Volkswagen: Gericht macht Weg frei für Musterklagen gegen VW
Bei den Aktionärsklagen gegen Volkswagen ist eine wichtige Etappe überwunden. Die zuständige Richterin in Braunschweig warnt aber vor zu hohen Erwartungen.
Das Landgericht Braunschweig hat mit einem sogenannten Vorlagebeschluss den Weg für ein Musterverfahren wegen milliardenschwerer Aktionärsklagen gegen VW freigemacht. „Das ist der Startschuss“, sagte Richterin Maike Block-Cavallaro der Deutschen Presse-Agentur am Montag. Nach den Kursverlusten im Zuge des Diesel-Skandals geht es bei den 170 zugelassenen Schadensersatzklagen um einen Streitwert von insgesamt knapp vier Milliarden Euro. Wenn alle Kläger gehört wurden, werden als nächster Schritt des komplexen, mehrstufigen Prozesses alle Verfahren bis zur Klärung des Musterverfahrens ausgesetzt.
Als Zeitfenster für dessen offiziellen Beginn wird „frühestens“ Ende 2016 angepeilt. „Es geht darum, einen Zeitrahmen abzustecken - das heißt aber nicht, dass es dann auch eintritt“, sagte Block-Cavallaro mit Hinweis auf das umfassende und langwierige Verfahren. Danach wird dann ein Musterkläger bestimmt.
Die Bündelung für die höhere Gerichtsinstanz ist über das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) möglich. Es eröffnet die Chance, stellvertretend für andere vor dem Oberlandesgericht ein Verfahren zu führen und Streitfragen zu klären. Ein VW-Sprecher sagte: „Volkswagen ist weiterhin der Auffassung, seine kapitalmarktrechtlichen Publizitätspflichten ordnungsgemäß erfüllt zu haben.“ Bei dem Beschluss handele es sich um einen normalen und auch von Volkswagen beantragten Verfahrensschritt.
Eröffnung des Musterverfahrens wohl kaum vor dem 18.September
Mit dem Vorlagebeschluss vom 5. August hat das Landgericht Braunschweig dem Oberlandesgericht in der gleichen Stadt inhaltliche und rechtliche Fragen zum Dieselgate-Skandal und den daraus resultierenden Ansprüchen geschädigter Aktionäre zur Feststellung vorgelegt. Das Schriftstück enthält somit neben einer knappen Darstellung des Sachverhalts auch eine Reihe von Zielen, die aus den Anträgen der Aktionärskläger für das Musterverfahren zusammengefasst wurden.
„Mit der Eröffnung des Musterverfahrens ist wohl kaum vor Ablauf der Verjährungsfrist am 18. September 2016 zu rechnen“, erklärte Klaus Nieding, Vorstand der Rechtsanwaltskanzlei Nieding + Barth. Jeder Geschädigte müsse deshalb die Verjährung durch eine Klage unterbrechen, um seine Ansprüche nicht zu verlieren.
Die klagenden Aktionäre und Anleihegläubiger sehen im Zuge der Affäre um manipulierte Emissionswerte kapitalmarktrechtliche Informationspflichten verletzt, weil VW angeblich zu spät über die möglichen finanziellen Folgen des Skandals Auskunft gegeben hat.
Die VW-Aktie stürzte nach dem Ausbruch der Abgas-Affäre ab, viele Anleger wollen sich ihre Verluste vom Unternehmen erstatten lassen. Ihr Argument: VW hätte deutlich früher über die Probleme informieren müssen, weil Kursabschläge drohten. VW ist der Überzeugung, alle Regeln für die Information der Kapitalmärkte eingehalten zu haben. Ob das tatsächlich so war, wird sich nicht schnell klären lassen. (dpa)