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Glanz verloren? Im Extremfall müsste Deutschland für ein Viertel der EZB-Ausfälle geradestehen.
© Kevin P. Hoffmann
Exklusiv

EZB informiert Bundesverfassungsgericht: Euro-Rettung könnte Deutschland bis zu 95 Milliarden kosten

Was passiert, wenn die Anleihen ausfallen, die die EZB gerade kaufen lässt? Das wollte das Bundesverfassungsgericht wissen.

Deutschland trägt über die Bundesbank einen erheblichen Teil des Risikos an den Anleihekäufen der Europäischen Zentralbank (EZB). Das geht aus Antworten der EZB auf Fragen des Bundesverfassungsgerichts hervor, die der Tagesspiegel einsehen konnte. Rechnet man die Risiken auf, könnte die Euro-Rettung Deutschland bis zu 95 Milliarden Euro kosten. Fällig würde dieser Betrag, wenn sämtliche Anleihen ausfallen sollten, die die EZB und die nationalen Zentralbanken bis Jahresende kaufen. Zwar ist sehr unwahrscheinlich, dass gleich alle diese Papiere wertlos werden. Dennoch zeigt die Summe, was bei der lockeren Geldpolitik auf dem Spiel steht.

Bis Jahresende will die EZB teils selbst, teils über die nationalen Zentralbanken der Euro-Zone Papiere im Wert von 2,3 Billionen Euro erwerben. Das Bundesverfassungsgericht hat seinen Katalog mit 43 teils recht kritisch formulierten Fragen nun nicht ohne Grund an die EZB verschickt. Gleich mehrere Kritiker klagen derzeit gegen das aktuelle Anleihekaufprogramm der Zentralbank. Eine frühere Klage gegen das erste Anleihekaufprogramm OMT, das bislang gar nicht zum Einsatz gekommen ist, hatte das Bundesverfassungsgericht abgewiesen.

Aus den Antworten der EZB geht nun hervor, dass die Mitgliedstaaten zum einen für die Staatsanleihen haften, die die EZB selbst kauft. Zum anderen müssen sie auch gemeinsam für Verluste aus Anleihen von internationalen Organisationen oder Entwicklungsbanken einstehen, die die EZB oder Mitgliedstaaten erwerben. Beide Gruppen von Papieren stehen für 20 Prozent aller Anleihekäufe aus dem öffentlichen Sektor – und damit für Papiere im Wert von 380 Milliarden Euro. Weil Deutschland über die Bundesbank mit 25 Prozent der größte Anteilseigner der EZB ist, trägt die Bundesrepublik dabei das größte Risiko.

Jeden Monat fließen Milliarden in den Markt

Milliarden pumpt die EZB über ihre Anleihekäufe in den Markt – und das monatlich. Die nationalen Notenbanken und damit die Mitgliedsstaaten tragen dabei jedoch ein nicht unerhebliches Risiko. Das geht aus Antworten der EZB auf einen Fragenkatalog des Bundesverfassungsgerichts hervor, die der Tagesspiegel am Montag einsehen konnte. Die Richter in Karlsruhe beschäftigen sich derzeit gleich mit mehreren Klagen gegen das laufende Anleihekaufprogramm.

Rechnet man auf Basis der EZB-Antworten die Risiken hoch, die allein Deutschland dadurch entstehen, kommt man auf einen Betrag von 95 Milliarden Euro. So viel könnte die Euro-Rettung also die Bundesrepublik im Zweifel kosten, sollten sämtliche Anleihen ausfallen. Nun ist der Fall, dass gleich alle Papiere wertlos werden, extrem unwahrscheinlich – die Rechnung zeigt aber dennoch, was bei der EZB-Politik auf dem Spiel steht.

