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Schlappe vor dem BGH: Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA).
© dpa

BGH-Urteil gegen GEMA: DVB-T in Hotels gebührenfrei

Schlappe mit Langzeitfolgen: Statten Hotels ihre Zimmer mit DVB-T Fernsehen aus, sind keine GEMA-Gebühren fällig. Das BGH folgt damit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes.

Damit hat ein kniffliger Rechtsstreit sein vorläufiges Ende gefunden: Hoteliers müssen für DVB-T Fernseher auf ihren Zimmern keine Gebühren bezahlen. Geklagt hatte ein Berliner Hotelier. Er hatte für seine 21 Zimmer Fernseher mit DVB-T-Empfang eingerichtet. Diese Empfangsform ist äußerst selten: In den meisten Fällen nutzen Gaststädten und Restaurants klassische Kabelanschlüsse.

Die Verwertungsgesellschaft GEMA forderte für die installierten Fernseher jedoch 765 Euro für das abgelaufene Jahr 2015.

Bereitstellung ist keine Wiedergabe

In dem nun gefällten Urteil widerspricht das BGH der Darstellung der GEMA: Das "bloße Bereitstellen von Einrichtungen, die eine Wiedergabe ermöglichen oder bewirken", so noch keine Wiedergabe.

Auch sei die Wiedergabe in einem Hotelzimmer nicht öffentlich. Die Verwertungsgesellschaft mit Sitz in Berlin pochte darauf, dass bereits die Übertragung des Fernsehsignals in die Zimmer in einer Gebührenpflicht resultieren müsse. Auch sei die Nutzung des Fernsehers auf dem Zimmer als öffentlich einzustufen.

Das endgültige Urteil überraschte nicht. Noch in einer mündlichen Anhörung zeigte das Gericht in Karlsruhe deutliche Sympathien für den Hotelier. Das BGH-Urteil ist nicht das erste seiner Art: Arztpraxen müssen für die Musikwiedergabe in den Praxisräumen keine Gebühren bezahlen. Auch hier sei die Wiedergabe nicht als öffentlich einzustufen, heißt es in der Begründung der Richter im Juni vergangenen Jahres.

Urteil mit Signalwirkung

Das nun vom Bundesgerichtshof (BGH) gefällte Urteil könnte weitere Hoteliers dazu motivieren, ihre eigenen Fernseher auf DVB-T umzurüsten. DVB-T ist eine digital-terrestrische Übertragungsart, die ohne Kabel empfangbar ist. Einzige Voraussetzung ist eine DVD-T-Antenne und ein kompatibler Fernseher bzw. Receiver.

Entsprechende Hardware gehört bei neuen Fernsehern mittlerweile zum Standard. Über das terrestrische Signal lassen sich nicht nur Fernsehersender, sondern auch Digitalradio empfangen.

GEMA punktet gegen Smartphone-Hersteller

Erfolgreich klagte die GEMA gegen eine Gruppe von Smartphone-Hersteller: Seit Jahresbeginn müssen diese für jedes nach Deutschland importierte Mobiltelefon zwischen fünf und sieben Euro Abgaben zahlen. Mit den zusätzlichen Urheberrechtsgebühren werden Umlagen privater Kopien von Liedern, Bildern und Texten abgegolten, die die Handynutzer auf ihre Smartphones laden können.

Apple gibt die Mehrkosten direkt an seine deutschen Kunden weiter. Ein neues iPhone 6s kostet nun im Einzelhandel 744,95 Euro, im vergangenen Jahr waren es noch 739 Euro.

Daniel Mosler

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