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Das Horn von Potsdam. Schon Mitte der 90er drohte der Stadt wegen den als Bausünde geltenden Stadtvillen auf der Landzunge direkt an der Glienicker Brücke – vis á vis dem Babelsberger Schloss (rechts oben) – die Rote Liste der Unesco. Foto: euroluftbild.de
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Welterbe: Potsdam droht Ärger mit der Unesco

Gericht kassierte Bauverbot der Stadt am Glienicker Horn Es ist eine Niederlage mit Folgen: Die Welterbehüter machen sich Sorgen

Die Landeshauptstadt ist wieder ins Visier der Welterbehüter geraten: Nachdem das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) das Bauverbot der Stadt für vier Grundstücke am Glienicker Horn kassiert hat, will die deutsche Unesco-Kommission den Sachverhalt „eingehend prüfen“, so ihr Sprecher Dieter Offenhäußer. Unabhängig davon werde möglicherweise das Unesco-Welterbekomitee, das über Aufnahme und Fortbestand von Kulturstätten auf der Welterbe-Liste entscheidet, den Fall Potsdam einschätzen.

Neben dem Ärger mit der Unesco drohen der Stadt erhebliche Schadenersatzforderungen der Grundstückseigentümer am Glienicker Horn. Man werde Potsdam in den nächsten Tagen bitten, für die Verluste durch das Bauverbot aufzukommen, sagte Rechtsanwalt Klaus-Martin Groth, der zwei Commerzbank-Tochterfirmen vertritt, denen drei der vier Bauflächen am Horn gehören. „Wir werden der Stadt genau ausrechnen, wie hoch der Verlust ist, und sie bitten, das Geld zu überweisen.“ Pro Tag müsse mit 400 Euro Verlust gerechnet werden, insgesamt bisher mehr als 300 000 Euro. Gleichzeitig erwarte seine Mandantschaft, dass nun ohne Verzögerung über die Bauvoranfragen für die drei ursprünglich geplanten Villen „Palladio“, „Syringa“ und „Luce“ entschieden werde.

Wegen dieser Villen hatten die Unesco-Welterbehüter bereits Mitte der 1990er Jahre Alarm geschlagen: Damals drohte Potsdam wegen den als Bausünde geltenden Stadtvillen auf der Landzunge direkt an der Glienicker Brücke, vis-á-vis dem Babelsberger Schloss, die Rote Liste des gefährdeten Welterbes. Als Kompromiss zwischen Stadt und Unesco waren damals die Grundstücke direkt am Tiefen See unbebaut geblieben. Potsdam hatte es jedoch in der Folge versäumt, das Baurecht in Einigung mit den Eigentümern zu streichen. Dies fiel der Stadt erst auf, als vor fünf Jahren ein ehemaliger Bankier aus Nordrhein-Westfalen eines der vier Grundstücke erwarb und dort bauen wollte. Die Stadt reagierte zunächst mit einer sogenannten Veränderungssperre, die für zwei Jahre jegliche Bauten untersagt. Im Mai 2008 beschlossen die Potsdamer Stadtverordneten dann den geänderten Bebauungsplan, der die Baugrundstücke zu privaten Grünflächen erklärte. Das einst teuerste Bauland Potsdams hatte damit nun den Wert eines Kleingartens.

Diesen Bebauungsplan kassierte nun das OVG; der Schutz des Welterbes als Planungsziel der Stadt Potsdam habe das Gericht „ausdrücklich gebilligt“, so Sprecherin Christine Scheerhorn. Allerdings könne Potsdam nicht seine „frühere Fehlplanung einseitig und ohne angemessenen Ausgleich“ zu Lasten der Grundstückseigentümer korrigieren. Die Stadt habe die Grundstücke entwertet und damit den „Schutz des Privateigentums“ nicht „ordnungsgemäß berücksichtigt“. Der Eingriff der Stadt in das private Grundeigentum sei „unangemessen“, so Scheerhorn. Eine Revision ist nicht zugelassen; Potsdam könnte dagegen aber Beschwerde einreichen.

Vor einem Jahr hatte das OVG bereits den Bebauungsplan der Stadt Potsdam für das Ufer des Griebnitzsees kassiert. Die Begründung ist nahezu wortgleich: Potsdam habe bei seinen Plänen für einen öffentlichen Uferweg das Privateigentum nicht genügend berücksichtigt. Der Uferweg ist seitdem gesperrt, ein neuer Bebauungsplan in Arbeit. Dieser soll nun über 6300 Quadratmeter privater Flächenverlaufen; ursprünglich hatte Potsdam 16 500 Quadratmeter Privatland beansprucht. Im Fall Griebnitzsee befindet sich die Landeshauptstadt aber auch mit dem Bund im Konflikt: Das Bundesfinanzministerium will seine 32 000 Quadratmeter Uferfläche nicht mehr direkt an die Stadt verkaufen, sondern ausschreiben. Nun will Potsdam morgen ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten eines Verwaltungswissenschaftlers vorstellen, wonach das Vorgehen des Bundesfinanzministeriums nicht richtig sei.

Unterdessen warnte gestern auch die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG) vor weiteren Neubauten am Glienicker Horn. Die Stiftung bedauere das OVG-Urteil, sagte Sprecher Ulrich Henze. Eine komplette Bebauung des Glienicker Horns habe eine negative Wirkung auf die Substanz des Welterbes – daran gebe es keine Zweifel, hatte zuvor Brandenburgs oberster Denkmalschützer, Landeskonservator Detlef Karg, gesagt. Potsdam befinde sich angesichts des OVG-Urteils „in ernsten Schwierigkeiten“. Er bedauere sehr, dass es nicht gelungen sei, eine außergerichtliche Klärung herbeizuführen.

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