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Greenpeace verklagt Volkswagen auf einen Verbrenner-Ausstieg bis 2030.
© Daniel Bockwoldt/dpa

Verbrenner-Aus bis 2030 gefordert: Greenpeace verklagt VW wegen mangelnden Klimaschutzes

Einem Mahnschreiben folgt die Klage: Laut Greenpeace behindert der Autoriese das Erreichen der Klimaziele. Die NGO pocht auf den baldigen Verbrenner-Ausstieg.

Die beiden Geschäftsführer von Greenpeace Deutschland haben gemeinsam mit einer Klima-Aktivistin Klage gegen die Volkswagen AG wegen mangelnden Klimaschutzes beim Landgericht Braunschweig eingereicht. Außerdem unterstützte Greenpeace die identische Klage eines Biobauern vor einem weiteren deutschen Landgericht, wie die Umweltorganisation mitteilte.

Die Kläger führen an, dass die gigantischen CO2-Emissionen des Wolfsburger Autokonzerns erheblich zur Klimakrise und deren Folgen beitrügen. Das Geschäftsmodell von VW sei nicht mit dem Ziel zu vereinbaren, den globalen Temperaturanstieg auf 1,5 Grad zu begrenzen.

Zum Schutz ihrer Freiheits- und Eigentumsrechte fordern die Kläger VW unter anderem auf, den Verkauf klimaschädlicher Verbrenner spätestens 2030 weltweit zu beenden. Hätte die Klage Erfolg, würden gut zwei Gigatonnen weniger CO2 bis zum Jahr 2040 ausgestoßen, hieß es.

In ihrer Argumentation stützen sich die Greenpeace-Geschäftsführer Martin Kaiser und Roland Hipp, die Fridays-for-Future-Aktivistin Clara Mayer und der Landwirt auch auf das Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts sowie ein niederländische Urteil gegen den Ölkonzern Shell.

VW sieht Politik in der Verantwortung

Anfang September hatten die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Greenpeace juristische Schritte gegen vier deutsche Konzerne eingeleitet, um sie zu mehr Klimaschutz zu verpflichten. BMW, Mercedes-Benz und VW sowie dem Öl- und Gaskonzern Wintershall Dea wurden Unterlassungsschreiben zugeleitet.

Ende Oktober hatte Volkswagen die juristische Aufforderung abgelehnt, seine CO2-Emissionen schneller zu reduzieren. Aus VW-Sicht sind Auseinandersetzungen vor Zivilgerichten durch Klagen gegen einzelne Unternehmen nicht der richtige Weg, um dieser Aufgabe gerecht zu werden.

[Lesen Sie zudem: Verbrennermotor verbieten vs. synthetische Kraftstoffe – Droht zwischen Liberalen und Grünen ein Crash bei der Verkehrspolitik? (T+)]

Das Unternehmen habe sich klar zum Pariser Klimaabkommen bekannt und will spätestens 2050 bilanziell CO2-neutral sein. Es sei zudem Aufgabe des Gesetzgebers, den Klimaschutz zu gestalten, hieß es zuletzt.

Richtungsweisendes Urteil aus den Niederlanden

„Ein riesiger CO2-Emittent wie Volkswagen muss sich internationalen Klimazielen und dem Richterspruch aus Karlsruhe beugen“, sagte Kaiser am Rande der Klimakonferenz in Glasgow. „Nur mit einem schnellen Abschied vom Verbrenner kann VW seinen Beitrag zur Begrenzung des weltweiten Temperaturanstiegs auf 1,5 Grad leisten.“

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Eine ähnliche Klage hatte bereits Erfolg: Ein niederländisches Gericht stellte im Mai fest, dass nicht nur Staaten, sondern auch Konzerne ihre Treibhausgas-Emissionen verringern müssen und verurteilte den Konzern Shell mit allen Tochterfirmen zu mehr Klimaschutz.

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VW als global zweitgrößter Autobauer weigere sich, eine Strategie vorzulegen, die auf einem CO2-Restbudget fußt, das mit dem 1,5-Grad-Ziel vereinbar sei, hieß es in der Greenpeace-Mitteilung.

Um das Budget einzuhalten, müsse der Konzern seinen CO2-Fußabdruck bis 2030 um mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 2018 senken. Laut Greenpeace dürfen Verbrenner nur noch ein Viertel aller bis dahin verkauften VW-Autos ausmachen und ab 2030 gar nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. (dpa)

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