieder haben ein Mitspracherecht und den Vorteil, dass sich die Genossenschaft an den Interessen der Mitglieder orientiert. „Es wird nicht mit den Mietern Gewinn für Investoren erwirtschaftet, sondern mit den Mitgliedern für die Mitglieder“, sagt Meyer.
Passt die Wohnung nicht mehr zu den eigenen Bedürfnissen, kann man in eine andere, freie Wohnung der Genossenschaft umziehen. Ein Beispiel: „Eine Familie mit zwei Kindern braucht eine vergleichsweise große Wohnung“, sagt Meyer. „Wenn die Kinder aus dem Haus sind, kann man sich nach einer kleineren Wohnung umsehen.“ Außerdem bieten viele Genossenschaften den Mietern zusätzliche Leistungen. Dazu gehören Gemeinschaftsräume und Kinderbetreuung oder auch Dienstleistungen für ältere Mieter, die, so lange es geht, in ihren Wohnungen bleiben wollen. „Wohnen ist hier nicht nur, ein Dach über dem Kopf zu haben“, sagt Meyer.
Was passiert bei einem Austritt mit dem Geld?
Bei einem Austritt aus der Genossenschaft bekommt man sein Geld für die Anteile zurück. „Allerdings liegt die Kündigungsfrist oft bei zwei Jahren, weil die Genossenschaften mit dem Geld arbeiten“, sagt Kegel. „Das Geld wird erst ausgezahlt, wenn die Mitglieder die Jahresbilanz genehmigt haben.“ Es könne bis zu drei Jahre dauern, bis man den Betrag zurückbekomme. Immerhin ist das Kapital bei den Genossenschaften meist gut aufgehoben. Die Genossenschaft weist Meyer zufolge unter allen Rechtsformen die geringste Insolvenzquote auf.
(dpa)
Stefanie Koller