Flüchtlinge im Hostel im Berliner Grunewald: 18 Fragen an die Betreuer - und die Antworten
Ein Unternehmer-Paar stellte sein Hostel für 40 jugendliche Flüchtlinge bereit und erhebt Vorwürfe an den Verein, der sie betreute. Hier die Antworten
Neil und Gülnur Nadarajah (beide 45) betreiben eine kleine Hostel-Kette in Berlin: JETpak Hostels. Zwischen Mitte September und Anfang Januar stellten sie ihr Haus im Grunewald für 40 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bereit. Der Berliner Jugendhilfeverein Trialog e.V. wurde vom Senat beauftragt, sich um diese Kinder und Jugendlichen zu kümmern. Nach Ansicht der Nadarajahs hat er weitgehend versagt. Lesen Sie HIER die ganze Geschichte dazu. Der Tagesspiegel schickte dem Verein 18 Fragen dazu. Er selbst durfte nicht antworten, beriet sich jedoch mit der zuständigen Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Die schickte nach einer Woche eine ausführliche Stellungnahme.
Die Fragen und Antworten in voller Länge
1. Die Nadarajahs berichten, dass bei Ihnen ein augenscheinlich und offensichtlich nicht mehr minderjähriger Mann aus Algerien untergebracht worden sei, der einen jungen Tschetschenen mit einem Messer das Gesicht aufgeschlitzt habe und andere mit einer abgebrochenen Flasche bedroht habe. Ihre Mitarbeiter hätten Versuche, den Mann bei der Polizei anzuzeigen und abholen zu lassen, mehrfach vereitelt. Können Sie das bestätigen?
„Offensichtlich“ volljährige unbegleitete Flüchtlinge werden nicht in Obhut genommen. Hier mag sich möglicherweise für einen Laien um eine offensichtlich nicht mehr minderjährige Person gehandelt haben. Die Einschätzung des Alters einer geflüchteten Person liegt daher auch in der Hand von Fachkräften, die beispielsweise die möglichen Auswirkungen der Fluchtstrapazen auf das äußere Erscheinungsbild angemessener berücksichtigen können als Laien.
Der Träger widerspricht der Darstellung des Betreibers entschieden: Ein Tschetschene sei mit dem Algerier am 12. September 2015 auf dem eingezäunten Hostelgelände aneinander geraten. Der Tschetschene habe dabei eine leichte Kopfverletzung am Oberkopf erlitten, die durch die vom Träger herbeigerufenen Rettungssanitäter vor Ort behandelt werden konnte (Schürfwunde – das Blut habe durch Wundauflage gestillt werden können). Der Algerier sei ebenfalls verletzt worden. Offensichtlich habe dieser mit einer am Baum lehnenden Laubharke auf den Kopf des Tschetschenen geschlagen. Daraus habe sich eine mit Fäusten ausgeführte Schlägerei entwickelt. Die Polizei habe den Vorgang aufgenommen die Verletzungen fotografisch dokumentiert.
Dem Algerier sei nach diesem Vorfall unverzüglich Hausverbot erteilt worden, woraufhin er noch am selben Abend zur Erstaufnahme- und Clearingeinrichtung in der Wupperstraße gebracht worden sei. Der Träger hatte uns ordnungsgemäß zwei Sonderfallmeldungen zu diesem Sachverhalt gefertigt.
2. Frage. Ihr Verein habe sich gegen die Hilfe eines Sicherheitsdienstes (Fa. Securitas) gewehrt. Es sei den Mitarbeitern untersagt worden, den Jugendlichen Ansagen zu machen, Regeln (Morgens Aufstehen z.B.) aufzustellen oder auch nur die Schlafräume ohne vorheriges Anklopfen zu betreten. Dabei habe es einmal sogar Feuer in einem Papierkorb gegeben. Zugleich sollen die Mitarbeiter dem Vernehmen nach ein sehr gutes Vertrauensverhältnis zu den Jugendlichen entwickelt haben, sie seien zu "väterlichen Figuren" geworden und respektiert gewesen. "Immer wenn die sich gekümmert haben, gab es keinen Stress", heißt es.
