US-Investmentbank: Gläubiger deutscher Lehman-Tochter bekommen Geld zurück
Die Pleite der US-Investmentbank hat 2008 die Weltwirtschaft erschüttert. Dass ausgerechnet die Gläubiger der deutschen Tochter ohne Schaden davonkommen, liegt an einer juristischen Besonderheit.
Neun Jahre nach der Lehman-Pleite ist das Insolvenzverfahren über die deutsche Tochtergesellschaft so gut wie beendet. Die 750 Gläubiger der Frankfurter Lehman Brothers Bankhaus AG werden vollständig entschädigt, wie der Insolvenzverwalter Michael Frege im Interview mit der Fachzeitschrift „INDat“ sagte. Aus der Insolvenzmasse von rund 17 Milliarden Euro wurden zudem Steuern und das nicht bezifferte Honorar der Insolvenzverwaltung durch Frege und seine Kanzlei CMS Hasche Sigle bezahlt. Das Verfahren werde voraussichtlich noch in diesem Jahr geschlossen, kündigte Frege an.
Vor allem institutionelle Anleger wie Kommunen, Länder oder Pensionskassen hatten der US-Investmentbank ihr Geld anvertraut, die im September 2008 in die Pleite stürzte und so eine weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise auslöste. Die größten Außenstände haben die Bundesbank und die Einlagensicherung der Privatbanken, die bei der Pleite zunächst eingesprungen war.
Im Laufe des Verfahrens sei es gelungen, die verfügbare Masse des deutschen Insolvenzverfahrens von anfänglich 100 Millionen Euro auf 17 Milliarden Euro zu steigern, sagte Frege. Die deutsche Tochter habe im Lehman-Konzern die Rolle einer zentralen Vertriebsstelle gespielt, was rechtlich die Ansprüche gestärkt habe. „Uns ist es gelungen, die Rechte der von uns verwalteten Einheit voll und ganz durchzusetzen. Und das im Wesentlichen in den USA“, sagte Frege der Zeitschrift.
100 Anwälte und Wirtschaftsprüfer mit der Sache befasst
Vor einigen Jahren hatte es in dem Verfahren auf Druck einiger später eingestiegener Hedgefonds Streit um das erwartbare Honorar für Frege und seine Mannschaft gegeben. CMS selbst hatte auf der Grundlage eines Gutachtens eine Spanne von 200 bis 834 Millionen Euro genannt - in jedem Fall die höchste Vergütung, die je in einem deutschen Insolvenzverfahren gezahlt wurde. Als realistisch hatte CMS-Partner Hubertus Kolster im September 2013 eine Summe von rund 500 Millionen Euro genannt.
Im Interview mit INDat-Chefredakteur Peter Reuter erklärte Frege nun, dass alle Gläubiger die vom Gericht festgesetzten Honorare akzeptiert und bestätigt hätten. Sie sollten wie die übrigen Ergebnisse des Insolvenzverfahrens vertraulich bleiben. Die Kanzlei hat nach eigenen Angaben über einen Zeitraum von neun Jahren im Schnitt 100 Berufsträger wie Anwälte und Wirtschaftsprüfer samt ihrer Mitarbeiter mit der Sache befasst.
Das Verfahren über die deutsche Tochter Lehman Bankhaus hat nichts mit den rund 50.000 deutschen Kleinsparern zu tun, die meist über ihre Hausbanken Zertifikate der niederländischen Lehman-Tochter erworben hatten. Je nach Institut führten sie Prozesse, konnten Vergleiche abschließen, erhielten Teilentschädigungen oder Abschlagzahlungen aus der niederländischen Insolvenzmasse. Eine recht komfortable Lösung für gut 2000 Geschädigte wurde mit der Targo-Bank (früher Citi) ausgehandelt. Die Anleger erhielten laut Verbraucherzentrale im Schnitt 48,4 Prozent ihres Einsatzes zurück und durften die Zertifikate behalten, die noch rund 25 Prozent des Ausgabewerts wert sein sollten. (dpa)
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