Energieeinsparverordnung: Ihren Ausweis, bitte!
Eine Änderung der Energieeinsparverordnung bringt zum 1. Mai neue Regeln für Bauherren, Haus- und Wohnungseigentümer.
Hauseigentümer und Bauherren müssen sich warm anziehen: Am 1. Mai tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. Es werden einige Investitionen fällig. Vor allem für Neubauten wurden die energetischen Standards erhöht, die jetzt schon umgesetzt werden können. Doch auch Eigentümer älterer Immobilien müssen aktiv werden.
Grundsätzlich soll die neue Verordnung für Verbraucher, Mieter und Käufer mehr Klarheit über ihren Energieverbrauch bringen. Die erste Veränderung betrifft den Energieausweis. „Dieses Instrument wird gestärkt“, sagt Achim Fischer, Energieexperte bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Bislang enthielt der Ausweis nur die Kennwerte zum Energiebedarf oder -verbrauch. Künftig werden die Gebäude auf Basis dieser Werte in Energieeffizienzklassen zwischen A+ und H eingeteilt. Das kennt man ja schon von Haushaltsgeräten.
Diese Klassen werden in alle Ausweise eingetragen, die ab Mai neu ausgestellt werden. Immobilienanzeigen müssen künftig Angaben zur Energieeffizienz enthalten. „Das erleichtert Mietern und Kaufinteressenten den Vergleich verschiedener Wohnungen“, erklärt Fischer. Hinzu komme, dass der Energieausweis nun obligatorisch bei jeder Wohnungsbesichtigung vorgelegt oder ausgehändigt werden muss. „Bisher mussten Mietinteressenten danach fragen. Das machte sie mitunter verdächtig, ein schwieriger Mieter zu werden, und sie bekamen die Wohnung nicht.“ Für Ulrich Löhlein vom Immobilienverband Deutschland (IVD) in Berlin ist es allerdings kein Problem, zusätzliche Ausweise bereitzuhalten. Da werden ein paar Kopien mehr gemacht, jeder Interessent kann sich bedienen.
40 Prozent des Energieverbrauchs hängt vom Nutzungsverhalten ab
Doch das ist nur ein Teil der Arbeiten, die neu auf Eigentümer und Verwalter von Immobilien zukommen. „Problematischer wird die Umrechnung der Werte der bisherigen Energieausweise auf die neuen Anforderungen“, sagt Ulrich Löhlein. Dafür fehlen bisher noch Anwendungshilfen.
Allerdings gibt es für die Energieausweise, die nach dem 1. Mai ausgestellt werden, klare Kriterien. „Durch die Einteilung in Effizienzklassen werden sie für Mieter und Käufer etwas genauer“, sagt der Immobilienexperte. „Aber insgesamt sind Energieausweise auch dann noch weit davon entfernt, wirklich aussagekräftig zu sein.“ Da 40 Prozent des Energieverbrauchs vom Nutzungsverhalten der Bewohner abhingen, sei ein Vergleich sehr schwer. „Der eine badet jeden Tag, der andere sitzt im Pullover vor dem Fernseher, weil er die Heizung nicht voll aufdrehen will“, zählt Löhlein auf. „Da kommen dann am Ende für ähnliche Wohnungen ganz unterschiedliche Verbräuche heraus.“ Der Immobilienexperte findet dennoch, dass die neuen Effizienzklassen im Ausweis das Bewusstsein für den Energieverbrauch auf lange Sicht schärfen. „Noch steht die Energieeffizienz nicht wirklich im Vordergrund bei der Auswahl einer Wohnung, aber das wird sich entwickeln“, prophezeit Löhlein.
Andere Regelungen der EnEV 2014 gelten erst vom kommenden oder übernächsten Jahr an. Trotzdem sollten Hauseigentümer sie schon jetzt im Auge haben und mit Sanierungen rechnen. So wird ab 2015 der Austausch der sogenannten Konstanttemperaturheizkessel Pflicht, die älter als 30 Jahre sind. Ausgenommen sind laut Gesetzestext aber Eigentümer, die vor Februar 2002 schon in den Häusern gewohnt haben. Nicht betroffen sind auch Brennwertkessel und Niedertemperaturheizkessel mit einem besonders hohen Wirkungsgrad.
Ab 2016 verschärfen sich die energetischen Anforderungen an Neubauten
„30 Jahre sind für einen Heizkessel ein hohes Alter“, findet Achim Fischer von der Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen. „Wer noch solch einen Oldie hat, sollte möglichst schon früher über einen Neukauf nachdenken. Der amortisiert sich in weniger als zehn Jahren.“ Wer einen Neubau in Angriff nimmt, muss sich entscheiden, ob er schon die neuen Standards der EnEV 2014 zugrunde legt oder noch etwas preiswerter nach den alten Richtlinien baut. Denn die energetischen Anforderungen an Neubauten verschärfen sich erst ab dem 1. Januar 2016. Der bislang zulässige Primärenergiebedarf pro Jahr muss dann durchschnittlich 25 Prozent niedriger und die Wärmedämmung der Gebäudehülle um im Durchschnitt 20 Prozent besser sein.
„Wir raten Bauherren, unbedingt jetzt schon nach den neuen Standards zu bauen“, sagt Jürgen Friedrichs vom Bauherren-Schutzbund (BSB) in Berlin. Das sei nur unwesentlich teurer, aber eine Investition in die Zukunft und steigere den Wert der Immobilie. Daher findet Friedrichs: „Wer heute noch nach der alten Energieeinsparverordnung baut, errichtet einen energetischen Altbau.“ Zwei Drittel der BSB-Mitglieder bauten bereits nach dem Effizienzhausstandard KfW 70. Der sei um 30 Prozent besser, als es die bisherige Energieeinsparverordnung vorsieht. Und er entspreche locker den Ansprüchen der EnEV 14.
Für die Sanierung von Altbauten sieht die EnEV 2014 keine verschärften Anforderungen vor. „Die bisherigen Vorgaben sind bereits anspruchsvoll“, sagt Achim Fischer. Allerdings besteht trotzdem für viele Eigentümer Handlungsbedarf. Denn in der EnEV 2014 wurde präzisiert, wie die obersten Geschossdecken bei Bestandsgebäuden zu dämmen sind. Die Pflicht dazu besteht eigentlich schon seit 2011. „Aber da gab es bisher eine große Verunsicherung, welche Decken betroffen sind“, erläutert der Energieexperte.
Jetzt gilt: Alle Decken, die nicht den mit DIN-Norm festgelegten Mindestanforderungen an den Wärmeschutz genügen, müssen bis Ende 2015 extra gedämmt werden. „Das ist eine vernünftige Vorgabe im Sinne der Verbraucher, denn mit ungedämmten Decken wird viel Energie verschwendet“, sagt Fischer. „Hier liegt ein hohes Sparpotenzial.“ (dpa)
Katja Fischer
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