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Krisenmanager Hubertus Heil: Kurzarbeiterregelung gilt rückwirkend am 1. März.
© AFP

Kurzarbeitergeld und Hilfen für Selbstständige: Agenturen für Arbeit wollen rasch zahlen

In den Arbeitsagenturen ist vorerst kein persönliches Erscheinen nötig. Am Mittwoch weiteres Treffen der Sozialpartner mit der Regierung.

Arbeitsagenturen und Jobcenter erleichtern den Zugang zu Geldleistungen. Wer sich arbeitslos melden muss, der kann das jetzt auch telefonisch erledigen, und den Antrag auf Grundsicherung darf man „in den Hausbriefkasten der Dienststelle“ werfen. Grundsätzlich gilt für die staatlichen Hilfsleistungen: Es entstehen keine Nachteile, wenn man nicht persönlich im Amt vorspricht. Im Gegenteil: Die Agenturen wollen den Besuchsverkehr so weit wie möglich begrenzen.

Hilfen sollen schnell fließen

Wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) am Montag weiter mitteilte, werde man sich angesichts der zu erwartenden Flut an Anträgen auf Kurzarbeitergeld in den kommenden Wochen „auf die Bearbeitung und Bewilligung von Geldleistungen konzentrieren“. Das ist auch wichtig für die vielen Solo-Selbstständigen, deren Geschäft wegen der Folgen des Coronavirus zusammengebrochen ist. Dem Vernehmen nach wird in diesen Fällen Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II großzügig und unbürokratisch bewilligt. „Das gilt auch für die Auszahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag“, teilte die BA mit.

Um die Anfragen bewältigen zu können, wollen die Arbeitsagenturen „so schnell wie möglich zusätzliche Telefonnummern in den Städten und Regionen anbieten. Sobald die Nummern freigeschaltet sind, werde darüber in den örtlichen Medien als auch auf der Internetseite der Arbeitsagentur informiert.

Lohnfortzahlung für Eltern?

An diesem Mittwoch treffen sich Arbeitgeber und Gewerkschafter bei Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), um über Lohnfortzahlungsmodalitäten und höheres Kurzarbeitergeld zu reden. Nach Paragraf 616 BGB sollen Arbeitgeber auch dann das Gehalt weiterzahlen, wenn Beschäftigte für einen längeren Zeitraum zur Kinderbetreuung zu Hause bleiben müssen. Das fordern zumindest die Gewerkschaften, die auch eine Aufstockung des Kurzarbeitergelds durch die Arbeitgeber möchten.

Kurzarbeitergeld bei 60 Prozent des Nettos

Die Arbeitsagenturen zahlen im Falle der Kurzarbeit 60 Prozent des Nettoeinkommens respektive 67 Prozent bei Beschäftigten mit Kindern. In manchen Industriebranchen gibt es jedoch Tarifverträge, wonach die Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld auf bis zu 100 Prozent aufstocken. Zumindest für untere Einkommen und ab einer bestimmten Bezugsdauer wollen die Gewerkschaften am Mittwoch mindestens 80 Prozent erreichen, damit die Kurzarbeiter ihren Lebensstandard einigermaßen halten können und die Binnennachfrage nicht allzu stark geschwächt wird. Die neue Kurzarbeiterregelung inklusive Übernahme der Sozialbeiträge der Arbeitgeber durch die BA gilt rückwirkend ab 1. März.

Bundesagentur hat 26 Milliarden in der Kasse

Bei dem Treffen am Mittwoch im Arbeitsministerium soll es auch um Selbstständige gehen. Denkbar ist die Gewährung von Kurzarbeitergeld und damit eine Geldleistung der Arbeitsagenturen, die über dem Niveau der Grundsicherung liegt. Die Mittel für diese Maßnahmen sind vorhanden: Die Rücklagen der Bundesagentur für Arbeit betragen rund 26 Milliarden Euro. Im Verlauf des nächsten Jahres werden die jedoch aufgebraucht sein, wenn zu den steigenden Ausgaben die Beitragseinnahmen aufgrund der Kurzarbeit und zunehmender Arbeitslosigkeit sinken.

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