EZB-Präsident Mario Draghi (rechts) auf einer Konferenz im Mai mit dem spanischen Notebankchef Luis Maria Linde.
EZB-Präsident Mario Draghi (rechts) auf einer Konferenz im Mai mit dem spanischen Notebankchef Luis Maria Linde.
© AFP PHOTO / JAVIER SORIANO

Wer die Antworten der EZB liest, versteht etwas besser, wie sich die Mitgliedsstaaten die Risiken aufteilen. Wissen muss man dafür zunächst, dass die EZB selbst nur zehn Prozent der Staatsanleihen kauft – den Rest und damit den Großteil der Käufe übernehmen in ihrem Auftrag die nationalen Notenbanken, in Deutschland etwa die Bundesbank. Für die zehn Prozent der Anleihen, die die EZB kauft, teilen sich die Mitgliedsstaaten das Risiko. Das Gleiche gilt für Anleihen von internationalen Organisationen und Entwicklungsbanken des Euro-Raums – werden sie nun von der EZB oder einer nationalen Zentralbank erworben. Auch für den Ausfall dieser Papiere haften die Mitgliedsstaaten gemeinsam.

Die EZB schreibt in ihrer Antwort: Das führe zu einer „Risikoteilung unter den nationalen Zentralbanken für 20 Prozent des Gesamtvolumens“ der Anleihekäufe aus dem öffentlichen Sektor. Auch wenn 20 Prozent erst einmal wenig klingen, steht dieser Anteil doch immerhin für Papiere im Wert von 380 Milliarden Euro. Weil Deutschland über die Bundesbank mit 25 Prozent der größte Anteilseigner der EZB ist, haftet die Bundesbank mit dem größten Batzen – eben mit jenen 95 Milliarden Euro.

Die Mitgliedstaaten können zur Haftung herangezogen werden

Bleibt die Frage, was mit den 80 Prozent der Anleihen ist, die die nationalen Zentralbanken kaufen. Der einfache Teil der Antwort: Verluste, die daraus entstehen, bleiben an dem Mitgliedsstaat hängen, dessen Zentralbank sie kauft. Die EZB schreibt, bei diesen Käufen finde „keine Risikoteilung statt“. Der kompliziertere Teil: Über einen Paragrafen in der Satzung der EZB könnten die anderen Mitgliedsstaaten doch zur Haftung herangezogen werden.

Demnach kann nämlich der EZB-Rat entscheiden, dass Länder „für spezifische Verluste“ aus „währungspolitischen Operationen“ entschädigt werden. Soll heißen: Fällt etwa eine Anleihe aus, die die italienische Notenbank gekauft hat, kann der EZB-Rat entscheiden, dass die anderen Länder Italien einen Teil des Verlusts abnehmen.

Auch aufgrund dieser schwer durchschaubaren Risikoteilung ist das Anleiheprogramm der EZB umstritten. Markus C. Kerber, Professor an der TU Berlin und Verfahrensbevollmächtigter einer Klage gegen das QE vorm Bundesverfassungsgericht, der andere Professoren und Unternehmer beigetreten sind (darunter der neue Präsident des Verbands „ Die Familienunternehmer“, Reinhold von Eben-Worlée), vergleicht die Euro-Zone mit einem Mietshaus, in dem sich einige Mieter danebenbenehmen und die anderen für den Schaden aufkommen müssen. Dass Deutschland im Zweifel mit 95 Milliarden Euro für die EZB-Politik haftet, hält Kerber für untragbar: „Der Umfang der Risiken, die die Bundesbank tragen muss, steht in keinem Verhältnis zum angeblichen Ziel der Preisstabilität.“

Die EZB strebt eine Inflationsrate von nahe, aber unter zwei Prozent an. Eine Preissteigerung von null Prozent lehnt sie ab, da dann die Gefahr einer Deflation bestehen würde: In Erwartung weiter sinkender Preise, könnten Verbraucher wie Firmen sich mit Ausgaben zurückhalten, was die Wirtschaft in die Krise stürzen kann.

Allerdings ist umstritten, inwiefern die EZB die Wunsch-Inflation nahe zwei Prozent nicht schon erreicht hat. Zuletzt lag die Preissteigerung im Euro-Raum bei 1,9 Prozent. „Wir haben das Ziel also längst erreicht“, sagt Kerber. Die EZB argumentiert dagegen rein mit der Kerninflation: Das ist die Preissteigerung, die besonders schwankungsanfällige Güter wie Lebensmittel und Energie außen vor lässt. Sie lag zuletzt 1,2 Prozent.

Am Dienstag gibt das Statistische Bundesamt seine erste Schätzung für die Inflationsrate im Mai 2017 bekannt.

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