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Pause für den Abraumbagger. Die Braunkohle-Förderung in Jänschwalde muss vorerst eingestellt werden.
© Patrick Pleul/dpa

Braunkohle-Förderung vorerst gestoppt: Bagger in Jänschwalde müssen Betrieb einstellen

Umweltverbände haben vor Gericht einen Stopp der Kohleförderung erreicht. Grund: Es fehlt eine spezielle Umweltprüfung für den Tagebau Jänschwalde.

Die Schaufelräder im Tagebau Jänschwalde stehen von diesem Sonntag an still. Das Verwaltungsgericht Cottbus hat am Freitag einen vorläufigen Förderstopp verfügt. Die Richter entschieden, dass dem Betreiber Leag keine längere Frist für eine Umweltverträglichkeitsprüfung als Voraussetzung für den Weiterbetrieb gewährt wird. Das Energieunternehmen hatte eine Fristverlängerung für die Verträglichkeitsprüfung bis Ende November beantragt. In dem Tagebau arbeiten laut Betriebsrat etwa 700 Menschen.

Grundlage ist eine Klage der Deutschen Umwelthife

Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Leag keine Gründe vorgebracht hat, die eine Änderung der bereits getroffenen Entscheidung rechtfertigen könnten.

Am Donnerstag hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVB) einen vorangegangenen ersten Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus bestätigt, wonach ein Stopp des Tagebaus rechtmäßig ist, wenn der Betreiber bis Ende August keine Umweltverträglichkeitsprüfung einreicht.

Ausgangspunkt ist eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gemeinsam mit der Grünen Liga gegen den Hauptbetriebsplan des Tagebaus für das Jahr 2019. Die Umweltschützer befürchten, dass Filterbrunnen im Bereich des Tagebaus besonders geschützte Gebiete wie Moore gefährden. Mit der Klage wollen sie eine weitere Ausbreitung des Tagebaus in Richtung Norden verhindern und die Landschaften in der Umgebung vor dem Austrocknen schützen.

Abraumbagger werden jetzt in Sicherheitsstellung gefahren

Für den Fall, dass es keine Fristverlängerung geben würde und der Tagebau vom 1. September an nicht weiterbetrieben werden kann, hatte die Leag vorgesorgt und auf Anordnung des Landesbergamtes mit der Vorbereitung eines Sicherheitsbetriebes begonnen. Damit wird geregelt, wie das Tagebau-Areal gesichert werden muss, um Unfälle zu vermeiden. Unter anderem müssen Abraumbagger und Fördertechnik in eine Sicherheitsstellung gefahren werden. Zudem muss gewährleistet sein, dass das Grundwasser in der Grube nicht unkontrolliert ansteigt, denn dadurch könnte es zu Rutschungen kommen. (dpa)

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