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Trainieren statt spielen. Die Schalker müssen wohn noch eine Woche länger auf den Saisonstart warten.
© imago images/Team 2
Update

Erfolgreiche Klage von Türkgücü: Schalke 04 kann erst einmal nicht im Pokal spielen

Eigentlich sollte Schalke 04 am Sonntag gegen Schweinfurt 05 im Pokal spielen. Doch daraus wird nach einem Urteil des Landgerichts München nichts.

Der FC Schalke 04 wird mit einer Woche Verspätung in die neue Saison starten. Das Erstrundenspiel im DFB-Pokal gegen den bayerischen Regionalligisten Schweinfurt 05, das eigentlich für Sonntag, 15.30 Uhr terminiert war, kann nicht stattfinden. Das teilte der Deutsche Fußball-Bund (DFB) am Freitagabend mit. Grund ist eine Entscheidung des Landgerichts München, das der Klage des Drittligisten Türkgücu München stattgegeben hat. Der Aufsteiger ist der Ansicht, dass er - und nicht Schweinfurt - im DFB-Pokal startberechtigt sei. Dieser Argumentation ist das Gericht gefolgt. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht.

Hintergrund ist, dass der Tabellenführer der Regionalliga Bayern für den DFB-Pokal qualifiziert ist. Dies ist aktuell in der im Frühjahr unterbrochenen und noch nicht wieder aufgenommenen Saison tatsächlich der 1. FC Schweinfurt 05 - aber nur weil Türkgücu als Aufsteiger in die Dritte Liga eben nicht mehr in der Regionalliga vertreten ist. Der Klub war trotzdem der Ansicht, dass er im DFB-Pokal starten darf und klagte gegen die Entscheidung des Bayrischen Fußballverbandes. Laut Mitteilung von Türkgücu entschied das Landgericht, dass die Meldung von Schweinfurt 05 für die erste Runde im Pokal widerrufen werden muss.

„Wir sind zufrieden, dass wir dieses Ergebnis vor dem Landgericht München erzielen konnten, denn seit Jahren ist es gelebte Praxis der Bayerischen Fußballverbandes, die beste bayerische Amateurmannschaft am DFB-Pokal teilnehmen zu lassen", sagte Türkgücüs Geschäftsführer Max Kothny. "Die kurzfristige Satzungsänderung des BFV, die Schweinfurt 05 zum DFB-Pokal zugelassen hätte, zeigt, dass die ursprüngliche und stets von Türkgücü München verteidigte Position rechtmäßig ist. Unsere Teilnahme an der Dritten Liga war von Anfang an auch mit der geplanten Teilnahme am DFB-Pokal verbunden.“

Die Schalker waren alles andere als erfreut über die kurzfristige Absage. „Wenn Türkgücü München nach Ansicht des Landgerichts München der rechtmäßige Teilnehmer am DFB-Pokal ist, dann respektieren wir diese Entscheidung“, sagte Schalkes Sportvorstand Jochen Schneider. „Letztendlich kann man jedoch nur den Kopf über die Vorgehensweise des Bayerischen Fußballverbandes schütteln, der über Wochen und Monate hinweg offensichtlich nicht in der Lage war, den rechtmäßigen Vertreter am DFB-Pokal zu bestimmen.“ Wie es nun weitergeht, ist unklar. „Über die Neuansetzung der Partie wird entscheiden, sobald die juristische Klärung herbeigeführt ist“, teilte der DFB mit. (Tsp)

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