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Ein Mann fährt auf einem Testgelände mit einem Elektro Roller (E-Scooter).
© Oliver Berg/dpa

Die E-Scooter kommen!: Aber was bedeutet das eigentlich genau?

E-Scooter dürfen in Deutschland jetzt genutzt werden. Doch bevor es losgehen kann, ist einiges zu beachten. Antworten auf die 5 wichtigsten Fragen.

Es wird voller auf Deutschlands Radwegen und Straßen. Der Bundesrat hat am Freitag den Weg frei gemacht für Elektro-Tretroller, die ab dem Sommer mit maximal 20 km/h unterwegs sein dürfen. Das sind die Antworten auf die wichtigsten Fragen:

1. Wo dürfen die E-Roller in Berlin fahren?

Grundsätzlich gilt: Die Scooter dürfen nicht auf Gehwegen fahren. Also entweder Fahrradweg oder Straße. Das Berliner Straßennetz summiert sich – ohne Autobahnen – auf rund 5400 Kilometer Länge. Etwa 850 Kilometer davon haben baulich angelegte Radwege, von denen allerdings weniger als ein Drittel mit blauem Radweg-Schild als benutzungspflichtig ausgewiesen sind.

Der große Rest entspricht überwiegend nicht mehr den heutigen Standards: zu schmal, holprig, unstet geführt oder im Gefahrenbereich öffnender Autotüren. Weil die nicht benutzungspflichtigen Wege überwiegend Jahrzehnte alt sind und seit Jahren kaum gepflegt wurden, dürften sie auch für E-Roller mit ihren meist kleinen Rädern schlecht zu befahren sein.

Die modernere Alternative sind die auf der Fahrbahn markierten Radfahrstreifen, von denen es etwa 270 Kilometer gibt. Sie sind für Radfahrer schon wegen des Rechtsfahrgebots in aller Regel benutzungspflichtig. Allerdings erschwert auf ihnen das Dauerärgernis der Falschparker oft das sichere Vorankommen, außerdem fehlen oft seitliche Sicherheitsabstände. Das Gefahrenpotenzial ist umso größer, als die Radfahrstreifen sich überwiegend an stark befahrenen Hauptverkehrsstraßen befinden

Für neue Radwege gelten in Berlin dank dem Mobilitätsgesetz weitreichende Standards etwa zu Breite und Schutz vor Falschparkern. In Tempo-30-Zonen, die rund drei Viertel des Berliner Straßennetzes ausmachen, werden nur in seltenen Ausnahmefällen neue Radwege oder Radfahrstreifen angelegt.

2. Brauchen die E-Roller eine Zulassung?  

Achtung: Der Bundesrat hat den Weg nicht für alle Modelle – und vor allem nicht für viele bislang angebotene oder bereits verkaufte – frei gemacht. Denn für den Straßenverkehr benötigen die Roller laut ADAC und Tüv Süd eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), die sich an das neue Gesetz knüpft, oder eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE). Nur so dürfen Besitzer sie dann mit dem aufgeklebten Kennzeichen eines Kfz-Haftpflichtversicherers im Straßenverkehr fahren.

Zu erkennen sind zulassungsfähige Modelle am Fabrikschild „Elektrokleinstfahrzeug“, auf dem die Genehmigungsnummer der ABE oder EBE angegeben ist. Dafür müssen sie gewisse technische Grundlagen erfüllen. „Das ist kein Hexenwerk, aber in der Regel nur schwer nachträglich möglich“, sagt Siegfried Neuberger vom Zweirad-Industrie-Verband (ZIV). Er rechnet damit, dass Hersteller bald neue, zulassungsfähige Modelle auf den Markt bringen. Bis dahin sollten sich Käufer gedulden.

