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Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzesentwurf, der Banken dazu verpflichtet auch Asylwerbern und Obdachlosen ein Konto zu geben.
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Basiskonto für alle: Banken müssen Flüchtlinge und Obdachlose als Kunden akzeptieren

Die Bundesregierung setzt bis Mitte 2016 eine EU-Richtlinie um und zwingt damit Banken, auch Obdachlosen und Asylbewerbern ein Konto zu geben.

Die Bundesregierung will die Banken dazu verpflichten, künftig auch Obdachlose oder Asylbewerber als Kunden zu akzeptieren. Das Kabinett verabschiedete dazu am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf, der ein „Konto für alle“ vorsieht. Das Recht auf ein Guthaben-Girokonto soll insbesondere Menschen ohne festen Wohnsitz und Flüchtlingen, die sich legal in der Europäischen Union aufhalten, helfen. „Es geht genau um jene Kunden, die die Banken nicht haben wollen“, hieß es aus dem Bundesfinanzministerium.

Die Bundesregierung geht von knapp 600.000 Menschen in Deutschland aus, die keinen Zugang zu einem Konto haben. Die Verbraucherzentralen rechnen mit 700.000 bis zu drei Millionen.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sprach von einem „zentralen Schritt, damit alle Menschen in Deutschland voll am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilhaben können“. Das Recht auf ein eigenes Konto erhöhe die Chancen bei der Arbeits- oder Wohnungssuche. Bislang können Wohnungslose oder Asylsuchende nur bei wenigen Instituten ein solches Konto eröffnen.

Adresse eines Bekannten oder Dokumente der Asylbehörde reichen

Mit dem Entwurf, der im März 2016 Gesetz sein soll, setzt Deutschland eine EU-Richtlinie um. Die sieht vor, dass innerhalb der Europäischen Union der Zugang zu einem Konto diskriminierungsfrei sein muss. Zwar gibt es seit 1995 eine Selbstverpflichtung der Sparkassen, solche Basiskonten anzubieten. Diese gilt allerdings nicht für Privat- und Genossenschaftsbanken. Das soll sich mit dem neuen Gesetz ändern.

Weil Obdachlose und Flüchtlinge oft Probleme mit der Vorlage von Passdokumenten haben, können sie in Zukunft auch die Adresse eines Bekannten angeben oder andere Dokumente, etwa der Asylbehörde, vorlegen. Weigert sich eine Bank dennoch, einem Kontoantrag stattzugeben, kann sich der Betroffene an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) wenden. „Es wird dann ein Verwaltungsverfahren geben, und ein Bescheid soll innerhalb weniger Tage vorliegen“, erklärte ein Sprecher des Finanzministeriums. Die Bafin soll die Banken und Kreditinstitute dann anweisen können, die Betroffenen als Kunden anzunehmen. Zur Durchsetzung soll auch ein Bußgeld verhängt werden können.

Bankbranche reagiert mit Kritik

Die Bankbranche reagierte skeptisch. Commerzbank-Chef Martin Blessing kritisierte, dass das "Konto für alle" illegale Geldwäsche erleichtern könnte, da etwa Flüchtlinge ohne Ausweispapiere nicht identifiziert werden können. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert längere Umsetzungsfristen im Gesetz und den Nachweis eines „echten Interesses“ am Basiskonto.

Kostenlos ist das Basiskonto nicht, die Behörden sollen aber kontrollieren, dass Banken nicht zur Abschreckung übermäßig hohe Gebühren verlangen. Das soll durch die neuen Transparenzregelungen geschehen, die ebenfalls in dem Gesetzesentwurf enthalten sind. Sie verpflichten Geldinstitute, ihre Girokonto-Gebühren übersichtlich aufzulisten, sodass alle Kunden die Konditionen verschiedener Anbieter einfacher vergleichen können.

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