Sozialwohnungen in Berlin: "Der Volksentscheid will einen VEB einführen"
Mitglieder des "Berliner Mietenvolksentscheids" sammeln Unterschriften für ein "Gesetz über die Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin". Maren Kern, Vorstand des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU), warnt vor den Folgen.
Seit wenigen Wochen sammeln Mitglieder des „Berliner Mietenvolksentscheids“ Unterschriften für ein „Gesetz über die Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin“. Das Ziel: Mit einem Wohnraumförderfonds und durch den Kauf von Sozialwohnungen soll dem Anstieg der Mieten etwas entgegengesetzt werden. Maren Kern, Vorstand des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU), warnt vor den Folgen des geplanten Gesetzes.
Frau Kern, mit dem Berliner Mietenvolksentscheid soll erreicht werden, dass in Berlin ausreichend preiswerter Wohnraum geschaffen und erhalten wird. Ist das ein verständliches Ziel?
Grundsätzlich ist das Ziel begrüßenswert. Der Gesetzentwurf befördert dieses Ziel aber nicht. Ganz im Gegenteil: Nur für einen kleinen Kreis von Mietern schreibt er günstige Mieten fest. Das geschieht auf Kosten der Allgemeinheit und führt zu einer starken Belastung des Berliner Haushalts. Die Berechnungen des Senats zeigen, dass die Umsetzung im jährlichen Durchschnitt 660 Millionen Euro kosten würde. Dieses Geld würde an vielen anderen Stellen fehlen. Außerdem tragen unsere Mitgliedsunternehmen mit ihren 700 000 Wohnungen schon heute entscheidend zu günstigem Wohnraum bei: Die Durchschnittsmiete bei unseren Mitgliedern betrug Ende 2013 nur 5,34 Euro pro Quadratmeter.
Eine zentrale Forderung des Mietenvolksentscheids lautet, die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften in Anstalten des öffentlichen Rechts umzuwandeln.
Durch die Gewährsträgerhaftung, die für Anstalten des öffentlichen Rechts gilt, würde das Land Berlin finanziell stärker in die Pflicht genommen. Weil nach den Vorstellungen der Verfechter des Volksentscheids zusätzlich Tochterunternehmen für die eigentliche Arbeit gegründet werden sollen, halte ich das für extrem gefährlich für den Landeshaushalt. Sehr problematisch ist auch der vorgesehene starke Einfluss von Verwaltungsrat, Gesamtmieterrat und Gebietsmieterräten. Die Vorstände und Geschäftsführer würden dadurch in ihren Handlungsoptionen stark eingeschränkt und könnten letztlich keine vernünftigen Entscheidungen mehr treffen.
Was haben Sie denn gegen das Instrument der Mieterräte?
In der Form, wie sie derzeit bei den Unternehmen bestehen, gar nichts. Wenn aber ein Wohnungsunternehmen, wie vorgesehen, für jede einzelne Maßnahme die Zustimmung der betreffenden Kiez-Mieterräte braucht, kommt es nie zu einer Entscheidung. Denn der Mieterrat sagt: Hier dürfen Sie nicht neu bauen, und hier darf die Miete eine gewisse Höhe nicht überschreiten. Die Anstalten des öffentlichen Rechts wären nicht mehr handlungsfähig.
Offensichtlich sind die Unterstützer des Mietenvolksentscheids der Auffassung, dass die städtischen Wohnungsunternehmen ihrer sozialen Verantwortung nicht gerecht werden.
Ich finde diese Einschätzung lächerlich. Es sind vor allem auch die städtischen Gesellschaften, die die Mieten stabilisieren und über das Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten beweisen, dass sie ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden. Dabei erwirtschaften sie auch noch Gewinne, die sie dann in die Bestände reinvestieren. Was der Volksentscheid letztlich will, ist ein Volkseigener Betrieb (VEB) Wohnungswirtschaft. Was das Ergebnis von VEB Wohnungswirtschaft war, konnten alle, die vor 25 Jahren schon in Berlin lebten, bewundern. Die Mieten waren extrem günstig, aber wie sahen die Wohnungen aus? Und an den subventionsbedingten Altschulden tragen die Unternehmen noch heute.
Breite Teile der Öffentlichkeit scheinen einen solchen VEB Wohnungswirtschaft ziemlich gut zu finden. Selbst Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel äußert sich positiv zu den Zielen des Mietenvolksentscheids.
Im Moment sieht es tatsächlich nach einer breiten Unterstützung aus. Das hat sicher mit den Erfahrungen mit dem Tempelhofer Feld und möglicherweise der Olympia-Bewerbung zu tun. Das kann ich nachvollziehen, aber es ist kein Grund, dem Volksentscheid nicht klar entgegenzutreten und zu sagen, dass er populistisch ist.
Zur Gegenfinanzierung wird die Erhöhung der Grunderwerbsteuer vorgeschlagen.
Dieser Vorschlag ärgert mich. Das führt wieder zu einer Verteuerung des Neubaus. Nun argumentieren die Anhänger des Volksentscheids, der Neubau löse die Probleme nicht, da er zu teuer sei. Auch der Neubau trägt zur Entspannung des Marktes bei. Gerade bei den Genossenschaften, aber auch den städtischen Gesellschaften kommen viele Mieter aus dem eigenen Bestand, wodurch günstige Bestandswohnungen frei werden.
Sie sehen die Gefahr sozialer Brennpunkte, sofern der Mietenvolksentscheid umgesetzt wird. Warum?
Der Mietenvolksentscheid will nicht die breiten Schichten der Bevölkerung versorgen, sondern die sozial Schwachen. Jetzt haben wir in den städtischen Gesellschaften eine Mischung. Das war harte Arbeit. Das dürfen wir nicht zurückdrehen. Sonst werden die städtischen Gesellschaften wieder als Vermieter für die sozial Schwachen gesehen. Ihr Image verschlechtert sich dann ganz schnell.
Der BBU vertritt kommunale Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften und private Vermieter, denen zusammen gut 40 Prozent aller Berliner Mietwohnungen gehören.
Mit Maren Kern sprach Christian Hunziker.