Wie geklagt wird: Drei Wochen Zeit
Wer von den 11 000 Schlecker-Beschäftigten die Kündigung nicht hinnehmen will, kann vor Gericht dagegen vorgehen.
Bei Erfolg hat der Mitarbeiter den Anspruch, von Schlecker oder dem Betrieb, der Schlecker eventuell übernimmt, weiterbeschäftigt zu werden, sagt der Kölner Arbeitsrechtler Björn Gaul. Außerdem bekomme der Mitarbeiter die Gehälter bezahlt, die er nach der Kündigung bekommen hätte, wenn er nicht hätte gehen müssen. Die Klage gegen das Kündigungsschreiben müsse der Arbeitnehmer binnen drei Wochen bei Gericht einreichen. Gründe für die Unwirksamkeit einer Kündigung gibt es mehrere: dazu zählen die fehlerhafte Anhörung des Betriebsrats sowie eine nicht ordentliche Durchführung der Sozialauswahl. Die Kosten berechnen sich nach dem Streitwert der Klage. Dafür werden drei Bruttogehälter zugrunde gelegt. Angenommen, ein Mitarbeiter verdient 1500 Euro brutto im Monat, ergibt sich ein Streitwert von 4500 Euro. In der ersten Instanz beliefen sich die Gebühren für den Rechtsanwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz auf 700 bis 1000 Euro. Kostenlos sei das Verfahren für Mitarbeiter, die in der Gewerkschaft sind oder die eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben. Geht die Entscheidung in die zweite Instanz, kämen in etwa die gleichen Kosten noch einmal auf den Arbeitnehmer zu. Wenn er verliert, müsse er allerdings auch die Kosten der gegnerischen Seite tragen. (dpa)
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