Verdacht auf Wettbewerbsverzerrung: Gericht verbietet Mytaxi-Rabatte
Das Landgericht Frankfurt hat die Rabattaktionen von myTaxi verboten - die Angebote seien wettbewerbsverzerrend.
Das Landgericht Frankfurt hat die umstrittenen Rabattaktionen des Internet-Dienstleisters myTaxi verboten. „Die Höhe des gesetzlich festgelegten Preises für Taxifahrten darf weder nach oben noch nach unten unterschritten werden“, begründete die Vorsitzende Richterin am Dienstag das Urteil.
MyTaxi erwägt Gang in Revision
„Diese Entscheidung ist positiv für Verbraucher und für die mittelständischen Taxibetriebe“, erklärte eine Sprecherin von Taxi-Deutschland. Die Servicegesellschaft hatte gegen die Rabatte von myTaxi geklagt, weil sie die ihr angeschlossenen Taxi-Zentralen einem ruinösen Wettbewerb ausgesetzt sah.
Die Betreiber der Smartphone-App erstatten ihren Kunden die Hälfte des Fahrpreises, wenn diese im Angebotszeitraum ein Taxi über den Dienst rufen. MyTaxi glaubt nicht, dass diese Praxis den Wettbewerb verzerrt. „Wir sind weiter von der Rechtmäßigkeit unserer Aktionen überzeugt“, sagte ein Unternehmens-Sprecher nach dem Urteil.
Das Unternehmen, an dem auch die Daimler AG beteiligt ist, will eine Revision gegen die Entscheidung prüfen. (dpa)
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