3. Besteht eine Versicherungspflicht?

Anders als beim Fahrrad gilt nicht: Kaufen und los geht’s. Es muss eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden – die private Haftpflichtversicherung reicht nicht aus. „Im Gegensatz zum Fahrrad oder Pedelec müssen Fahrer keine eigene Kraft aufwenden, um sich mit dem E-Scooter fortzubewegen. Er gilt daher als Kraftfahrzeug“, erklärt Michael Schwarz, Leiter Sachversicherung beim Finanzdienstleister MLP. Die selbstklebende Versicherungsplakette erhalten Scooterfahrer über den Versicherer.

In die bestehende Kfz-Versicherung kann der Roller nicht integriert werden, als eigenständiges Kraftfahrzeug braucht er eine eigene Versicherung. Wer ohne eine gültige Versicherungsplakette auf öffentlichen Wegen und Plätzen unterwegs ist, riskiert eine Strafe. Im Falle eines Unfalls kann es noch ungemütlicher werden: Falls es nach einem Unfall zu Schadensersatzforderungen kommt, muss der Fahrer ohne Versicherungsschutz diese aus eigener Tasche zahlen, Schäden deckt die private Haftpflichtversicherung nicht ab. Deshalb: Erst Plakette besorgen, dann losrollen.

4. Braucht man einen Helm?  

Bisher ist eine Helmpflicht für den E-Roller nicht vorgesehen. Wer das Gefährt nutzen will, sollte dennoch darüber nachdenken. Denn Ärzte warnen bereits davor, dass der E-Roller kein ungefährliches Fahrzeug ist. Sie weisen auf die Gefahr von Zerrungen und Beinbrüchen hin – aber auch auf die Gefahr von Kopfverletzungen.

Oliver Friederici, verkehrspolitischer Sprecher der Berliner CDU-Fraktion forderte am Freitag bereits eine Helmpflicht für die Fahrer von E-Scootern. Sie sei insbesondere „in Großstädten wie Berlin mit hohem Verkehrsaufkommen zwingend erforderlich“.

„E-Tretroller bergen ein deutlich erhöhtes Verletzungsrisiko. Im Stadtverkehr sind E-Scooter hochgefährlich - auch weil sich andere Verkehrsteilnehmer nur extrem schwer darauf einstellen können“, sagte Christopher Spering, Leiter der Sektion Prävention der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGU), der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

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5.Kann man die Rollen in Bussen und Bahnen mitnehmen?

Wer den E-Tretroller im öffentlichen Nahverkehr mitnehmen will, greift besser zu leichten und einfach zusammenklappbaren Modellen. So hat der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) seinen Mitgliedsunternehmen bereits empfohlen, die Mitnahme von elektrischen Tretrollern in Bussen und Bahnen zuzulassen.

Aber eben unter der Bedingung, dass diese nicht zu schwer sind und im Fahrzeug zusammenklappt werden. „Sie sollten nicht mehr als 15 Kilo wiegen und nicht länger als 1,15 Meter sein“, sagt VDV-Sprecher Lars Wagner.

Beim Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) heißt es: „Wir sind da noch in Abstimmungen.“ Man gehe aber davon aus, dass die Regeln denen zur Fahrradmitnahme ähneln werden. Die dürfen in U- und S-Bahnen sowie Straßenbahnen in gefaltetem oder zusammengeklapptem Zustand auch ohne extra Ticket mitgenommen werden.

Für normale Fahrräder ist ein Ermäßigungsticket notwendig, außerdem gilt bei großem Andrang, dass Rollstühle und Kinderwagen Vorrang haben.

Bei der Deutschen Bahn dürfen Fahrgäste ihren Elektro-Tretroller ab sofort kostenlos in allen Fernverkehrszügen mitnehmen. Das teilte der Konzern mit. Die Roller ließen sich zusammengeklappt unter oder über dem Sitz verstauen. Der Akku müsse aber fest in den E-Scooter eingebaut sein. Hintergrund sei, dass die Bahn Mobilitätsangebote wie die Elektro-Tretroller unterstützen wolle.

(mit dpa)

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