Tesla-Chef: Elon Musk holt zur Gegenattacke auf US-Börsenaufsicht aus
Der Tesla-Chef war im vergangenen Jahr verklagt worden. Er verteidigt sein Verhalten bei Twitter - und sieht sein Recht auf Redefreiheit gefährdet.
Tesla-Chef Elon Musk hat im Streit mit der US-Börsenaufsicht SEC sein Verhalten bei Twitter verteidigt und zum Gegenangriff auf die Behörde ausgeholt. Für den Milliardär steht viel auf dem Spiel: Die SEC will, dass Musk wegen ein missverständlichen Tweets der Missachtung des Gerichts schuldig gesprochen wird, was für ihn weitere Strafen und Einschränkungen bedeuten könnte. In seiner Antwort warf der Tesla-Chef der Börsenaufsicht unter anderem vor, sie wolle sein Verfassungsrecht auf Redefreiheit einschränken.
Musk war von der SEC im vergangenen Jahr verklagt worden, wegen seiner wenig später zurückgenommenen Ankündigung, Tesla von der Börse nehmen zu wollen. Die Behörde warf ihm Irreführung der Anleger vor, vor allem weil er im ersten Tweet zu dem Plan geschrieben hatte, die Finanzierung für einen solchen Deal sei gesichert. Allerdings musste Musk später einräumen, dass er keine festen Zusagen von Investoren hatte.
Die SEC forderte in der Klage damals unter anderem, Musk von Chefposten in börsennotierten Unternehmen zu verbannen. Unter diesem Druck lenkte der Tesla-Chef ein und als Teil einer Einigung wurde unter anderem vereinbart, dass seine Tweets mit Informationen, die den Aktienkurs beeinflussen könnten, von Tesla abgesegnet werden müssen.
Im Februar gab es nun deswegen Ärger. „Tesla baute 0 Autos 2011, aber wird 2019 rund 500.000 bauen“, schrieb Musk am 19. Februar. Kurz danach stellte er klar, dass damit nicht die tatsächliche Jahresproduktion gemeint sei, sondern nur eine aufs Jahr hochgerechnete Produktionsrate zum Stand Ende 2019. Tesla hatte in einem Brief an die Aktionäre Ende Januar 400.000 ausgelieferte Fahrzeuge als Ziel für das laufende Jahr genannt. Damit sei der Tweet nicht nur unabgesprochen, sondern auch inhaltlich falsch gewesen, argumentierte die SEC. Dies sei ein klarer Verstoß gegen die Vereinbarung.
In Musks Antwort heißt es nun, die Börsenaufsicht gehe zu weit mit ihren Forderungen nach vorheriger Freigabe seiner Tweets. Er sei mit Recht davon ausgegangen, dass die umstrittene Twitter-Nachricht nicht relevant für den Börsenkurs sei - und die Behörde habe das Gegenteil nicht nachgewiesen. Die SEC wolle das Gericht dazu bringen, auf Musks Recht auf Redefreiheit herumzutrampeln. Nun muss die New Yorker Richterin Alison Nathan entscheiden, ob Musk gegen die Auflagen verstoßen hat. (dpa)
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