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Burger King hat dem größten deutschen Franchisenehmer gekündigt. Er hat 89 Restaurants betrieben.
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Update

Fastfood-Kette: Burger King kündigt Verträge für 89 Filialen

Nach Berichten über Hygienemängel und schlechte Arbeitsbedingungen hat die Fastfood-Kette Burger King seinem größten deutschen Franchisenehmer gekündigt. Betroffen sind 89 Restaurants.

In mehr als jeder zehnten Burger-King-Filiale könnte die Küche bald kalt bleiben: Mit sofortiger Wirkung hat das Unternehmen die Verträge mit seinem größten deutschen Franchisenehmer Yi-Ko gekündigt. Davon betroffen sind 89 der landesweit insgesamt 688 Filialen. Die „schwierige, jedoch notwendige“ Entscheidung sei gefallen, nachdem sich Yi-Ko wiederholt nicht an die vertraglich vereinbarten Arbeitsbedingungen für die rund 3000 Mitarbeiter gehalten habe, hieß es in einer Mitteilung. Nach Angaben von Burger King sind in Berlin und im Osten Deutschlands keine Filialen von der Kündigung betroffen. Die meisten Standorte der Yi-Ko Holding befänden sich in Nordrhein-Westfalen, außerdem in Hessen, Rheinland-Pfalz und Bayern.

Bei Yi-Ko zeigte man sich überrascht von der Kündigung. Entgegen einzelnen Medienberichten hat Dieter Stummel, Anwalt des umstrittenen Gesellschafters Ergün Yildiz und Interimsgeschäftsführer, nach eigener Aussage jedoch keine einstweilige Verfügung eingereicht, damit die Filialen vorerst weiter öffnen können. Rechtliche Schritte werde er erst dann erwägen, wenn sich in den kommenden Tagen keine Einigung mit Burger King finden lassen.

Lieferstopp veranlasst

Burger King hat seinen Zulieferern indes bereits mitgeteilt, dass die von Yi-Ko betriebenen Filialen nicht mehr zum Unternehmen gehörten und deshalb keine Produkte der Marke annehmen dürften. Aus vertraglichen Gründen darf Yi-Ko auch keine externen Lieferanten beauftragen, etwa um Brötchen von anderen Herstellern zuzukaufen.

„Bei einem Lieferstopp wäre nach zwei bis drei Tagen kein Betrieb mehr möglich“, sagte Stummel. Fehler, die in der Vergangenheit von Yi-Ko gemacht wurden, seien größtenteils bereinigt und Verbesserungen durchweg beibehalten worden. Die Ursache für die Entscheidung der Konzernführung könnten also höchstens weitere negative Berichte über Burger King sein, vermutete Stummel.

Imageschaden und Umsatzrückgang

Der Fast-Food-Konzern war im Mai dieses Jahres in die Kritik geraten, nachdem in einer Fernsehsendung über Hygienemängel und die schlechte Behandlung von Angestellten in einzelnen Restaurants berichtet wurde. Nach Unternehmensangaben wurden unter anderem Löhne im Krankheitsfall verzögert ausgezahlt. Nicht nur das Image des Unternehmens litt unter den Enthüllungen, sondern auch die Umsatzzahlen. Deutschland-Chef Andreas Bork kündigte daraufhin an, den Tüv als externe Prüfstelle Kontrollen durchführen zu lassen.

Der Franchisenehmer Yi-Ko, zu dem die beanstandeten Filialen gehören, musste hunderte Manager erneut schulen lassen und baute seine Führungsmannschaft um. Burger King hatte verlangt, dass sich der damalige Geschäftsführer Ergün Yildiz vom Tagesgeschäft zurückzieht – tatsächlich habe er sich aber weiterhin eingemischt, hieß es nun. Auch die anfänglichen Verbesserungen in den Filialen hätten nachgelassen. „Die Kündigung stellt für uns den letzten Schritt dar“, sagte Bork.

Gewerkschaft nimmt Burger King in die Pflicht

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) begrüßte die Entscheidung von Burger King und ermahnte das Unternehmen zugleich, Verantwortung zu übernehmen. „Burger King steht als Namensgeber in der Pflicht, sich für die betroffenen Mitarbeiter einzusetzen“, sagte NGG-Sprecher Jonas Bohl. Die NGG hatte in den vergangenen Jahren hunderte Burger-King-Mitarbeiter dabei unterstützt, zustehende Zuschläge von Yi-Ko gerichtlich zu erstreiten.

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