Wohnungssuche: Neue Geschäftsmodelle durch "Bestellerprinzip"
Das Mietrechtsnovellierungsgesetz sollte die Wohnungssuche günstiger machen. Die Realität sieht anders aus, beklagen Makler.
Auch wenn Immobilienmakler zur Ausübung ihres Geschäfts eine behördliche Erlaubnis nach Paragraf 34c Gewerbeordnung benötigen – eine geschützte Berufsbezeichnung ist „Immobilienmakler“ nicht. Und so soll es nach dem Willen des Gesetzgebers auch bleiben.
Unter den schätzungsweise 35 000 Immobilienmaklern in Deutschland gibt es gute und weniger gute. „Anhand einer Reihe bewährter Kriterien lässt sich die Qualität eines Immobilienmaklers zuverlässig beurteilen“, behauptet Henning Evers, der sein Geld mit dem Makler-Empfehlungsportal gute-makler.de verdient. Dieser Portalbetreiber arbeitet mit – für Anbieter kostenlosen – Inseraten, die er an Makler vermittelt; bei einem Geschäftsabschluss wird gute-makler.de an der Courtage beteiligt.
Für Verkäufer ist das wirtschaftliche Umfeld seit Jahren ideal. Immobilien sind bei Selbstnutzern und Anlegern gefragt. Gründe dafür sind die günstigen Finanzierungsmöglichkeiten dank niedriger Hypothekenzinsen sowie die Tatsache, dass vergleichbar solide Anlageformen kaum noch Erträge abwerfen. Zugleich dürfte das Angebot an Verkaufsobjekten dank der demografischen Entwicklungen mit dem stetig wachsenden Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung in Deutschland tendenziell weiter steigen: Senioren verkaufen ihre Häuser und große Wohnungen, Erben neigen dazu, Immobilien zu Geld zu machen.
So erkennen Sie einen guten Makler
Ein guter Immobilienmakler sollte viele Qualitäten haben. Hier eine Übersicht über die wichtigsten Kriterien:
ausgezeichnete Marktkenntnisse,
nachweisliche Marketingaktivitäten für vergleichbare Objekte in den vergangenen Jahren,
aussagekräftige Exposés mit beeindruckenden Fotos vom Objekt sowie einfach verständlichen, zugleich aussagekräftigen Informationen,
Beurteilungen früherer Kunden und Referenzen erfolgreich vermittelter Objekte,
stetige Aus- und Weiterbildung,
Überblick über die aktuelle Rechtsprechung,
professioneller Online-Auftritt,
eine möglichst umfangreiche Kundenkartei mit Kaufinteressenten.
„Bestellerprinzip“ habe zu Auswüchsen geführt
Die Kriterien unterschreibt auch Hanno Heintzenberg, Geschäftsführer des deutschlandweit operierenden Portals mcmakler.de. In seinem Netzwerk machen die Verkäufe nach eigenen Angaben 80 bis 90 Prozent des Umsatzes aus – die übrigen Prozentpunkte werden aus Vermietungen generiert. Nach seiner Beobachtung ist das Transaktionsvolumen rückläufig.
Das könnte auch am zum Gesetz gewordenen „Bestellerprinzip“ liegen, nach dem derjenige den Makler bezahlen muss, der ihn beauftragt hat. Heintzenberg hält die Regelung für gescheitert, weil sie zu Auswüchsen geführt habe. Allerdings seien auch „schwarze Schafe“ aus der Branche vertrieben worden. „Die Intention des Gesetzgebers war, die Wohnungssuche günstiger zu machen“, sagt er. „Aber die Realität ist eine andere.“ Es werde nicht die Nachfrage generiert, die er sich als Unternehmensgründer vorgestellt habe.
Es sei zu beobachten, dass Vermieter ihren Mietern im Falle der Kündigung oft anbieten, eher aus dem Vertrag zu kommen, wenn sie einen Nachmieter stellen. „In solchen Fällen schreit der Mieter natürlich erst mal ,Jackpot‘, weil er alle Karten in der Hand hat“, sagt Heintzenberg. Solange es zu wenige attraktive und bezahlbare Wohnungen in den Ballungsräumen gebe, sei auch weiterhin mit „absurden Abstandszahlungen in Höhe von 10 000 oder 15 000 Euro für Kräutergärten und Ikeamöbel“ zu rechnen.
Dass Makler und Verwalter ihre Sachkenntnisse weiterhin nicht nachweisen müssen – zum Beispiel in einer Prüfung –, findet Heintzenberg falsch. „Der Hausverwalterberuf zieht zwar bei Weitem nicht so viele Goldgräber an wie der Maklerberuf. Dafür ist das Betrugspotenzial aber gigantisch.“
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