Gebühren für Roaming: EU will Extrakosten für Auslandstelefonate 2017 abschaffen
Die Europäische Union setzt der Kostenfalle Urlaubstelefonate ein Ende. Die Aufschläge für das SMS-Verschicken, Internetsurfen und Telefonieren im Ausland sollen binnen zwei Jahren fallen. Doch wirklich genauso günstig wie im Inland wird es dabei nicht.
Reisende können künftig deutlich günstiger im EU-Ausland telefonieren, im Internet surfen und SMS-Schreiben. Denn die Roaminggebühren sollen am 15. Juni 2017 in der Europäischen Union auslaufen. Darauf einigten sich Vertreter der EU-Staaten und des Europaparlaments am frühen Dienstagmorgen nach einer zwölfstündigen Sitzung in Brüssel, wie Lettland als derzeitiger Vorsitz der EU-Staaten mitteilte.
Das völlige Aus der Extragebühren bedeutet dies für Verbraucher aber nicht: Anbieter dürfen Einschränkungen machen, wenn Nutzer häufiger im EU-Ausland mobil telefonieren, surfen oder SMS schicken und nicht nur bei gelegentlichen Reisen. Zudem sollen Anbieter entstandene höhere Kosten abrechnen können.
In einem Zwischenschritt sollen die Roamingaufschläge am 30. April 2016 noch einmal deutlich sinken. Dann dürfen laut Mitteilung Telefonate im EU-Ausland nur noch 5 Cent pro Minute kosten (derzeit 19 Cent für abgehende, 5 Cent für eingehende Anrufe), die Obergrenze für SMS ist 2 Cent (derzeit 6 Cent) und beim Surfen darf jedes Megabyte an Daten mit maximal 5 Cent zu Buche schlagen (derzeit 20 Cent).
Eine Einigung gab es auch in der umstrittenen Frage der Netzneutralität. Dahinter steckt die Idee, dass Internetprovider und Telekommunikationsunternehmen die Datenpakete der Nutzer gleichberechtigt durch ihre Leitungen schicken - unabhängig davon, woher sie stammen oder welchen Inhalt sie haben. Heftig diskutiert wurde bei den Verhandlungen, ob und welche Daten unter bestimmten Bedingungen doch Vorrang haben sollten.
Internetnanbieter müssten verschiedene Arten von Verkehr gleichmäßig behandeln, hieß es in der lettischen Mitteilung. Drosseln oder Blockieren von Inhalten soll nur im Ausnahmefall erlaubt sein, etwa bei Cyberangriffen. Trotz der Grundsatzeinigung müssen einige Details noch ausgehandelt werden. Wenn dies geschehen ist, müssen die EU-Staaten und das Parlament den informellen Kompromiss offiziell bestätigen. (dpa)
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