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Im Speicher. Google ist gnadenlos - selbst Ereignisse, die Jahre zurückliegen, lassen sich finden. Das ist nicht immer von Vorteil.
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Europäische Gerichtshof stärkt "Recht auf Vergessen": Google muss persönliche Daten von Nutzern auf Verlangen löschen

Darf Google alles für immer speichern? Nein, sagt der Europäische Gerichtshof - sehr alte Informationen muss der Konzern auf Wunsch entfernen.

Der Europäische Gerichtshof hat das “Recht auf Vergessen“ im Internet gestärkt. Google muss nach einem Urteil des EuGH vom Dienstag unter Umständen Verweise auf Internetseiten mit sensiblen persönlichen Daten aus der Ergebnisliste seiner Suchmaschine löschen (AZ: C-131/12). Dem Urteil des Luxemburger Gerichts zufolge können Personen “unter bestimmten Vorsaussetzungen die Entfernung des Links aus der Ergebnisliste erwirken“. Ein solcher Fall könne beispielsweise vorliegen, wenn die Informationen sehr alt und für die Gegenwart nicht mehr relevant seien.

In dem Streit ging es um einen Spanier, dessen Name in einem Online-Zeitungsartikel im Zusammenhang mit Schulden und einer Zwangsversteigerung erwähnt wurde. Die Ereignisse liegen allerdings mehr als 15 Jahre zurück. Der Mann wollte zunächst die Zeitung zur Löschung des Artikels zwingen, hatte damit jedoch vor einem spanischen Gericht keinen Erfolg. Daher forderte er, Google solle den Artikel nicht in seiner Liste der Suchergebnisse zu seinem Namen anzeigen. Dagegen wiederum wehrte sich Google.

Das Dossier geht nun zur endgültigen Klärung zurück an das vorlegende spanische Gericht. Der EuGH unterstrich, die verschiedenen Interessen und Grundrechte müssten in Fällen dieser Art sorgfältig gegeneinander abgewogen werden. Von Belang sei beispielsweise auch, welches Interesse die Öffentlichkeit an den fraglichen Informationen habe. Das hänge beispielsweise von der Stellung der Person im öffentlichen Leben ab. Die Frage nach dem sogenannten “Recht auf Vergessen“ im Internet bringt seit Jahren Anwälte und Datenschützer gegen Konzerne wie Google oder Facebook auf. (Reuters, epd)

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