Der Kontakt zu den Jugendlichen, sowie die Einübung einer Tagesstruktur sind dem pädagogischen Fachpersonal der von uns beauftragten Träger vorbehalten. Eine Einmischung bzw. Übernahme dieser Aufgaben durch Sicherheitskräfte sehen die Auflagen unseres Hauses ausdrücklich nicht vor. Auch ist es nicht Aufgabe der Hostelbetreiber, pädagogisch auf die Jugendlichen einzuwirken. Ihnen obliegt die Sicherstellung der Unterbringung und Verpflegung der Jugendlichen. Die Schlafräume stellen einen besonderen Schutzraum der jungen Menschen dar, den Sicherheitsmitarbeiter nur im Notfall, beispielsweise im Fall eines brennenden Papierkorbs, betreten dürfen.
Vor diesem Hintergrund hat der Träger völlig korrekt gehandelt, indem er fachlichen Übergriffstendenzen einzelner Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes klare Grenzen gesetzt hat, die sich übrigens mittlerweile auch in einer entsprechenden, uns vorliegenden Einzeldienstanweisung von Securitas wieder finden.
3. In dem Zusammenhang hören wir auch, dass Ihr Verein vor wenigen Tagen hat durchsetzen lassen, dass diese beiden Securitas-Mitarbeiter nicht mehr an der neuen Bleibe in Westend, in die viele der 40 Jugendlichen umgezogen sind, tätig sein dürfen. Begründung: Die Männer seien den Jugendlichen "zu nah". Dem Vernehmen nach wehrt sich ein größerer Teil der Jugendlichen aktuell gegen diese Maßnahme. Von "Hungerstreik" ist die Rede. Können Sie das bestätigen?
Der Träger bestätigt, dass es Proteste einiger Jugendlicher gegen die Versetzung einiger Sicherheitsmitarbeiter gegeben hat. Nachdem sie an jenem Abend das Essen verweigert hatten, seien die Jugendlichen am nächsten Morgen in pädagogischen Gesprächen aufgefangen worden. Im Verlauf dieser Gespräche sei es erfolgreich gelungen, den Jugendlichen die Hintergrunde der getroffenen Entscheidung zu vermitteln.
4. Entgegen Beteuerungen Ihres Vereins, dass Mitarbeiter, die verhindert oder krank waren, vollständig durch andere Kräfte ersetzt werden, sei dies "in der Regel/sehr oft" nicht geschehen. Oft sei lediglich ein Mitarbeiter/In vor Ort gewesen. Ab ca. 19 Uhr niemand mehr.
Der Träger hat nach eigener Aussage sichergestellt, dass erkrankte Mitarbeiter/innen unverzüglich ersetzt wurden. Der Träger hat uns glaubhaft vermittelt, dass er eine vereinbarungsgemäße Präsenz und fachpädagogische Betreuung von 7:30 bis 19:00 Uhr sichergestellt gestellt hat. Ab dem 01.01.2016 sei die Betreuungszeit bis 22:00 Uhr ausgedehnt worden. Seit dem 01.03.2016 ist zusätzlich eine Nachtschicht im Einsatz.
5. Die Mitarbeiter hätten sich in den bereitgestellten Raum "verschanzt", hätten sich "so gut wie nie" in den Aufenthaltsraum aufgehalten, um die Jugendlichen zu betreuen. Auf Nachfrage hieß es stets: "Wir schreiben Anträge, arbeiten Konzepte aus".
Neben den notwendigen verwaltungstechnischen Abläufen ist es auch Aufgabe des Trägers, die Jugendlichen mit Kleidung und Hygieneartikeln zu versorgen, sie ärztlich versorgen zu lassen und mit ihnen einen strukturierten und sinnvollen Tagesablauf einzuüben. Neben Freizeitgestaltung, wie sportlichen Aktivitäten oder dem Erkunden der Stadt (z.B. auch Theater- und Museumsbesuche), bildet auch ein regelmäßiges Deutschkurs-Angebot einen wichtigen Bestandteil der integrativen pädagogischen Arbeit. Zu diesen Aufgaben bekennt sich Trialog e.V. und wir haben bislang keine Anhaltspunkte dafür gewinnen können, dass dieser Sachverhalt anzuzweifeln wäre.
