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Trübe Aussichten: Bislang gibt es keinen Interessenten, der die gesamte Gruppe übernehmen will.
© imago images/rheinmainfoto
Update

Thomas Cook sagt alle Reisen für 2020 ab: Hunderttausende Kunden verlieren Geld

Der insolvente Reisekonzern Thomas Cook findet keinen Interessenten. Den Schaden haben die Verbraucher. Es sei denn, der Staat hilft.

Es gibt weitere schlechte Nachrichten für die Kunden des Reiseveranstalters Thomas Cook: Der zweitgrößte deutsche Reisekonzern sagte am Dienstag auch alle Reisen ab, die nach dem 1. Januar 2020 stattfinden sollten. Bislang galt der Reisestopp nur für Reisen bis Ende Dezember 2019.

"Es tut uns unendlich leid, dass wir nun auch unseren Kunden mit Abreise im neuen Jahr endgültig diese Nachricht überbringen müssen", sagte Stefanie Berk, Vorsitzende der Geschäftsführung der Thomas Cook GmbH. Aus insolvenzrechtlichen Gründen habe es aber keine Alternative gegeben. Betroffen sind Reisen der Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Finest Selection, Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen, Air Marin und Thomas Cook International. Die Kunden sollen so schnell wie möglich informiert werden, kündigte Thomas Cook an.

Zur Thomas-Cook-Gruppe gehört auch der Ferienflieger Condor. Flüge mit der Condor sollen aber zunächst weiter durchgeführt werden. Das deutsche Tochterunternehmen hat einen staatlich verbürgten Überbrückungskredit beantragt und erhalten: Die Bundesregierung und die hessische Landesregierung haben Condor eine Bürgschaft für einen sechsmonatigen Überbrückungskredit in Höhe von 380 Millionen Euro zugesagt.

Keine Investoren für die Thomas-Cook-Gruppe

Die deutsche Thomas Cook war in den Sog der Pleite der britischen Mutter geraten und hatte am 25. September einen Insolvenzantrag gestellt. Die Hoffnung des Insolvenzverwalters, den deutschen Reisekonzern als Ganzes zu retten, schwindet. Es gibt bislang kein belastbares Angebot von Investoren, die deutsche Gruppe als Ganzes oder zumindest das Veranstaltergeschäft der Thomas Cook Touristik GmbH zu übernehmen, teilte Thomas Cook am Dienstag mit. Nur für Bucher Reisen und Öger Tours lägen konkrete Angebote vor.

Dennoch könne die Durchführung der gebuchten Reisen nicht gewährleistet werden. Obwohl die Investorensuche in den nächsten Wochen mit Hochdruck weiterbetrieben werden soll, bereitet man die Einstellung des operativem Geschäfts zum 1. Dezember vor. Marktführer Tui hatte bereits im Herbst erklärt, dass man einer Übernahme des Konkurrenten kein Interesse habe.

Gestrandet: 140.000 Urlaubsgäste mussten zurückgeholt werden.
Gestrandet: 140.000 Urlaubsgäste mussten zurückgeholt werden.
© dpa

Thomas-Cook-Kunden haben große Verluste

Für die Feriengäste, die mit Thomas Cook verreisen wollten, ist das eine bittere Nachricht. Viele habe ihre Reisen angezahlt oder bereits voll bezahlt. Sie müssen damit rechnen, auf einem Großteil der Kosten sitzen zu bleiben - genauso wie die Urlauber, die im September vor Ort von der Pleite überrascht worden sind oder die ihre für dieses Jahr gebuchte Reise nicht antreten konnten.

Zwar ist die deutsche Thomas Cook gegen Ansprüche aus der Insolvenz bei der Zurich Versicherung versichert, allerdings nur bis zu einer Summe von 110 Millionen Euro. Allein zum Zeitpunkt der Insolvenz waren aber 140.000 Reisende unterwegs, insgesamt schätzt man die Zahl der Betroffenen auf 600.000.

„Mit der Ankündigung, auch Reisen ab 1.1.2020 nicht mehr durchzuführen, werden noch mehr Verbraucher auf dem Schaden sitzen bleiben", sagte Klaus Müller, Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV). Der VZBV sieht primär die Zurich-Versicherung in der Pflicht. Die Pauschalreiserichtlinie sehe ausdrücklich vor, dass die Kundengeldabsicherung wirksam sein und die Insolvenz eines der größten Reiseveranstalter abdecken müsse, betonte Müller: "Die Zurich Versicherung kann sich somit nicht hinter dem 110 Millionen-Deckel verstecken."

