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Bei Hotelbuchungen über Internetportale ist der Kunde der Gewinner. Von wegen: In unserem Beispiel zocken Booking.com und Pension den Gast in unverschämter Art ab.
© Doris Spiekermann-Klaas

Buchungsportal für Hotels: Beim Zimmerpreis übers Ohr gehauen

82 statt 52 Euro: Das vermeintliche Schnäppchen eines Buchungsportals hätte unser Autor vor Ort günstiger bekommen. Seine kritische Bewertung wird im Netz nicht veröffentlicht.

Die Vorfreude ist groß. Für die Teilnahme an einem Radmarathon soll es vier Tage lang nach Sölden ins Ötztal gehen. Über die Internet-Plattform Booking.com findet sich für vier Nächte ein Doppelzimmer mit Frühstück in einer Pension.

Dort angekommen ist alles so weit in Ordnung: Ein schönes, relativ neues Zimmer mit Balkon und Blick auf die Berge wartet auf den Kunden. Die Pension liegt etwas oberhalb des Ortszentrums, Gasthöfe für das Abendessen befinden sich aber in unmittelbarer Nähe. Eine kleine Bahn bringt einen kostenlos und schnell ins Zentrum – allerdings nur bis 18 Uhr.

Im Zimmer liegt eine Preisliste aus: 52 Euro soll das Doppelzimmer zur Alleinnutzung mit Frühstück kosten. Der Gast stutzt und schaut auf die Bestätigung von Booking.com. Dort soll das Zimmer 82 Euro, also 30 Euro oder 58 Prozent mehr kosten.

Keiner fühlt sich verantwortlich

Nachfrage bei der Wirtin. Was bedeutet das? Erstattet sie die Differenz oder wenigstens einen Teil? Sie schüttelt den Kopf: Gebucht ist gebucht. Der Gast ist mehr als verärgert, spricht sie bei der Abreise noch einmal an, fühlt sich übers Ohr gehauen. Die Wirtin reagiert nicht. Zurückgekehrt schreibt er noch einmal eine E-Mail an die Pension, fordert die Überweisung der Differenz. Abermals keine Reaktion. Auch Booking.com lehnt die Erstattung ab. Und bei Ötztal-Tourismus zuckt man über die Abzocke nur die Schultern.

Aber es kommt noch dreister: Als Booking.com ein paar Tage später um eine Bewertung des Aufenthaltes in der Pension in Sölden bittet, schreibt der Gast seine Erfahrung auf: Gutes Zimmer, gute Lage, Frühstück in Ordnung, wertet er als positiv. Er schildert allerdings auch die Preisdifferenz zwischen Internet-Buchung und dem ausgewiesenen Preis in der Pension, die Weigerung der Wirtin, wenigstens einen Teil zu erstatten und wertet das als negativ.

Bewertungen sind mit Vorsicht zu genießen

Die durchschnittliche Bewertung geht per E-Mail an Booking.com zurück. Nach einer Woche kommt die Antwort von Booking.com: „Wir haben Ihre Bewertung auf unserer Webseite hinzugefügt. Unter dem folgenden Link können Sie Ihre Bewertung ansehen ...“

Ein Klick und großes Erstaunen beim Gast. Denn sein Bewertung weist unter dem Stichwort „Passabel“ eine durchschnittliche Note auf. Aber keinerlei Erläuterung. „Zu dieser Bewertung gibt es keinen Kommentar“, heißt es nur. Das Buchungsportal hat die komplette Begründung des Gastes gestrichen – ohne Rücksprache. Unterkunftsbewertungen im Internet sind also ganz offensichtlich mit Vorsicht zu genießen, zumal dann, wenn sie eher durchschnittlich oder negativ ausfallen und eine Erläuterung fehlt.

Unverschämte Abzocke

Wie dreist manipulieren Booking.com und andere Internet-Buchungsportale die Bewertungen? Wie heißt es häufig: Bei Hotelbuchungen über Internetportale sei der Kunde der Gewinner. Von wegen. In diesem Fall zocken Booking.com und Pension den Gast in unverschämter Art ab und drehen dann auch noch an der Bewertung.

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