6. Die Jugendlichen hätten sich über das installierte W-Lan und die stationären Rechner öfter islamistische Propagandavideos angeschaut, inklusive Filme von Enthauptungen. Ihre Mitarbeiter hätten den Betreuten aktiv auch kein Angebot unterbreitet, Internetseiten zu besuchen, die speziell Lebenshilfe für Flüchtlinge bieten. Inwieweit haben Sie den Medienkonsum der Minderjährigen kontrolliert bzw. reguliert?
Die Nutzung des Internets durch die Jugendlichen ist grundsätzlich gestattet, schon um ihnen den Kontakt mit ihren Familien in den Heimatländern zu ermöglichen. Die Regeln der Nutzung der fest installierten PCs seien von den Träger-Mitarbeitenden gemeinsam mit den Jugendlichen thematisiert worden. Dass die Jugendlichen sich Enthauptungsvideos angeschaut hätten, sei dem Träger nicht zur Kenntnis gelangt. Der Träger gibt zu Protokoll, dass er die hier vorgebrachten Hinweise sehr ernst nimmt und diesen aktuell nachgehen wird. Eine weitere Rückmeldung zu diesem Sachverhalt steht noch aus.
Kiffen und Kriegsspiele? Die Fragen 7 bis 13
7. Auch jüngere Jugendliche hätten auf der bereitstehenden Spielekonsole Spiele gespielt, die gemäß dem Jugendschutzgesetz nicht für Minderjährige zugelassen sind (FSK 16 bzw FSK 18). Konkret genannt wurden Spiele der Kriegsspiel-Reihe "Call of Duty". Halten Sie Kriegsspiele für geflüchtete Jugendliche für pädagogisch wertvoll?
Im Beisein der Träger-Mitarbeitenden sei die Spielkonsole ausschließlich für Fußball-Konsolenspiele genutzt worden. Die Konsole und alle Spiele seien Eigentum des Hostels. Kriegsspiele hält der Träger für pädagogisch nicht wertvoll und hätte sich daher einen Hinweis durch die Hostelbetreiber gewünscht, dass derartige Spiele zur Verfügung stehen.
9. Ihr Verein habe es abgelehnt, die Forderung der Nadarajahs durchzusetzen, das Rauchen im Gebäude und den Schlafräumen zu unterlassen. Brandschutzbedenken seien ignoriert worden - auch als der Wald im Spätsommer noch sehr trocken war und akute Waldbrandgefahr bestand. Einer Einschätzung der Betreiber zufolge, habe bei der Ankunft im September weniger als die Hälfte der Jugendlichen geraucht. Am Ende seien "praktisch alle" Raucher gewesen. Wie steht Ihr Verein zum Rauchen bei Minderjährigen?
Trialog verweist darauf, dass in all seinen Einrichtungen striktes Rauchverbot herrsche. Dieses Verbot werde auch durchgesetzt. Zudem habe der Träger die Jugendlichen auf den in der Hausordnung des JetPAK vorhandenen Punkt zum Thema Waldbrandgefahr aufmerksam gemacht.
10. Ein Teil der Jugendlichen habe regelmäßig Alkohol in der Unterkunft konsumiert. Flaschen seien gefunden worden. Wie hält es Ihr Verein mit dem Schutz der Jugendlichen vor Alkoholika?
Der Konsum von Alkohol ist nach Aussage von Trialog e.V. in allen seinen Einrichtungen verboten. Dieses Verbot sei auch Bestandteil der Hausordnung, auf deren Einhaltung geachtet werde.
11. Trotz der mehrfachen Bitte, Dolmetscher zu organisieren, sei bis zum Schluss des Aufenthalts kein Dolmetscher erschienen.
Trialog e.V. teilte uns mit, dass er neben der Beschäftigung von pädagogischen Mitarbeitern, die die Muttersprache der Jugendlichen sprechen, eine Dolmetscherin für Dari (Verkehrssprache in Afghanistan) und Arabisch in Vollzeitanstellung eingestellt habe, die regelmäßig zwischen den Standorten pendele.
