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Privileg. Elektro- und Carsharing-Fahrzeuge sollen bevorzugt werden.
© imago/Jürgen Heinrich

Streit um die Elektromobilität: Bundesrat bremst Dobrindts Pläne

Der Verkauf von Elektroautos kommt nur schleppend in Gang. Ein neues Gesetz soll für mehr Tempo sorgen - doch die Länderkammer kritisiert das Werk und fordert Kaufanreize.

Das von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) geplante Elektromobilitätsgesetz stößt auf erheblichen Widerstand im Bundesrat. In einer Stellungnahme machte die Länderkammer nach ihrer Sitzung am vergangenen Freitag zahlreiche Änderungsvorschläge. Mit den bislang vorgelegten Programmen und Gesetzen sei das Ziel der Bundesregierung, bis 2020 eine Million Elektrofahrzeuge auf die Straße zu bringen, „kaum zu realisieren“, hieß es. Die Länder sprechen sich insbesondere für monetäre Anreize für private und gewerbliche Käufer von Elektrofahrzeugen aus.

Der Zeitplan von Minister Dobrindt dürfte dadurch unter Druck geraten. Nach seinen Plänen sollte das Gesetz eigentlich im Februar 2015 in Kraft treten. Eine Sprecherin des Ministeriums sagte dem Tagesspiegel nun aber, dass damit „nicht vor März“ zu rechnen ist.

Ziel des Gesetzes ist es, den schleppenden Markthochlauf der Elektromobilität in Deutschland zu beschleunigen. Das Gesetz legt zunächst Regeln für die Kennzeichnung von Elektro-Autos fest und stattet sie mit Privilegien im Straßenverkehr aus – beispielsweise sollen die Fahrzeuge Busspuren oder besondere Parkplätze nutzen dürfen. Nach Angaben von Dorothee Bär, parlamentarische Staatssekretärin im Verkehrsministerium, sind aktuell etwa 25 000 rein elektrische und extern aufladbare Elektrofahrzeuge (Plug-in-Hybride) auf deutschen Straßen unterwegs. In den ersten zehn Monaten des Jahres seien 11 000 Fahrzeuge neu zugelassen worden.

Hilfen wirken, findet die Branche. Stimmt nicht, sagt der Bund

Der Bundesrat kritisiert in seiner Stellungnahme, dass Dobrindts Gesetzentwurf nicht in der Lage sei, „in der Breite eine verstärkte Nachfrage nach Elektrofahrzeugen zu generieren“. Um die „signifikant höheren Gesamtnutzungskosten“ von E-Fahrzeugen für potenzielle Käufer zu senken, seien monetäre Anreize notwendig. Laut Staatssekretärin Bär soll „zeitnah“ über weitere Anreize entschieden werden. Kaufprämien lehnt die Bundesregierung bislang ab. Gerade über die Förderung gewerblicher Elektroflottenbetreiber müsse aber zunächst diskutiert werden, sagte Bär.

Eine Studie des Fraunhofer-Instituts kommt zu dem Ergebnis, dass Sonderabschreibungen für Gewerbekunden einen positiven Effekt auf die Nachfrage hätten – bei überschaubarem finanziellen Aufwand.

Auf Kritik stoßen in den Ländern auch die Pläne, E-Mobilen die Nutzung von Busspuren zu erlauben. So würden die Vorteile dieser Sonderspuren für den öffentlichen Nahverkehr „auf Dauer reduziert“, heißt es. Elektrisch betriebene Fahrzeuge würden „den Linienverkehr wesentlich stören“. Der Bund will die Kommunen nur ermächtigen und nicht verpflichten, ihre Straßenverkehrsordnung zu ändern. Auch die geplante Kennzeichnung von E-Autos mit neuen Nummernschildern sei „unnötig aufwendig, teuer und damit nutzerunfreundlich“, bemängelt der Bundesrat. Eine einheitliche Plakette an der Windschutzscheibe reiche aus. Die Länderkammer spricht sich zudem für die stärkere Elektrifizierung von Stadtbussen aus – ein E-Bus entlaste die Umwelt wie sonst 60 bis 100 Elektro-Pkw. Auch Carsharing-Flotten sollten extra gekennzeichnet und im Straßenverkehr privilegiert werden.

Die Bundesregierung hat nun Gelegenheit, die Stellungnahme des Bundesrates zum Elektromobilitätsgesetz zu prüfen und zu kommentieren. Anschließend berät der Deutsche Bundestag über das Gesetz. Ohne eine Zustimmung der Länderkammer können die neuen Regeln nicht in Kraft treten.

Henrik Mortsiefer

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