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Infrastruktur für E-Autos. Am 12. Mai soll das Bundeskabinett den Entwurf für die Novelle der Ladesäulenverordnung (LSV) verabschieden. Foto: Sina Schuldt/dpa
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Elektromobilität: Für klare Preise an der Ladesäule

Berlin und Baden-Württemberg wollen durchsetzen, dass an Ladesäulen der Preis pro Kilowattstunde Strom angegeben werden muss.

Am 12. Mai soll das Bundeskabinett den Entwurf für die Novelle der Ladesäulenverordnung (LSV) verabschieden. Das sieht die aktuelle Kabinettszeitplanung vor, die allerdings nie in Stein gemeißelt ist. In Regierungskreisen hieß es, das federführende Wirtschaftsministerium und das ebenfalls beteiligte Finanzministerium hätten sich in ihrem Konflikt stark angenähert. Das wollte eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums jedoch nicht bestätigen.

Das Wirtschaftsministerium hatte die Energiewirtschaft unterstützt. Diese hatte es stets abgelehnt, an Ladesäulen Lesegeräte für Kredit- oder Girokarten vorzuschreiben. Diese Technik sei überholt und verursache nur unnötige Kosten, argumentierte nicht nur der größte Branchenverband BDEW. Eine rein webbasierte Lösung über Smartphone sei günstiger und moderner. Das Finanzministerium war dagegen auf Seiten der Kreditwirtschaft. Die wollte auf die Kartenlesegeräte nicht verzichten. 

Jetzt zeichnet sich ein ziemlich komplizierter Kompromissvorschlag ab. Eine aktuelle Fassung des geplanten konsolidierten Textes der LSV sieht eine zeitlich zweigeteilte Regelung vor. Vor dem 1. Juli 2023 können Betreiber von Ladepunkten die Authentifizierung und Bezahlung entweder durch ein „gängiges kartenbasiertes Zahlungssystem“ oder „mittels eines gängigen webbasierten Systems“ ermöglichen. Ausgenommen sollen Ladepunkte sein, die vor dem 17. Juni 2016 in Betrieb genommen wurden. Ab Juli 2023 wiederum sollen Ladepunkte kontaktloses Zahlen „mindestens“ über ein „gängiges Debit- und Kreditkartensystem“ anbieten müssen. Webbasierte Möglichkeiten können zusätzlich angeboten werden. Die aus Sicht der Energiewirtschaft veraltete Technik würde damit ab 2023 zur Pflicht.

Für die Verbraucherminister von Berlin und Baden-Württemberg ist das kein Problem. In einem gemeinsamen Antrag, der Tagesspiegel Background vorliegt, sprechen sie sich dafür aus, „dass an Ladesäulen für die Bezahlung alle gängigen bargeldlosen Zahlungsmittel kostenlos verwendet werden können. Dies umfasst u.a. die Bezahlmöglichkeit mit einer digital bereitgestellten App, mit einer Kreditkarte, einer virtuellen Kreditkarte oder mit einer Debitkarte.“

Markttransparenzstelle für Ladestrom

Für sie ist das viel gravierendere Problem, dass Fahrer:innen von E-Autos an der Ladesäule nicht klar erkennen können, wie viel sie die Kilowattstunde (kWh) Strom kostet. Das wollten sie mit dem Antrag auf der jüngsten Verbraucherschutzministerkonferenz an diesem Freitag ändern. Der Sprecher des Berliner Verbraucherschutzsenators Dirk Behrendt (Grüne) sagte Background, es handele sich nicht um einen Antrag fürs Schaufenster. Der Antrag wurde schließlich einstimmig angenommen.

Die beiden grün (mit)regierten Länder halten es für völlig inakzeptabel, dass an Ladepunkten nicht einheitlich nach kWh abgerechnet werde, sondern auch über Zeittarife und Pauschalen. „An der Tankstelle würde hingegen niemand auf die Idee kommen, auf die Einheit Liter zu verzichten.“ Die Bundesregierung solle deshalb darauf hinwirken, dass auch ohne Vertragsbindung an den Ladepunkten eine umfassende Preisinformation erkennbar ist, bevor die E-Mobilist:innen das Kabel in ihr Auto stecken. Die Abrechnung nach kWh sei zudem von der Preisangabenverordnung vorgegeben. 

Eine weitere Forderung der Verbraucherminister Behrendt und Peter Hauk (Baden-Württemberg, CDU): Fahrer:innen von E-Autos sollen die vollständige und transparente Übersicht über Standorte, Ladesysteme, Belegungsstatus und Ladetarife an den Ladesäulen haben, bevor sie diese ansteuern. Bisher würden die Anbieter nicht zur Veröffentlichung und Meldung dieser Informationen an eine zentrale Stelle verpflichtet. Bei Kraftstoffpreisen für Verbrennungsmotoren gebe es hingegen die Markttransparenzstelle beim Bundeskartellamt. So etwas sollte auch für die E-Mobilität geschaffen werden.

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