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Sieben Großhändler von Insektenvernichtungsmitteln wurden am Dienstag Vormittag zeitgleich durchsucht.
© dpa/ Patrick Pleul
Update

Verdacht auf Preisabsprachen: Bundesweite Razzien bei sieben Agrar-Großhändlern

45 Mitarbeiter von Kartellamt und Polizei haben zeitgleich sieben Agrar-Großhändler durchsucht. Der Verdacht: Die Händler hätten Großhandels- und Endverkaufspreise Preise miteinander abgestimmt. Die ersten betroffenen Händler äußerten sich bereits.

Wegen des Verdachts verbotener Preisabsprachen im Großhandel mit Pflanzenschutzmitteln hat das Bundeskartellamt großen Agrarhändler in ganz Deutschland durchsuchen lassen. Betroffen waren unter anderem die europäischen Marktführer BayWa und Agravis. Außerdem seien fünf weitere Unternehmen und ein Verband durchsucht worden, sagte ein Sprecher der Wettbewerbsbehörde.

Die Behörde gehe dem Verdacht nach, dass es wettbewerbswidrige Vereinbarungen bei der Kalkulation und der Festlegung von Großhandels- und Endverkaufspreisen gegeben habe, sagte der Sprecher. Die bundesweite Durchsuchung erfolgte zeitgleich an sieben Unternehmensstandorten und bei einem Verband. An der Aktion waren rund 45 Mitarbeiter von Bundeskartellamt und Polizei beteiligt.

Europas größter Agrarhändler BayWa bestätigte, dass Büroräume am Hauptsitz in München durchsucht wurden. Dabei gehe es um den Verdacht, dass BayWa-Mitarbeiter an wettbewerbswidrigen Absprachen beim Großhandel mit Pflanzenschutzmitteln beteiligt gewesen seien. Der Untersuchungszeitraum reiche bis ins Jahr 2000 zurück. „Die BayWa wird mit dem Bundeskartellamt in allen Punkten uneingeschränkt kooperieren“, erklärte BayWa-Chef Klaus Josef Lutz. „Es ist unser größtes Interesse, dass diese Angelegenheit restlos aufgeklärt und eventuelles Fehlverhalten mit aller Härte verfolgt wird.“ Auch die Nummer zwei im europäischen Agrarhandel, Agravis, bestätigte, dass die Wettbewerbsbehörde in der Unternehmenszentrale in Hannover wegen des Verdachts der Beteiligung von Mitarbeitern an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen ermittelt habe. Agravis arbeite kooperativ mit den Behörden zusammen. Auch die RWZ (Raiffeisen Zentrale Rhein-Main eG) wurde durchsucht. Ein Sprecher sagte, die RWZ sei zu uneingeschränkter Unterstützung der Ermittlungsbehörden bereit, um Klarheit in die Hintergründe zu bringen. Das Bundeskartellamt selber machte auch auf Nachfrage keine Angaben zu den Namen der durchsuchten Unternehmen und des betroffenen Verbandes.

Eine Durchsuchung durch Mitarbeiter des Bundeskartellamts erfolgt auf der Basis eines gerichtlichen Beschlusses. Dieser setzt einen Anfangsverdacht für einen Kartellrechtsverstoß voraus. Das Bundeskartellamt betonte, eine Durchsuchung diene der Aufklärung des Sachverhalts und bedeute ausdrücklich nicht, dass sich die betroffenen Unternehmen und Personen tatsächlich eines Kartellrechtsverstoßes schuldig gemacht hätten. Bis zum Abschluss des Verfahrens gelte die Unschuldsvermutung. (dpa)

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