Tennisstar siegt vor Gericht: Novak Djokovic darf in Australien bleiben
Novak Djokovic kann auf eine Teilnahme an den Australian Open hoffen. Sein Visum sei gültig, sagt ein Gericht. Die Regierung aber kündigt weitere Schritte an.
Dem Einspruch des serbischen Tennisprofis Novak Djokovic gegen seine verweigerte Einreise nach Australien ist stattgegeben worden. Das entschied ein Gericht am Montag in Melbourne. Welche Folgen das für die Teilnahme des Titelverteidigers an den in einer Woche beginnenden Australian Open hat, war zunächst unklar.
Wie die BBC berichtet, musste Djokovic inzwischen auch den Grund für die umstrittene medizinische Ausnahmegenehmigung offenlegen, dank der er am Turnier teilnehmen will: Er sei am 16. Dezember 2021, also vor gut vier Wochen, an Corona erkrankt – und nun genesen. Allerdings habe das für die australische Grenzpolizei nicht ausgereicht, um Djokovic einreisen zu lassen, denn der Genesenenstatus alleine genüge in Australien für Ungeimpfte nicht.
Es traten jedoch etliche Ungereimtheiten auf. Denn schon einmal war der Tennis-Ausnahmespieler während seiner heftig kritisierten Adria Tour im Juni 2020 positiv auf das Coronavirus getestet worden. Außerdem hat Djokovic auch nach dem PCR-Test am 16. Dezember noch zahlreiche Veranstaltungen besucht – und zwar nahezu alle ohne Maske.
Die australische Regierung hatte bereits vor der Verhandlung angekündigt, sie erwäge im Falle einer Aufhebung der Einreiseverweigerung weitere Schritte, um Djokovic weiter das Visum zu verweigern. Das bestätigte der Regierungsanwalt Christopher Tran zum Ende der Verhandlung.
Djokovic darf Abschiebehotel verlassen
Djokovic gelang mit der Gerichtsentscheidung im Commonwealth Law Courts Building von Melbourne ein erster wichtiger Sieg. Ob er seinen Titel beim ersten Grand-Slam-Turnier des Jahres aber wirklich verteidigen kann, werden die nächsten Tage zeigen. Zunächst einmal darf Djokovic aber das Abschiebehotel, in dem er sich die vergangenen Tage aufgehalten hatte, verlassen und bekommt seine persönlichen Dinge und Papiere zurück, wie der Richter Anthony Kelly anordnete.
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Kelly hatte im ersten Teil der Verhandlung am Montag, in der die Anwälte von Djokovic ihre Sicht der Dinge darlegten, erklärt, er halte das Verhalten der Behörden für unverhältnismäßig. „Was hätte dieser Mann noch mehr tun können?“, hatte Kelly gesagt.
Wirbel um Ausnahmegenehmigung
Der Fall Djokovic sorgte seit Tagen für Wirbel weit über die Tennis-Szene hinaus. Dem 34-Jährigen war am Mittwochabend (Ortszeit) die Einreise am Flughafen in Melbourne verweigert worden. Er konnte aus Sicht der Behörden nicht die nötigen Dokumente für eine medizinische Ausnahmegenehmigung, auch ohne Corona-Impfung einreisen zu dürfen, vorlegen. Djokovic wurde in ein Hotel für Ausreisepflichtige gebracht.
Der Serbe hatte gegen die Entscheidung Einspruch eingelegt. Laut den Gerichtsdokumenten gab die Seite von Djokovic an, dass dieser am 30. Dezember vom medizinischen Chef des australischen Tennisverbands eine Ausnahmegenehmigung erhalten habe.
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Schon vor dem Ärger um die Australien-Einreise war sein Impfstatus monatelang ein Thema für Diskussionen gewesen. Der Tennisprofi hatte daraus ein Geheimnis gemacht und den Status als Privatsache bezeichnet, dieser ist nun aber geklärt. Aus den Gerichtsdokumenten geht hervor, dass Djokovic in der Befragung durch einen Beamten des australischen Grenzschutzes angegeben habe, „nicht gegen Covid-19 geimpft“ zu sein.
Die Australian Open werden vom 17. bis 30. Januar ausgetragen. Djokovic hat das Turnier neunmal gewonnen - so oft wie kein anderer. Er strebt seinen insgesamt 21. Grand-Slam-Titel an. Damit würde er seine Rivalen Rafael Nadal aus Spanien und Roger Federer aus der Schweiz abhängen und zum alleinigen Grand-Slam-Rekordturniersieger aufsteigen. (dpa)