Thomas-Cook: Bereits jetzt liegt der Schaden bei 250 Millionen Euro

Bereits jetzt gibt es 150.000 Meldungen von Menschen, die Geld zurück wollen. Anmelden muss man seine Ansprüche bei der Kaera AG, die von der Versicherung mit der Abwicklung beauftragt ist. Die Schadenssumme, sagte Zurich-Sprecher Bernd Engelien dem Tagesspiegel, liege derzeit bei 250 Millionen Euro. "Aber es wird noch deutlich mehr", glaubt Engelien. Denn viele Feriengäste lassen sich Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen.

Hinzu kommen die Kosten, die die Versicherung für den Rücktransport der 140.000 gestrandeten Urlauber ausgegeben hat. Wie hoch diese sind, könne man noch nicht sagen, sagt Engelien. Branchenschätzungen zufolge könnte der Schaden bis zu 400 Millionen Euro betragen.

Anfang Dezember sollen die Betroffenen von der Zurich erfahren, mit welcher Quote sie rechnen können. Aber klar ist schon jetzt: Verbraucher werden deutlich mehr als die Hälfte ihres Geldes verlieren. Es sei denn, der Staat springt ein.

Bessere Absicherung der Urlauber: Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) denkt über Reformen nach.
Bessere Absicherung der Urlauber: Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) denkt über Reformen nach.
© dpa

Anwälte drohen mit Klage gegen den Staat

Die Bundesregierung steht unter Druck. Anwaltskanzleien und Prozessfinanzierer trommeln Thomas-Cook-Opfer zusammen und drohen mit einer Klage gegen die Bundesrepublik. Der Vorwurf: Bei der Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie im Jahr 2015 habe es die Regierung erlaubt, dass die Versicherer ihre Haftungssumme auf 110 Millionen Euro begrenzen, obwohl die Richtlinie den Pauschalreisenden vollumfänglichen Schutz im Fall einer Insolvenz des Reiseveranstalters vorschreibt.

Der Rechtsdienstleister MyRight, der bereits Klagen von VW-Dieselfahrern gegen Volkswagen organisiert, hat daher Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sowie das Bundesjustizministerium aufgefordert, binnen 14 Tagen zu erklären, dass der Bund den finanziellen Schaden übernimmt. Andernfalls wolle man die Rechte der Verbraucher gerichtlich durchsetzen.

Ein ähnliches Schreiben hat auch die Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft an Merkel und Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) geschickt. Die Anwälte drohen mit einer Staatshaftungsklage.

Auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen sieht die "Bundesregierung in der Verantwortung für die fehlerhafte Umsetzung der EU Pauschalreiserichtlinie", betont Müller. Der VZBV hatte Finanzminister Olaf Scholz bereits am 7. Oktober in einem Brief aufgefordert, Vorsorge zu treffen. "Wir sind gespannt auf die Antwort", so Müller

Zudem prüfen die Verbraucherschützer, ob eine Musterfeststellungsklage wie sie der VZBV gegen VW betreibt, in Frage kommt. "Grundsätzlich ist die Musterfeststellungsklage dann geeignet, wenn sich Anbieter nicht an geltendes Recht halten und viele Verbraucherinnen und Verbraucher geschädigt wurden", hieß es am Dienstag auf Anfrage.

Thomas-Cook-Pleite: Zahlt der Bund?

Das Bundesjustizministerium hat bereits erkennen lassen, dass Feriengäste eine bessere Absicherung brauchen. Klarheit soll ein Rechtsgutachten bringen, doch der Auftrag für diese Studie ist noch nicht vergeben. Vorstellbar ist, dass die Versicherungssummen steigen, was allerdings die Reisepreise erhöhen würde. Möglich wäre auch eine Fondslösung. Auch über eine finanzielle Entschädigung der Thomas-Cook-Opfer wird im Ministerium an der Mohrenstraße nachgedacht. Bevor klar ist, um welche Summen es geht, dürfte mit einer Entscheidung aber nicht zu rechnen sein.

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