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Ein bisschen gesünder: Pommes sollen weniger Acrylamid enthalten.
© mauritius images

Chips, Bleigießen, Streaming, Mindestlohn: Das ändert sich im April für Verbraucher

Der April bringt einige Neuerungen: Chips werden gesünder, Bleigießen wird verboten, Medikamente werden teurer und Leiharbeitnehmer bekommen mehr Mindestlohn.

Nein, das ist kein Aprilscherz: Pommes und Chips sollen tatsächlich gesünder werden. Das sieht eine neue EU-Verordnung vor, die am 11. April in Kraft tritt. Sie will das krebserregende Acrylamid, das beim Backen, Braten, Frittieren und Rösten bei hohen Temperaturen entsteht, verringern. So sollen für Pommes Frites jetzt nur noch Kartoffelsorten verwendet werden, die möglichst wenig Stärke enthalten. Die Hersteller von Chips sollen die Kartoffelscheiben einweichen oder blanchieren, um die Stärke vor dem Frittieren herauszuwaschen. Zudem müssen die Frittiertemperaturen unter 175 Grad Celsius liegen. Die neuen Vorgaben betreffen nicht nur Chips und Pommes sondern auch Brot, Kekse, Frühstückscerealien, Säuglingsnahrung Kaffee und Kaffeeersatz.

Vorbei der Spaß: Bleigießen wird verboten.
Vorbei der Spaß: Bleigießen wird verboten.
© Patrick Pleul/dpa

Bleigießen

Die Gesundheit ihrer Bürger liegt der EU-Kommission nicht nur beim Essen am Herzen, sondern auch beim Feiern. Das Bleigießen, mit dem sich Menschen traditionellerweise an Silvester die Zeit vertreiben, hat ausgedient. Brüssel erlaubt ab dem 1. April nur noch einen Bleigehalt von 0,3 Prozent (bisher: 70 Prozent). Blei ist giftig und kann beim Erhitzen über die Atemwege aufgenommen werden. Und nun? Das Umweltbundesamt empfiehlt Wachs als Ersatz für Blei.

Mehr zuzahlen: Bei einigen Medikamenten steigen die Zuzahlungen für Kassenpatienten.
Mehr zuzahlen: Bei einigen Medikamenten steigen die Zuzahlungen für Kassenpatienten.
© imago/Eibner Europa

Apotheken

Von wegen Gesundheit: Viele der mehr als 70 Millionen Kassenpatienten in Deutschland müssen ab Sonntag mit einem Anstieg der gesetzlichen Zuzahlungen zu rezeptpflichtigen Arzneimitteln rechnen. Wo bisher keine Zuzahlungen anfallen, können dann fünf bis zehn Euro pro verordnetem Medikament fällig sein, die von den Apotheken für die Krankenkassen eingezogen werden, warnt der Deutsche Apothekerverband (DAV). Das liegt daran, dass die Erstattungshöchstbeträgen abgesenkt werden. Ziehen die Pharmafirmen nicht, kann plötzlich eine Zuzahlungspflicht für die Patienten entstehen. Zu den betroffenen Arzneimitteln zählen vor allem starke Schmerzmittel, Entzündungshemmer und Blutverdünner.

Im EU-Ausland streamen wie zu Hause. Auch das gibt es ab Sonntag.
Im EU-Ausland streamen wie zu Hause. Auch das gibt es ab Sonntag.
© picture alliance / Handout/AMAZO

Streamen

Das wünscht man niemandem: In den Urlaub fahren und krank werden. Doch einen Trost gibt es. Ab dem 1. April können deutsche Nutzer von Streaming-Diensten wie Netflix, Amazon oder Sky ihr gewohntes Programm auch im EU-Ausland sehen. Auch wenn die Nase läuft, stimmt wenigstens das Unterhaltungsprogramm.

Schnelle Hilfe ist nötig. Dabei hilft eCall.
Schnelle Hilfe ist nötig. Dabei hilft eCall.
© Jürgen Masching/dpa

E-Call

Mit einem eCall-Notrufsystem können Fahrzeuge bei Unfällen per GPS-Empfänger und Mobilfunkeinheit einen Notruf absetzen und Rettungskräfte rufen. Ab Sonntag müssen alle Neuwagen mit diesem System ausgerüstet sein.

Mehr Geld für Zeit- und Leiharbeiter: Deren Mindestlohn steigt.
Mehr Geld für Zeit- und Leiharbeiter: Deren Mindestlohn steigt.
© Stephanie Pilick/DPA

Mindestlohn

Leih- und Zeitarbeiter haben ab dem 1. April Anspruch auf einen höheren Mindestlohn. Er steigt im Osten von 8,91 Euro auf 9,27 Euro in der Stunde, im Westen sind es 9,49 Euro statt 9,23 Euro. Der allgemeine Mindestlohn liegt in Deutschland weiterhin bei 8,84 Euro.

Mehr Geld: Die KfW-Bank unterstützt Gründer.
Mehr Geld: Die KfW-Bank unterstützt Gründer.
© Frank Rumpenhorst/dpa

Geld für Gründer

Wer ein Unternehmen gründen will, bekommt ab April eine Anschubfinanzierung vom Staat. Jungunternehmen in der Gründungsphase können bei der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen Antrag auf einen Zuschuss aus dem ERP-Sondervermögen stellen. Insgesamt enthält der Topf 790 Millionen Euro. Das Wagniskapital soll den Unternehmern in der Gründungsphase unter die Arme greifen.

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