Recht auf Urlaub: Der Chef redet mit
Wer Urlaub nehmen will, muss das frühzeitig anmelden. Was Arbeitnehmer beachten sollten.
Die Art und Weise
Arbeitnehmer müssen ihren Urlaub selbst geltend machen. „Meistens geschieht das, indem sie sich in einen Urlaubskalender eintragen“, erklärt der Arbeitsrechtler beim DGB, Jean Abel. Der Arbeitgeber habe dann den Urlaub nach den Urlaubswünschen des Arbeitnehmers zu gewähren.
Die Ausnahmen
Der Arbeitgeber kann verlangen den Urlaub zu verschieben, ihn anderweitig festgelegen oder gar verweigern, wenn „dringende betriebliche Belange“ dagegensprechen, wenn Urlaubswünsche von Kollegen aus sozialen Gründen, etwa schulpflichtigen Kindern, Vorrang haben, oder es Betriebsferien gibt.
Der Zeitrahmen
Wann der Urlaub beantragt werden muss, hängt vom Betrieb ab. Manche wollen eine komplette Urlaubsplanung schon im Vorjahr haben, anderen reicht es am Vortag. Gibt es Konflikte, müssen Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht die Klärung suchen. Ohne „Gewährung“ dürfen sie aber nicht in den Urlaub gehen. juj
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