12. Ein pensionierter Deutschlehrer sei regelmäßig gekommen, um Unterricht zu geben. Oft sei der ohne Unterricht zu geben wieder abgezogen, da niemand an dem Kurs teilgenommen habe. Welche Maßnahmen haben Ihre Mitarbeiter unternommen, um die Jugendlichen für den Unterricht zu motivieren, bzw. diese zu verpflichten?
Trialog betrachtet es nach eigener Aussage als einen wesentlichen Bestandteil der Arbeit, den Jugendlichen bei ihren ersten Schritten in Deutschland zur Seite zu stehen und ihnen insbesondere auch die deutsche Sprache näher zu bringen. Die deutliche Mehrzahl der von Trialog e.V. betreuten Jugendlichen besucht nach Angabe des Trägers regelmäßig und mit großer Motivation Deutschkurse - sowohl in der eigenen Einrichtung wie auch außerhalb.
Über die trägerseitig realisierten Deutschkurse hinaus ist es uns ein großes Anliegen, den jungen Geflüchteten einen möglichst frühen Schulbesuch zu ermöglichen. In diesem Sinne haben wir die Regularien angepasst, sodass das dieser auch unter der Maßgabe des extrem erhöhten Zustroms realisiert werden kann.
13. Mindestens einmal habe ein Vertreter die Jugendlichen zum Besuch einer Moschee - angeblich in Neukölln - abgeholt. Wissen Sie, in welche Gemeinde die Jugendlichen gebracht worden sind? Und wie haben Sie überprüft, ob diese "unverdächtig" im Sinne des Landesamtes für Verfassungsschutz ist?
Dieser angebliche Vorfall ist dem Träger nicht bekannt. Bezogen auf den Träger Trialog e.V. und ganz generell gilt: Unbefugte Personen haben Einrichtungen, in denen UMF (unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Anm. Red.) in unserer Zuständigkeit betreut und versorgt werden, keinen Zutritt. Trialog habe dementsprechend eine strikte Anweisung an seine Fachkräfte und die Sicherheitsmitarbeiter gemacht. Die Jugendlichen sind aber (ganz im Sinne einer gelingenden Integration) frei, sich in der Stadt zu bewegen. Die Mitarbeiter/innen des Trägers Dialog e.V. seien dazu in regelmäßigem Austausch mit den Jugendlichen.
Abgestimmt und im Vorfeld organisiert sei ein Besuch in der Şehitlik-Moschee worden, die eine große Gruppe von Jugendlichen anlässlich des Opferfestes besuchen wollte. Diese Moschee wird von der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB) betrieben.
Nur Nike und Adidas? Die Fragen 14 bis 18
14. Ein kleinerer Raum neben dem Speisesaal sei "bis zur Decke" mit Kleiderspenden gefüllt gewesen. Da die Jugendlichen die Kleidung nicht habe tragen wollen, habe Ihr Verein Anträge gestellt, neue Markenklamotten (Nike, Adidas, Puma) zu kaufen. Wie rechtfertigen Sie diese Praxis auf Kosten des Steuerzahlers?
Jedem Jugendlichen stehen innerhalb der Betreuung feste Beträge für die Versorgung im Bekleidungsbereich zu, das ist in unseren offiziellen Kostensätzen berücksichtigt. Regelmäßige Spendenaufrufe mit exakten Bedarfslisten, auch für den Bereich Bekleidung, seien flankierend an Unterstützer/innen gesendet worden. Auch sei in diesen Aufrufen immer wieder darum gebeten worden, bedarfsgerecht zu spenden. Leider seien die überbrachten Kleiderspenden häufig nicht immer tauglich gewesen.
Daher habe eine große Menge der gespendeten Kleidung nicht an die Jugendlichen ausgegeben werden können. Erstens trügen die meisten der von dort betreuten Jungen kleine Größen, zweitens befände sich unter den Spenden auch eine große Menge an Damenbekleidung. Die für die Jugendlichen nicht nutzbaren Kleidungsstücke würden regelmäßig aussortiert und an andere Sammelstellen weitergeleitet.
Der Träger verweist darauf, dass er bei der Neuanschaffung von Bekleidung nicht auf Markenanbieter zurückgreift.
