Steuernachforderung der EU: Apple und Irland legen Berufung gegen Milliarden-Nachzahlung ein
Irland soll nach dem Willen der EU-Kommission über 13 Milliarden Euro von Apple bekommen - will das Geld aber gar nicht. Das Land und der iPhone-Konzern legen wie geplant Berufung gegen die Steuernachforderung ein.
Apple und Irland ziehen wie angekündigt gegen die geforderte Steuernachzahlung von mehr als 13 Milliarden Euro vor Gericht. Das irische Finanzministerium erklärte am Montag unter anderem, die EU-Kommission habe die relevanten Fakten missverstanden und mische sich in die nationale Souveränität in Steuerfragen ein. Das Verfahren vor dem Gericht der Europäischen Union dürfte mehrere Jahre dauern - und dann würde die unterlegene Seite wahrscheinlich noch vor den obersten Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen. Apple-Finanzchef Luca Maestri warf EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager vor, eine politische Agenda zu verfolgen.
„Was die Kommission hier macht, ist eine Schande für europäische Bürger, sie sollte sich schämen“, sagte er der Tageszeitung „Die Welt“. Schon nach der Entscheidung im Spätsommer hatte Apple-Chef Tim Cook die Forderung als „politischen Mist“ kritisiert. Die Kommission hatte nach jahrelanger Prüfung entschieden, dass die Steuer-Vereinbarungen von Apple in Irland aus ihrer Sicht eine illegale staatliche Beihilfe darstellen. Deswegen sollen rund 13 Milliarden Euro plus Zinsen nachgezahlt werden. Sowohl Apple als auch Irland hatten Widerstand dagegen angekündigt. In Irland landet das Geld aus dem internationalen Verkauf von Apple-Geräten.
Der iPhone-Konzern argumentiert, es müsse in den USA versteuert werden, weil dort unter anderem durch Entwicklungsarbeit der Wert geschaffen werde. Das Geld sei auf dem Weg zum US-Fiskus nur in Irland geparkt. US-Unternehmen müssen auf Auslandsgewinne bei der Einfuhr ins Heimatland 35 Prozent Steuern zahlen - können das Geld aber auch im Ausland lassen. Apple und andere Konzerne pochen auf eine Steuerreform, die diese Belastung absenkt. „Wir bringen unsere Gewinne zurück in die USA, wenn die Steuerquote vernünftiger ist“, sagte Maestri der „Welt“.
Irland bestreitet seinerseits, dass Apple mit seinen Steuerdeals eine Sonderbehandlung erhalten habe - das muss die Kommission nachweisen, damit sie von einer Verzerrung des Wettbewerbs sprechen kann. Außerdem habe die Brüsseler Behörde irisches Recht missverstanden und wende Regeln von 2010 für Entscheidungen aus den Jahren 1991 und 2007 an. Der Standpunkt der EU-Kommission ist, dass die irischen Apple-Töchter komplett in Irland steuerpflichtig sein sollten. (dpa)