zum Hauptinhalt
Bedrohte Art: Milben und Gifte machen der Biene zu schaffen.
© Andrea Warnecke/dpa-tmn

Neonikotinoide: Bienengifte bleiben verboten

In einigen anderen Ländern gibt es Ausnahmen, in Deutschland bleibt es beim Verbot. Pestizidhersteller wollten Notfallzulassungen für Neonikotinoide erreichen.

„Heute ist ein guter Tag für den Schutz der Bienen in Deutschland und in Europa“, hatte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) Ende April gesagt, als die EU-Kommission die wichtigsten Bienengifte Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid für den Einsatz auf dem Feld verboten hatte. Erlaubt sind sie nur noch in Gewächshäusern.

Jetzt setzt Klöckner ihren Kurs fort: Anträge von Agrartechnikunternehmen, die sogenannten Neonikotinoide durch die Hintertür im nächsten Frühling doch noch zu versprühen, werden abgelehnt, teilte das Bundesagrarministerium am Donnerstag mit. "In Deutschland wird es keine sogenannten Notfallzulassungen auf Grundlage des EU-Pflanzenschutzrechts geben", heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums. "Damit wird die Linie der Bundeslandwirtschaftsministerin zur Beschränkung dieser Neonikotinoide fortgesetzt", so das Ministerium.

Notfallzulassungen greifen, wenn es für die Landwirte keine anderen Möglichkeiten der Bekämpfung gibt. Belgien, Polen, Ungarn und Tschechien haben entsprechende Ausnahmen bereits bewilligt, auch in Deutschland wollten Pestizidhersteller erreichen, dass die Neonikotionide in der nächsten Saison auf Zuckerrübenfeldern eingesetzt werden sollen. Damit sind sie gescheitert.

Schädlich für die Bienen

Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid sind die wichtigsten Wirkstoffe für Neonikotinoide. Sie schaden den Bienen. Die Pestizide töten die Tiere oder sorgen dafür, dass sie ihre Orientierung verlieren und nicht mehr zu ihren Familien zurück finden. Seit dem 19. Dezember dürfen diese Stoffe für die Anwendung im Freiland nicht mehr verkauft und angewendet werden. Ab April 2019 ist auch der Export von derart gebeiztem Saatgut in Ländern außerhalb der EU nicht mehr zulässig. Bis dahin kann gebeiztes Saatgut in Drittländer nur exportiert werden, sofern die verwendeten Pflanzenschutzmittel in diesen Ländern zugelassen sind.

Zur Startseite