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Die Deutschen lieben Bargeld, sagt die Deutsche Bundesbank.
© dpa

Nicht mehr als 5000 Euro: Ex-Verfassungsrichter hält Bargeld-Obergrenze bedenklich

Finanzminister Wolfgang Schäuble hat eine Obergrenze für Bargeldzahlungen ins Gespräch gebracht. Ex-Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier findet die Idee nicht so gut.

Die von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) ins Gespräch gebrachte Obergrenze für Bargeldzahlungen von 5000 Euro ist nach Ansicht des ehemaligen Verfassungsrichters Hans-Jürgen Papier mit Blick auf das Grundgesetz bedenklich. Jede Grenze sei eine Einschränkung von Grundfreiheiten wie das Eigentumsrecht oder das Recht auf Vertragsfreiheit. Auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sei möglicherweise betroffen, sagte Papier am Montag auf dem Bargeld-Symposium der Bundesbank. Mit Obergrenzen werde Bundesbürgern vorgeschrieben, dass ab einer bestimmten Höhe Zahlungen nicht mehr bar vorgenommen werden können. In einigen EU-Staaten gibt es solche Beschränkungen bereits.

Nach Ansicht Papiers würden mit Bargeld-Obergrenzen das Grundrecht auf Eigentum und dessen freie Verwendung genauso eingeschränkt wie die Freiheit, Verträge zu schließen, weil den Bürgern dann vorgeschrieben würde, dass sie Zahlungen ab einer bestimmten Höhe unbar abzuwickeln hätten. Auch mit Blick auf das Europarecht hat Papier Bedenken, weil grenzüberschreitende Zahlungen beschränkt würden. Generell müsse der Gesetzgeber für die Einführung von Obergrenzen legitime Gründe anführen, dass dies dem Allgemeinwohl diene. Ihm sei schließlich nicht klar, wie die Einhaltung einer Bargeld-Obergrenze kontrolliert werden sollte.

„Die Bundesbürger lieben Bargeld“

Auch Bundesbank-Präsident Jens Weidmann erneuerte seine Kritik an Obergrenzen für Bargeld-Zahlungen. Es sei natürlich wichtig, dass die Politik versuche, Terroristen das Handwerk zu legen. Ihm seien aber keine Studien bekannt, dass mit Beschränkungen von Bargeld-Zahlungen organisierte Kriminalität, Steuerhinterziehung und Terrorismus wirksam bekämpft werden könnten.

Weidmann bekräftigte auf dem Symposium einmal mehr, dass die Bundesbank uneingeschränkt für den Erhalt des Bargeldes eintritt. Dem Bürger müsse es überlassen bleiben, wie er seine Rechnungen bezahle. „Die Bundesbürger lieben Bargeld“, sagte Weidmann. Die Bundesbank reagiere deshalb mit Blick auf das Bargeld vor allem auf die Zahlungsgewohnheiten der Bundesbürger. 80 Prozent aller Einkäufe würden dem Wert nach in bar beglichen. „Vertrauen in eine Währung beginnt beim Bargeld. Es ist sozusagen die Visitenkarte aller europäischen Institutionen, die jeder Bürger regelmäßig in die Hand nimmt“. Zudem sei Bargeld nicht besonders teuer. „Bei den Kosten pro Transaktion schlägt das Bargeld sowohl die Debitkarte als auch die Kreditkarte deutlich“.

Weidmann bekräftigte auch, dass sich der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) klar zum Bargeld bekannt habe. Zwar werde die Produktion der 500 Euro-Banknote Ende 2018 eingestellt, aber die Scheine würden komplett durch zusätzliche 200 und 100 Euro-Banknoten ersetzt. Die 500ter bleibe aber unbegrenzt gültig.

Auch Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands, machte sich in Frankfurt für das Bargeld stark. Zwar würden unbare Zahlungsarten weiter zunehmen. „Das darf aber nicht mit der Bereitschaft gleichgesetzt werden, dass die Bundesbürger nicht mehr bar bezahlen wollen“.

Volker Wieland, Banken-Professor an der Frankfurter Goethe-Universität betonte die Bedeutung des Bargelds, gerade in Zeiten von Niedrig- oder gar Minuszinsen. „Bargeld ist ein Wertaufbewahrungsmittel, das einen Nominalzins von Null bietet“. Wer allerdings in Zukunft ohne den 500ter Bargeld horte, müsse sich bewusst sein, dass dies teurer und gewichtsmäßig schwerer werde. „Eine Million Euro in 500 Euro-Scheinen wiegt 2,4 Kilo, in 100-Euro-Scheinen aber 10.2 Kilo.“

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