Chips, Bleigießen, Streaming, Mindestlohn: Das ändert sich im April für Verbraucher
Der April bringt einige Neuerungen: Chips werden gesünder, Bleigießen wird verboten, Medikamente werden teurer und Leiharbeitnehmer bekommen mehr Mindestlohn.
Nein, das ist kein Aprilscherz: Pommes und Chips sollen tatsächlich gesünder werden. Das sieht eine neue EU-Verordnung vor, die am 11. April in Kraft tritt. Sie will das krebserregende Acrylamid, das beim Backen, Braten, Frittieren und Rösten bei hohen Temperaturen entsteht, verringern. So sollen für Pommes Frites jetzt nur noch Kartoffelsorten verwendet werden, die möglichst wenig Stärke enthalten. Die Hersteller von Chips sollen die Kartoffelscheiben einweichen oder blanchieren, um die Stärke vor dem Frittieren herauszuwaschen. Zudem müssen die Frittiertemperaturen unter 175 Grad Celsius liegen. Die neuen Vorgaben betreffen nicht nur Chips und Pommes sondern auch Brot, Kekse, Frühstückscerealien, Säuglingsnahrung Kaffee und Kaffeeersatz.
Bleigießen
Die Gesundheit ihrer Bürger liegt der EU-Kommission nicht nur beim Essen am Herzen, sondern auch beim Feiern. Das Bleigießen, mit dem sich Menschen traditionellerweise an Silvester die Zeit vertreiben, hat ausgedient. Brüssel erlaubt ab dem 1. April nur noch einen Bleigehalt von 0,3 Prozent (bisher: 70 Prozent). Blei ist giftig und kann beim Erhitzen über die Atemwege aufgenommen werden. Und nun? Das Umweltbundesamt empfiehlt Wachs als Ersatz für Blei.
Apotheken
Von wegen Gesundheit: Viele der mehr als 70 Millionen Kassenpatienten in Deutschland müssen ab Sonntag mit einem Anstieg der gesetzlichen Zuzahlungen zu rezeptpflichtigen Arzneimitteln rechnen. Wo bisher keine Zuzahlungen anfallen, können dann fünf bis zehn Euro pro verordnetem Medikament fällig sein, die von den Apotheken für die Krankenkassen eingezogen werden, warnt der Deutsche Apothekerverband (DAV). Das liegt daran, dass die Erstattungshöchstbeträgen abgesenkt werden. Ziehen die Pharmafirmen nicht, kann plötzlich eine Zuzahlungspflicht für die Patienten entstehen. Zu den betroffenen Arzneimitteln zählen vor allem starke Schmerzmittel, Entzündungshemmer und Blutverdünner.
Streamen
Das wünscht man niemandem: In den Urlaub fahren und krank werden. Doch einen Trost gibt es. Ab dem 1. April können deutsche Nutzer von Streaming-Diensten wie Netflix, Amazon oder Sky ihr gewohntes Programm auch im EU-Ausland sehen. Auch wenn die Nase läuft, stimmt wenigstens das Unterhaltungsprogramm.
E-Call
Mit einem eCall-Notrufsystem können Fahrzeuge bei Unfällen per GPS-Empfänger und Mobilfunkeinheit einen Notruf absetzen und Rettungskräfte rufen. Ab Sonntag müssen alle Neuwagen mit diesem System ausgerüstet sein.
Mindestlohn
Leih- und Zeitarbeiter haben ab dem 1. April Anspruch auf einen höheren Mindestlohn. Er steigt im Osten von 8,91 Euro auf 9,27 Euro in der Stunde, im Westen sind es 9,49 Euro statt 9,23 Euro. Der allgemeine Mindestlohn liegt in Deutschland weiterhin bei 8,84 Euro.
Geld für Gründer
Wer ein Unternehmen gründen will, bekommt ab April eine Anschubfinanzierung vom Staat. Jungunternehmen in der Gründungsphase können bei der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen Antrag auf einen Zuschuss aus dem ERP-Sondervermögen stellen. Insgesamt enthält der Topf 790 Millionen Euro. Das Wagniskapital soll den Unternehmern in der Gründungsphase unter die Arme greifen.