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Will den Dieselskandal hinter sich lassen: VW versucht, mit möglichst vielen Kunden Vergleiche zu schließen.
© dpa

Entscheidung zu Dieselmotoren: EuGH-Generalanwältin sieht Abschalteinrichtungen als illegal an

Der EuGH befasst sich mit Ausnahmen für schmutzige Dieselmotoren. Die Entscheidung könnte ein Beben bei den deutschen Autobauern auslösen.

Im Streit über das Verbot von Abschalteinrichtungen bei Dieselautos zeichnet sich beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine enge Auslegung der Gesetze ab. Die Generalanwältin des EuGH erklärte derartige Einrichtungen bei der Abgasreinigung in ihrem Schlussplädoyer am Donnerstag für unzulässig.

Diese könnten ausnahmsweise nur genehmigt werden, wenn "die Einrichtung notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten".

Die Generalanwältin wies darauf hin, dass Ausnahmen eng auszulegen seien. Es sei Sache der nationalen Gerichte, im Einzelnen festzustellen, ob die fragliche Vorrichtung unter diese Ausnahme falle. (Az: C-693/18).

Ein Urteil veröffentlicht das Gericht in der Regel binnen drei bis sechs Monaten. In einigen Fällen geht es auch schneller. Meist folgen die Luxemburger Richter dem Gutachten des Generalanwalts.

Ausgangspunkt des Verfahrens ist eine Klage aus Frankreich, bei der es um den im Abgasskandal von Volkswagen bekannt gewordenen Dieselmotor EA 189 geht. Ein französischer Ermittlungsrichter will durch den EuGH klären lassen, wann eine nach EU-Recht verbotene Abschalteinrichtung vorliegt und in welchen Fällen Ausnahmen zulässig sind.

EuGH-Entscheidung könnte Beben in der Branche auslösen

Während der Dieselskandal von Volkswagen juristisch als weitgehend geklärt gilt, steht für die Automobilindustrie die Frage nach den Ausnahmen im Zentrum. Als solche werden so genannte Thermofenster verstanden, die nach Darstellung der Autobauer dem Schutz der Motoren dienen. Verbraucheranwälte indes halten dies für eine illegale Drosselung der Abgasrückführung.

[Mehr zum Thema: Entscheidungshilfe für VW-Dieselkunden – wer den VW-Vergleich annehmen sollte und wer nicht]

Experten des deutschen Kraftfahrt-Bundesamtes und der nach dem VW-Dieselskandal eingesetzten Untersuchungskommission waren zu dem Schluss gekommen, dass die gesetzlich mögliche Ausnahme von der Abgasreinigung von allen deutschen Herstellern exzessiv genutzt wird.

Mit dem Thermofenster kann die Abgasreinigung bei kühlen Temperaturen gedrosselt werden. Sollte der EuGH diese Ausnahme vom generellen Verbot kippen, könnte das ein Beben in der Branche auslösen.

Volkswagen hatte vor fast fünf Jahren zugegeben, millionenfach bei Dieselautos eine Software eingebaut zu haben. Diese sorgt dafür, dass die Wagen die Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand einhalten. Auf der Straße stoßen sie hingegen ein Vielfaches mehr giftiges Stickoxid aus. Die Wiedergutmachung des Abgasskandals hat Volkswagen bisher mehr als 30 Milliarden Euro gekostet. (Reuters)

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