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Due VW-Unternehmenszentrale in Wolfsburg.
© imago images/Schöning

VW und Verbraucherschützer verhandeln wieder: Gibt es jetzt doch einen Vergleich für VW-Dieselkunden?

Im ersten Anlauf konnten sich VW und Verbraucherschützer nicht auf eine Entschädigung für Dieselfahrer verständigen. Nun scheint eine Einigung doch möglich.

Hunderttausende Eigentümer eines VW-Schummeldiesels können vielleicht doch noch auf einen Vergleich zwischen Volkswagen und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hoffen. Bedanken können sie sich beim Oberlandesgericht Braunschweig und dessen Präsidenten Wolfgang Scheibel.

Der Richter hat es geschafft, die gegnerischen Parteien wieder an einen Tisch zu holen. Die Güteverhandlungen, die Scheibel leitet, begannen am Donnerstag und wurden am Freitag fortgesetzt. Wie die Gespräche ausgehen, ist offen, eine Einigung ist aber nicht ausgeschlossen.

Bis zu 470.000 Kunden sind betroffen

Am Oberlandesgericht läuft seit September vergangenen Jahres das Musterfeststellungsverfahren des VZBV gegen VW. Die Verbraucherschützer wollen in dem Prozess feststellen lassen, dass VW mit dem Einbau der Manipulationssoftware in EA189-Motoren der Marken Audi, Skoda, Seat und VW die Kunden vorsätzlich sittenwidrig getäuscht und betrogen hat.

470.000 Menschen hatten sich der Klage angeschlossen, wie viele von ihnen jetzt noch wirksam im Klageregister eingetragen sind, ist jedoch unklar. Der mit dem Musterverfahren befasste Vorsitzende Richter, Michael Neef, drängt auf einen Vergleich. Doch nach sechs Wochen waren die Verhandlungen am Freitag vergangener Woche – zumindest vorerst – gescheitert, beide Seiten hatten sich anschließend mit heftigen Vorwürfen überzogen.

Materialschlacht: Die Aktensammlung der Verbraucherschützer zum Prozessauftakt der Musterfeststellungsklage im vergangenen September.
Materialschlacht: Die Aktensammlung der Verbraucherschützer zum Prozessauftakt der Musterfeststellungsklage im vergangenen September.
© AFP

Über den Entschädigungsrahmen ist man sich einig

Was auf eine Einigung im zweiten Anlauf hoffen lässt, sind vor allem zwei Punkte.

Zum einen hatten sich VW und der VZBV bereits über den Entschädigungsrahmen geeinigt. Danach stellt Europas größter Autobauer 830 Millionen Euro zur Verfügung. Das entspricht im Schnitt rund 15 Prozent des Kaufpreises und liegt damit in der Mitte der Vergleiche, die Volkswagen in der Vergangenheit mit klagenden Dieselkunden geschlossen hat. Zum anderen haben beide Seiten ein Interesse an einer Einigung. Für VW wäre es ein Imagegewinn, den Kunden einen Vergleich anbieten zu können, der die Unterstützung der Verbraucherschützer hat.

Der VZBV will in einem Vergleich erreichen, dass der Verband beziehungsweise seine Anwälte die Abwicklung der Vergleiche kontrollieren können, um sicherzustellen, dass alles mit rechten Dingen zugeht.

Zudem würde ein Vergleich den Verbrauchern schnelles Geld bringen. Das Musterverfahren dürfte sich nämlich – ohne Einigung – noch lange hinziehen, und am Ende müsste jeder Kunde seinen individuellen Schadensersatz auch noch selbst einklagen.

Im Mai befasst sich der Bundesgerichtshof mit VW

Für Zeit- und Einigungsdruck sorgt aber auch der Bundesgerichtshof (BGH).

Die höchsten deutschen Zivilrichter werden sich am 5. Mai mit Dieselgate beschäftigen. Erstmals. Alle anderen Verfahren, die es bis zum BGH geschafft hatten, hatte VW nämlich zuvor mit Vergleichen aus dem Weg geräumt. Die BGH-Richter hatten sich daraufhin im vergangenen Jahr von sich aus zu Wort gemeldet und Hinweise darauf gegeben, wie sie entschieden hätten – und das klang eher verbraucherfreundlich. Sollte sich das bestätigen, würden Vergleiche für VW nach einem solchen BGH-Urteil deutlich teurer.

Softwareupdate: Mehr als zwei Millionen Autos mussten allein in Deutschland in die Werkstätten, um die Manipulationssoftware zu beseitigen.
Softwareupdate: Mehr als zwei Millionen Autos mussten allein in Deutschland in die Werkstätten, um die Manipulationssoftware zu beseitigen.
© dpa

Daher drängt der Konzern darauf, einen Massenvergleich vor dem 5. Mai abzuwickeln. Allerdings funktioniert das nur, wenn jetzt die technischen Voraussetzungen etwa in Form einer Internetplattform geschaffen werden. Nach dem zunächst gescheiterten Vergleich hatte VW angekündigt, das auf eigene Faust und ohne die Verbraucherschützer tun zu wollen. Bis Ende März sollte die Plattform stehen, die Entschädigungen sollten zwischen 1350 und 6200 Euro betragen.

Was gelöst werden muss

Fraglich ist, wie VW und der VZBV eine Lösung in der Honorarfrage finden wollen, an der die ersten Vergleichsbemühungen gescheitert waren.

Der Autokonzern hatte den Verbraucheranwälten vorgeworfen, sich bei der Abwicklung des Vergleichs bereichern zu wollen. Für die 50 Millionen Euro, die die Kanzleien als Honorar haben wollten, hätten sie keine nachvollziehbare Leistungsbeschreibung vorgelegt. Der VZBV bestreitet das, die Anwälte betonen, dass sie sich mit einem Honorar von 120 Euro pro Fall inklusive Rechtsberatung der Kunden am untersten Ende dessen bewegen, was gebührenrechtlich zulässig ist.

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