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Kindergeld: Für große und für kleine Kinder

Bis zum 18. Lebensjahr ist es einfach: Der Staat zahlt Kindergeld, ohne zu murren.

Bis zum 18. Lebensjahr ist es einfach: Der Staat zahlt Kindergeld, ohne zu murren. Aber auch bei volljährigen Kindern fließt die Unterstützung weiter, so lange der Nachwuchs in der Ausbildung ist oder einen Job sucht.

BIS 21 JAHRE

Hat der junge Mensch eine Ausbildung abgeschlossen, aber noch keine Stelle, zahlt die Familienkasse das Kindergeld bis zum 21. Lebensjahr weiter, wenn der Nachwuchs bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend gemeldet ist und diese Meldung alle drei Monate erneuert.

BIS 25 JAHRE

Macht das Kind eine Berufsausbildung (Lehre, Studium), wird die Familienförderung bis zum 25. Lebensjahr gezahlt. Dazu zählen auch allgemeinbildende Schulen, Berufs-, Fachhochschulen und Abendgymnasien. Auch Praktika, Trainee-Programme, Referendariate, Auslandsaufenthalte mit Collegebesuch und Au-Pair-Jobs mit mindestens zehn Stunden Sprachunterricht in der Woche verlängern das Kindergeld. Gleiches gilt für den Bundesfreiwilligendienst, das freiwillige soziale oder ökologische Jahr.

ÜBER 25 JAHRE

Kinder, die schon vor dem 25. Lebensjahr eine seelische, geistige oder körperliche Behinderung hatten, können auch über das 25. Lebensjahr hinaus Kindergeld bekommen.

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