zum Hauptinhalt
Die Telekom gibt erstmals Auskunft über staatliche Überwachungsanfragen.
© dpa

Transparenzbericht: Ämter überwachten 50.000 Telekom-Anschlüsse

Die Telekom und das kleine Berliner Unternehmen Posteo geben erstmals Zahlen zu Auskünften an Behörden heraus. Bei der Telekom wurden 2013 knapp 50.000 Anschlüsse überwacht - und fast eine Million IP-Adressen an die Gerichte herausgegeben.

Die Deutsche Telekom hat erstmals einen Transparenzbericht über Auskünfte an Sicherheitsbehörden vorgelegt. Danach wurden im vergangenen Jahr 49 796 Anschlüsse überwacht. Der überwiegende Teil der Abhörmaßnahmen wurde dem Bericht zufolge nach dem Paragrafen 100a der Strafprozessordnung von einem Richter oder Staatsanwalt angeordnet. Ein kleinerer Teil der Überwachungen gehe auf das Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses sowie auf Landespolizeigesetze zurück.

Kurz zuvor hatte am Montag bereits der kleine Berliner E-Mail-Dienstleister Posteo seinen Transparenzbericht veröffentlicht. Dort gab es im vergangenen Jahr nur sieben Anfragen nach Nutzerdaten, die aber von dem Provider nicht beantwortet wurden, weil der Dienst keine Bestandsdaten wie die Anschrift der Nutzer speichert. Nach eigenen Angaben kooperierte Posteo lediglich bei der Überwachungsanfrage.

Posteo sei ein sehr kleiner Anbieter, erklärte Geschäftsführer Patrik Löhr zu der Veröffentlichung des Firmenberichts. „Uns ging es aber darum, hier Pionierarbeit zu leisten.“ Löhrs Angaben zufolge ist die Rechtslage hinsichtlich der Veröffentlichung derartiger „Transparenzberichte“ in Deutschland - anders als etwa in den USA - nicht eindeutig. Generell gilt eine Verschwiegenheitspflicht für die Anbieter. Sein Unternehmen habe vorab ein Rechtsgutachten erstellen lassen. „Wir hoffen, dass andere Unternehmen nun nachziehen“, erklärte Löhr.

Unterstützung von Hans-Christian Ströbele

Unterstützung erhielt Posteo vom Grünen-Politiker und Geheimdienstexperten Hans-Christian Ströbele. In einer Erklärung bezeichnete der Bundestagsabgeordnete die Veröffentlichung des Berichts durch die Firma als „mutig“. Er habe den Schritt „aufmerksam zur Kenntnis genommen“ und werde sich für eine Klarstellung der Rechtslage einsetzen, erklärte Ströbele in Berlin.

Posteo beklagte in seinem Transparenzbericht auch, es sei von Staatsschutzbeamten in einem Fall im Juli 2013 unter Druck gesetzt worden, um eine klar rechtswidrige Kooperation einzugehen. Demnach hätten die Polizisten mit einem angeblichen Beschluss zur Beschlagnahmung aller Geschäftsunterlagen gedroht, der tatsächlich gar nicht existierte. Daraufhin habe das Unternehmen Strafanzeige und Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht.

Keine Auskunft über Zahl der abgelehnten Anfragen

Die Telekom macht in ihrem Transparenzbericht nicht öffentlich, wie viele Anfragen von staatlichen Stellen von ihr abschlägig beschieden wurden. In 28 162 Fällen kooperierte die Telekom bei der Herausgabe von Teilnehmerbestandsdaten. Hier ging es meist um Auskünfte nach Paragraf 161a StPO (Ladung und Aussagen von Zeugen und Gutachtern) und nach Paragraf 113 des Telekommunikationsgesetzes, in dem es um die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit sowie die Arbeit der Geheimdienste geht.

Massenhafte Weitergabe von IP-Adressen

Für die zivilrechtliche Verfolgung von Urheberrechtsansprüchen reichte die Telekom massenhaft Daten an die Gerichte - und damit auch an Abmahnanwälte - weiter. In 946 641 Fällen seien im vergangenen Jahr die Inhaber von IP-Adressen ermittelt worden, damit gegen sie nach Paragraf 101 des Urheberrechtsgesetzes ermittelt werden konnte, etwa wegen des illegalen Herunterladens von Videos.

In dem Transparenzbericht versicherte die Telekom, streng darauf zu achten, das Fernmeldegeheimnis und den Datenschutz einzuhalten. „Insbesondere ist gewährleistet, dass die Telekom nur dann tätig wird, wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.“ Unterstützungsleistungen für Überwachungsmaßnahmen würden dabei strikt nach dem Vier-Augen-Prinzip erbracht. Es seien immer zwei Mitarbeiter eingebunden, die sich gegenseitig kontrollierten.

Bereits im vergangenen Jahr hatte der damalige Telekom-Chef René Obermann auf einer Pressekonferenz darauf hingewiesen, dass die Telekom bei Weitem nicht allen Ersuchen der Ermittlungsbehörden auf die Herausgabe von Daten nachkomme. Ende 2013 betrieb das Unternehmen hierzulande 21,4 Millionen Festnetzanschlüsse, 12,3 Millionen Breitbandanschlüsse und 38, 6 Millionen Mobilfunkanschlüsse. (vis/AFP/dpa)

Zur Startseite