Rente mit 63: Die Sehnsucht nach dem Feierabend
Bis Ende 2018 werden wahrscheinlich 560.000 Menschen ohne Abschläge mit 63 in Rente gehen, sagen Forscher. Betroffen ist vor allem die Verwaltung.
Schon mit 63 Jahren in Rente, und das ohne Abschläge? Seit dem 1. Juli vergangenen Jahres ist das möglich. Knapp 280 000 Arbeitnehmer haben sich seitdem dafür entschieden – und es werden noch mehr. Mit 560 000 Anträgen rechnet das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bis Ende 2018. Viele Betriebe stellt das vor Probleme.
11,4 Prozent der Unternehmen haben bereits Fälle, in denen Mitarbeiter von der Rente mit 63 Gebrauch machen oder in den nächsten Jahren Gebrauch machen wollen. Besonders groß ist die Sehnsucht nach einem frühen Wechsel in den Ruhestand im öffentlichen Dienst. Fast jede dritte Behörde ist vom vorzeitigen Ruhestand von Mitarbeitern betroffen, haben die Arbeitsmarktforscher herausgefunden. Auch unter den Belegschaften von Wasserversorgungs- und Abfallentsorgungsbetrieben sowie in der Industrie ist die Nachfrage hoch. Eine vergleichsweise geringe Rolle spielt die Rente mit 63 dagegen in der Gastronomie, in den Medien sowie im Kunst- und Unterhaltungssektor, berichtete die Denkfabrik der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Dies seien „junge Branchen“, in denen nur relativ wenig Ältere beschäftigt seien.
Zwar wollen die Unternehmen die meisten der frei werdenden Stellen wieder umgehend neu besetzen, in rund 30 Prozent der Fälle stehen die Jobs aber auf dem Prüfstand und werden möglicherweise abgebaut. In einem knappen Viertel der Fälle versuchen die Betriebe, die betreffenden Mitarbeiter mit höheren Löhnen, Prämien oder gar Beförderungen zu halten. Die Rente mit 63 erlaubt langjährigen Beschäftigten mit 45 Rentenbeitragsjahren, ohne Rentenabschläge in Rente zu gehen. Bedeutung hat dies allerdings nur für Beschäftigte der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1963. Zudem erhöht sich der abschlagsfreie Renteneintritt pro Jahrgang schrittweise um zwei Monate. Beschäftigte des Jahrgangs 1955 etwa erhalten die abschlagfreie Rente erst mit 63 Jahren und sechs Monaten.dpa
Dies ist eine geänderte Fassung, korrigiert wurde der Renteneintritt für Menschen des Jahrgangs 1955