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Angela Merkel bleibt hart: Keine Verzögerung bei Erbschaftsteuerreform.
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Reform der Erbschaftsteuer: Angela Merkel lässt Kritik der Unternehmer kalt

Die Lobby der Familienunternehmen fordert, dass die Regierung den Gesetzentwurf zur Erbschaftsteuerreform später beschließt. Die Kanzlerin lehnt das rundweg ab.

Die Familienunternehmer sind am Freitag auf ihrer Versammlung in Berlin reicher geworden. Und zwar um die Erfahrung, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nicht so leicht umzustimmen ist. Sie lehnte den Wunsch der Stiftung Familienunternehmen ab, den Kabinettsbeschluss zur umstrittenen Erbschaftsteuerreform zu vertagen. Die Unternehmerlobby möchte gern mehr Zeit haben, um ihre Bedenken gegen das Vorhaben von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) vortragen und damit gegebenenfalls den Entwurf noch beeinflussen zu können, bevor er in den Bundestag kommt. Während der Stiftungsvorsitzende Brun-Hagen Hennerkes forderte, den Entwurf nicht mehr vor der Sommerpause zu beraten, machte Merkel in ihrer Rede unmissverständlich klar, dass sie am Fahrplan festhalten werde. Demnach will das Kabinett am 8. Juli Schäubles Entwurf verabschieden. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember verlangt, die Richtlinien bei Erbschaften und Schenkungen von Unternehmensanteilen schärfer zu fassen – vor allem die Verschonung von der Steuer bei besonders hohen Unternehmenswerten von einer Bedürfnisprüfung abhängig zu machen. Dagegen hat sich in den Unternehmensverbänden massiver Widerstands aufgebaut, der dazu führte, dass Schäuble seinen Entwurf in der Vorwoche gegenüber den ersten Eckpunkten vom Februar in einigen Punkten entschärft hat. Nicht weit genug für Hennerkes. „Uns gefällt nicht, was da läuft“, hielt er Merkel entgegen. Es gehe beileibe nicht nur um technische Details, sondern um das grundsätzliche Verhältnis von Familienunternehmen und Bundesregierung“.

Regierung kam bereits entgegen

Laut Merkel ist Schäuble mit einer neu geschaffenen Optionsmöglichkeit den Unternehmen bereits entgegengekommen. Demnach ist eine Bedürfnisprüfung, also letztlich die Offenlegung der kompletten Vermögensverhältnisse, nicht mehr zwingend. Die Kanzlerin verwies darauf, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen möglich seien. Im Übrigen könnten sich die Unternehmer an ihre Landesregierungen wenden, die im Bundesrat zustimmen müssen – auf den ersten Blick eine etwas vergiftete Empfehlung, denn in der Länderkammer gibt es eine rot-rot-grüne Mehrheit. Allerdings sind auch einige Landesregierungen mit SPD-Beteiligung (vor allem Baden-Württemberg, aber auch Nordrhein-Westfalen), mit Schäubles Entwurf nicht zufrieden.
Schäuble geht von der Prämisse aus, dass betriebsnotwendiges Vermögen von der Steuer befreit ist. In aller Regel sind das 60 bis 80 Prozent einer Erbschaft oder Schenkung. Durch die Optionsregelung können selbst Erbfälle jenseits von 100 Millionen Euro noch teilweise von der Steuer verschont werden.

Albert Funk

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