15. Mitarbeiter sollen angehalten worden sein, in Konfliktfällen nach Möglichkeit nicht die Polizei zu rufen. Auch "die Presse" solle keinen Zugang bekommen. Inwieweit trifft das zu?
Die zuständige Dienststelle der Polizei ist nach Trägerangabe vor Einzug in das JETpak über die Eröffnung des Standortes informiert worden. So habe es auch regelmäßige Besuche durch die Kontaktbereichsbeamten im Hostel gegeben, ohne dass es eines besonderen Anlasses bedurfte. Auch ist der Antwort zu Punkt 1 zu entnehmen, dass die Polizei bei entsprechend gebotenem Anlass, also bei Gefahr im Verzuge, sehr wohl einbezogen worden ist. Grundsätzlich sei es gleichwohl oberstes Ziel der pädagogischen Arbeit, einen Streit durch eine einvernehmliche Lösung aus dem Weg zu räumen und dabei entsprechend anlassbezogen zu reagieren, also ggf. auf das Sicherheitspersonal zurück zu greifen bzw. auch die Polizei zu rufen.
Im Rahmen der Erstaufnahme unternehmen wir alles, um den unbegleitet nach Berlin gekommenen minderjährigen Flüchtlingen eine möglichst stabile Umgebung zu bieten, die ihnen nach den emotionalen und physischen Strapazen ihrer Flucht ein Ankommen in Berlin erlaubt. Nicht zuletzt deshalb haben unsere Einrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge den Charakter von Schutzeinrichtungen. Genau dieses Schutzanliegen würden wir aber konterkarieren, wenn wir die jungen Flüchtlinge aus unserem Verantwortungsbereich einer direkten medialen Berichterstattung aussetzten. Der Träger hat uns bestätigt, dass er entsprechend unserer Auflage unbefugten Personen keinen Zutritt zum JETpak-Hostel gewährt hat.
16. Wie genau ist Ihr Verein überhaupt an den Auftrag zur Betreuung der Unterkunft gekommen?
Der Träger kooperiert seit Jahren je nach Bedarf, Anfrage und Auftrag mit anderen Trägern der Jugendhilfe. Anfang August ist er der Trägerkooperation UMF beigetreten, um den enorm angestiegenen Bedarf an Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten in Notunterkünften zu unterstützen. In regelmäßigen Sitzungen findet hier mit Unterstützung unseres Hauses ein fachlicher Austausch im Sinne einer Qualitätsentwicklung der Arbeit mit UMF statt.
Als anerkannter Jugendhilfeträger arbeitet Trialog e.V. seit 20 Jahren in unterschiedlichen Bereichen und führt regelmäßig Qualitätsdialoge mit unserem Haus durch.
17. Wie viele Flüchtlinge (jugendliche und nicht-jugendliche) betreuen Sie insgesamt - in wie vielen Einrichtungen?
Trialog e.V. betreut und begleitet in drei temporären Einrichtungen aktuell ca. 100 unbegleitete minderjährige Geflüchtete.
Da der Träger sich seit Jahren für queere Familien, Jugendliche und Kinder ambulant und stationär engagiert, hat er sein Angebot auf queere minderjährige Geflüchtete erweitert, um so einen Beitrag zu leisten, der diesen Jugendlichen einen Schutzraum und Möglichkeiten der Integration bietet. Darüber hinaus bietet er in einer Wohnung vier Plätze für queere, schwule oder lesbische Geflüchtete an.
18. Wie viele Mitarbeiter beschäftigen Sie - und auf welcher Basis (sozialversichungs-pflichtig, auf Honorarbasis, ehrenamtlich)?
Trialog e.V. ist ein anerkannter Träger der ambulanten und stationären Jugendhilfe, besteht seit 1996, ist Mitglied des paritätischen Wohlfahrtsverbandes und beschäftigt 110 fest angestellte, sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter/innen. Es handelt sich hierbei ausschließlich um pädagogisch ausgebildetes Personal.
Im Rahmen unterschiedlicher Projekte arbeitet der Träger auch zusätzlich und flankierend mit ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen. Für jede/n Mitarbeiter/in liegt nach Angabe des Trägers ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vor.