Ex-Referee zur Bayern-Panne „Fehler des Schiris“: SC Freiburg prüft Einspruch beim DFB nach Bayerns Wechselfehler
Für Lutz Wagner, Schiedsrichter-Lehrwart des DFB, liegt die Verantwortung für den Wechselfehler des FC Bayern beim 4:1-Sieg in Freiburg beim Schiedsrichter.
Für Lutz Wagner, den Schiedsrichter-Lehrwart des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), liegt die Verantwortung für den Wechselfehler des FC Bayern München beim 4:1-Sieg gegen SC Freiburg am Samstag bei Schiedsrichter Christian Dingert.
„Normalerweise hätte er oder jemand aus seinem Team sich vor der Spielfortsetzung vergewissern müssen, dass die Anzahl der Spieler stimmt. Das hat er nicht gemacht und somit ist es ein Fehler des Schiedsrichters“, sagte Wagner im Interview von „Spox“ und „Goal“.
Dingert könne diese Aufgabe zwar delegieren, „aber es liegt in seiner Verantwortung, dass das Spiel mit der richtigen Anzahl an Spielern auf beiden Seiten fortgesetzt wird“, erklärte Wagner. Die Bayern standen kurz vor dem Ende beim Stand von 3:1 für wenige Sekunden mit zwölf Spielern auf dem Platz, ehe Referee Dingert die Bundesliga-Begegnung unterbrach.
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Zuvor war bei der geplanten Auswechslung von Kingsley Coman durch Trainer Julian Nagelsmann die falsche Rückennummer angezeigt worden. Der Franzose fühlte sich wohl nicht angesprochen und ging bei einem Doppelwechsel zunächst nicht vom Feld.
„Die Tafel ist eine Unterstützung und damit ein Hilfsmittel. So etwas kann immer passieren, und noch mal: Am Ende ist der Schiedsrichter verantwortlich“, sagte der frühere Unparteiische Wagner.
Die Verantwortlichen des SC Freiburg prüfen einen Einspruch, der bis diesen Montagnachmittag eingelegt werden müsste. Sollten die Freiburger davon absehen, wird auch der DFB nicht tätig werden.
„Wenn der SC Freiburg Protest einlegt, muss der Fehler ermittelt werden. Dass es einen Fehler gab, ist unzweifelhaft. Dann muss das DFB-Sportgericht ermitteln, ob es eine Spielrelevanz hatte“, sagte Wagner.
Nach dpa-Informationen hat es sich aus Sicht des Verbandes bei dem Vorfall nicht um eine Regelwidrigkeit, sondern um einen Irrtum gehandelt. (dpa)